ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Kadmium-Antimonid
CAS-NR.: 12014-29-8
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
EINSTUFUNG DES STOFFES ODER GEMISCHES
Piktogramm
Signalwort Warnung
Gefahrensätze
H302+H312+H332 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und für Atemschutz sorgen.
P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/Ärztin anrufen.
HMIS-EINSTUFUNG:
Gesundheit: 2 Feuer: 0 Reaktivitätsgefahr: 1
NFPA-KENNZEICHNUNG:
Gesundheit: 2 Entflammbarkeit: 0 Reaktivitätsgefährdung: 1
AUGENKONTAKT: Verursacht Reizungen der Augen.
HAUTKONTAKT: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.INHALATION: Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
INGESTION: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Formel: CdSb
Molekulargewicht: 234.16
CHEMISCHER NAME CAS# %
Kadmiumantimonid 12050-27-0 100
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
EXPOSITION MIT DEN AUGEN: Augen sofort mit reichlich Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen.
Spülung unter den
Augenlider. Das Opfer braucht möglicherweise Hilfe, um seine Augenlider offen zu halten. Sofortige kompetente
ärztliche Hilfe.
EXPOSITION DER HAUT: Die betroffene Stelle mit Wasser waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen, falls erforderlich. Suchen Sie
ärztliche Hilfe, wenn
Reizung anhält.
INHALATION: An die frische Luft bringen und in Ruhe lassen. Das Opfer genau auf Anzeichen von Atemproblemen
Probleme, wie zum Beispiel
Atembeschwerden, Husten, Keuchen oder Schmerzen. In solchen Fällen sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Verschlucken: Sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
FLAMMPUNKT: Das Produkt ist nicht brennbar.
Selbstentzündung: Nicht verfügbar
EXPLOSIONSGRENZEN: Von diesem Produkt geht keine Explosionsgefahr aus.
LÖSCHMITTEL: Brandbekämpfungsmaßnahmen anwenden, die dem umgebenden Feuer entsprechen.
BESONDERE VERFAHREN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG: Umluftunabhängiges, zugelassenes Atemschutzgerät und
vollständige Schutzkleidung,
einschließlich Augenschutz und Stiefel.
GEFÄHRLICHE VERBRENNUNGS- UND ZERSETZUNGSPRODUKTE: Cadmiumoxid und Antimonoxid
oxid.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
PERSONENBEZOGENE VORSICHTSMASSNAHMEN: Bei der Verwendung dieses Materials geeignete Schutzausrüstung tragen. Sicherstellen
ausreichende Belüftung. Halten Sie ungeschützte
Personen fernhalten.
VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE UMWELT: Verhindern, dass Verschüttetes in die Kanalisation oder
in die Umwelt gelangen.
METHODEN UND MATERIALIEN ZUR EINDÄMMUNG UND REINIGUNG: Aufnehmen und staubfrei
Entsorgung ohne Staubentwicklung. Auffegen
aufkehren und in geeigneten, geschlossenen Behältern zur Entsorgung aufbewahren.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE SICHERE HANDHABUNG: Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen. Verwendung bei
ausreichender Belüftung. Vermeiden
Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. Staubbildung vermeiden.
BEDINGUNGEN FÜR EINE SICHERE LAGERUNG: An einem kühlen, trockenen und gut belüfteten Ort lagern. Getrennt lagern von
Oxidationsmitteln.
ABSCHNITT 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHER SCHUTZ
BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION:
Komponente Expositionsgrenzwerte Basis Entität
Cadmiumantimonid 0,5 mg/m3 TLV ACGIH
0,5 mg/m3 PEL OSHA
0,002 mg/m3 MAK ACGIH
0,002 mg/m3 PEL OSHA
PEL: Zulässiger Expositionsgrenzwert TLV: Schwellengrenzwert über 8 Stunden Arbeit.
AUGENSCHUTZ: Chemieschutzbrille oder Schutzbrille und Gesichtsschutz tragen.
HAUTSCHUTZ: Nitril- oder Gummihandschuhe, Schürze oder Laborkittel tragen.
BELÜFTUNG: Für lokale Absaugung sorgen, vorzugsweise mechanisch.
ATMUNGSSCHUTZ: Zugelassenes Atemschutzgerät verwenden.
ZUSÄTZLICHER SCHUTZ: Augenwaschstationen, Schnellduschen und Waschgelegenheiten bereitstellen
zugänglich zu den Bereichen der Verwendung und
Handhabung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
FARBE UND FORM: Schwarzer Feststoff
GERUCH: Keiner
MOLEKULARGEWICHT: 234.16
SIEDPUNKT: Keine Daten verfügbar
SCHMELZPUNKT: Nicht verfügbar
SPEZIFISCHES GEWICHT: 6,92 gm/ml
DAMPFDICHTE: Keine Daten verfügbar
LÖSLICHKEIT: Unlöslich
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
STABILITÄT: Stabil
GEFÄHRLICHE POLYMERISIERUNG: Tritt nicht auf
ZU VERMEIDENDE BEDINGUNGEN: Keine bekannt
INKOMPATIBILITÄT: Starke Oxidationsmittel
ZERSETZUNGSPRODUKTE: Cadmiumoxid und Antimonoxid
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
AKUTE TOXIZITÄT: Nicht verfügbar
KREBSERREGENDE WIRKUNGEN: Für den Menschen krebserregend.
MUTAGENE WIRKUNGEN: Nicht verfügbar
TETRATOGENE WIRKUNGEN: Nicht verfügbar
RTECS: Nicht verfügbar
Antimonverbindungen können einen metallischen Geschmack, Magen-Darm-Störungen, Erbrechen, Durchfall
Schwindelgefühl und systemische Vergiftungen.
Chronische Exposition kann zu Leber- und Nierenschäden führen. Dermatitis und ekzematöse Hautausschläge können
Hautausschläge können die Folge von Hautkontakt sein.
Cadmiumverbindungen sind hochgiftig und experimentell krebserregend. Die Exposition beeinträchtigt die Atemwege
Atemwege, Nieren und Leber.
Verschlucken kann zu Übelkeit, Speichelfluss, Erbrechen und Durchfall führen. Das Verschlucken oder Einatmen von Cadmium
Verbindungen kann tödlich sein.
Nach unserem besten Wissen sind die toxikologischen Auswirkungen dieser Verbindung noch nicht vollständig
untersucht.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
Sehr giftig für Wasserorganismen. Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf Wasserorganismen haben. Auch giftig
für Fische und Plankton in Gewässern
Gewässern. Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur geringste Mengen ins Erdreich gelangen.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Gemäß den örtlichen, staatlichen und bundesstaatlichen Vorschriften entsorgen.
ABSCHNITT 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
UN2570 UN2570
Cadmiumverbindungen, n.a.g. Cadmiumverbindung, n.a.g.
(Cadmiumantimonid) (Cadmiumantimonid)
Klasse 6.1 Klasse 6.1
PG III PG III
Meeresschadstoff: Nein
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
SARA (TITEL 313): Kadmiumantimonid
KALIFORNIEN PROP. 65: Kadmium-Antimonid
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die obigen Informationen werden als korrekt angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Leitfaden zu verwenden. Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.