ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Scandiumfluorid
CAS-NR.: 13709-47-2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS06 Totenkopf und gekreuzte Knochen
Akute Tox. 3 H331 Giftig bei Einatmen.
GHS07
Akut Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Akut Tox. 4 H312 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
Reizt die Haut. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
Reizt die Augen. 2A H319 Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG
Xn; Gesundheitsschädlich
R20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
Xi; reizend
R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
Angaben zu besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt:
N/A
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
KennzeichnungselementeKennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS06
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302+H312 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder bei Berührung mit der Haut.
H331 Giftig beim Einatmen.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. entfernen.
Kontaktlinsen herausnehmen, falls vorhanden und leicht zu handhaben. Weiter ausspülen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für eine angenehme Atmung sorgen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/
nationalen/internationalen Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D1B - Giftiger Stoff mit unmittelbarer und ernster giftiger Wirkung
D2B - Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
2
0
0
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 0
Andere Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
N/A
vPvB:
N/A
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/INFORMATIONEN ÜBER INHALTSSTOFFE
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
13709-47-2 Scandium(III)-fluorid
Identifikationsnummer(n):EG-Nummer:
237-255-4
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort mit Kalziumglukonatlösung oder Kalziumglukonatgel einreiben.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Für die Brandbekämpfung sind dem Brand entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Fluorwasserstoff (HF)
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation oder andere Wasserläufe gelangen lassen.
Das Material darf nicht in den Boden eindringen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Verhütung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behältnisse:
Keine besonderen Anforderungen.
Angaben zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Keine Daten verfügbar
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und
mit einer durchschnittlichen Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die am Arbeitsplatz überwacht werden müssen:
Fluoride (als F)
mg/m3
ACGIH TLV 2,5
Österreich MAK 2.5
Belgien TWA 2,5
Finnland TWA 2,5
Frankreich TWA 2,5
Deutschland MAK 2.5
Ungarn TWA 1; 2-STEL
Niederlande MAC-K 3,5
Norwegen TWA 0,6
Polen TWA 1; 3-STEL
Schweden NGV 2
Schweiz MAK-W 1,5; 3-KZG-W
Vereinigtes Königreich TWA 2.5
Russland TWA 2
Dänemark TWA 2,5
USA PEL 2,5
13709-47-2 Scandium(III)fluorid (100,0%)PEL (USA) Langzeitwert: 2,5 mg/m
3
als F
REL (USA) Langfristiger Wert: 2,5 mg/m
3
als F
TLV (USA) Langfristiger Wert: 2,5 mg/m
3
als F, BEI
EL (Kanada) Langfristiger Wert: 2,5 mg/m
3
als F
Inhaltsstoffe mit biologischen Grenzwerten:
13709-47-2 Scandium (III)-Fluorid (100,0%)
BEI (USA) 2 mg/L
Medium: Urin
Zeitpunkt: vor der Schicht
Parameter: Fluorid (Hintergrund, unspezifisch)
3 mg/L
Medium: Urin
Zeitpunkt: Ende der Schicht
Parameter: Fluorid (Hintergrund, unspezifisch)
Zusätzliche Informationen:
Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Typische Schutz- und Hygienemaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Eignung der Handschuhe sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller variieren kann.
Augenschutz:
Schutzbrille
Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver oder Feststoff in verschiedenen Formen
Farbe: Weiß
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1515 °C (2759 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbarFlammpunkt: N/A
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
Es sind keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Das Produkt stellt keine Explosionsgefahr dar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 2,5 g/cm
3
(20.863 lbs/gal)
Relative Dichte
Keine Daten verfügbar.
Dichte des Dampfes
N/A
Verdampfungsrate
K.A.
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Bei Kontakt mit starken Säuren wird Fluorwasserstoff freigesetzt.
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Reduktionsmittel
Keine Daten verfügbar
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Fluorwasserstoff (HF)
Metalloxid-Rauch
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut, Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Gefahr durch Hautresorption.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind:
Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung:
Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung oder -verätzung:
Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität:
Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität:
Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Einstufungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor,
NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität:
Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition:
Kann Reizung der Atemwege verursachen.
Aspirationsgefahr:
Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Scandium hat eine niedrige Toxizitätsstufe. Wie bei Calcium hängt die Toxizität im Allgemeinen vom Anion ab.
Fluoride können Speichelfluss, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen verursachen, gefolgt von
Schwäche, Zittern, flache Atmung, Krämpfe und Koma. Kann Gehirn- und Nierenschäden verursachen.
Eine chronische Fluoridvergiftung kann zu schweren Knochenveränderungen, Gewichtsverlust, Anorexie, Anämie und
Zahndefekte.
Subakute bis chronische Toxizität:
Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Das Produkt nicht unverdünnt oder in großen Mengen in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Abwassersysteme.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
N/AvPvB:
N/A
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat nach den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN3288
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
Giftiger fester Stoff, anorganisch, n.a.g. (Scandiumfluorid)
IMDG, IATA
GIFTIGER FESTSTOFF, ANORGANISCH, N.A.G. (Scandiumfluorid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse
6.1 Giftige Stoffe.
Kennzeichnung
6.1
Klasse
6.1 (T5) Giftige Stoffe
Etikett
6.1
IMDG, IATA
Klasse
6.1 Giftige Stoffe.
Etikett
6.1
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren:
N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
Warnung: Giftige Stoffe
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
K.A.
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT):Nein
UN-"Modell-Regelung":
UN3288, Giftiger fester Stoff, anorganisch, n.a.g. (Scandiumfluorid), 6.1, III
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch geltende Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act (Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Auflistung giftiger Chemikalien)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Kalifornische Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur für den Gebrauch durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
REACH - Vorregistrierte Stoffe
Der Stoff ist aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.