ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Cäsiumfluorid
CAS-NR.: 13400-13-0
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS06 Totenkopf und gekreuzte Knochen
Akut Tox. 2 H300 Tödlich bei Verschlucken.
Akute Tox. 2 H310 Lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut.
Akut Tox. 2 H330 Lebensgefährlich bei Einatmen.
GHS05 Ätzwirkung
Haut korr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Augenschäd. 1
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
GHS-Kennzeichnungselemente
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramm
GHS05 GHS06
SignalwortGefahr
Sicherheitshinweise
H300+H310+H330 Tödlich bei Verschlucken, Berührung mit der Haut oder Einatmen.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/einen Arzt/...
P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser
Wasser/Dusche.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P320 Besondere Behandlung ist dringend erforderlich (siehe auf diesem Etikett).
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D1A - Sehr giftiger Stoff mit unmittelbarer und ernster giftiger Wirkung
D2B - Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
E - Ätzendes Material
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 3
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung: 13400-13-0 Cäsiumfluorid
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 236-487-3
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Durch das Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Atemschutzgerät erst nach vollständiger Entfernung der kontaminierten Kleidung ablegen.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt konsultieren.
Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Verursacht schwere Augenschäden.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung erforderlich
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Für die Brandbekämpfung sind dem Brand entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Fluorwasserstoff (HF)
Giftige Metalloxiddämpfe
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Das Produkt nicht in die Kanalisation oder andere Gewässer gelangen lassen.
Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung:
Neutralisierungsmittel verwenden.
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Unter trockenem Schutzgas handhaben.
Behälter dicht verschlossen halten.
In dicht verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern, für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Vor Wasser/Feuchtigkeit geschützt lagern.
Getrennt von starken Basen lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Unter trockenem Inertgas lagern.
Dieses Produkt ist hygroskopisch.
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
13400-13-0 Cäsiumfluorid (100,0%)
PEL (USA)
Langfristiger Wert: 2,5 mg/m
3
als F
REL (USA)
Langfristiger Wert: 2,5 mg/m
3
als F
TLV (USA)
Langfristiger Wert: 2,5 mg/m
3
als F, BEI
EL (Kanada) Langfristiger Wert: 2,5 mg/m
3
als F
Inhaltsstoffe mit biologischen Grenzwerten:
13400-13-0 Cäsiumfluorid (100,0%)
BEI (USA) 2 mg/L
Medium: Urin
Zeitpunkt: vor der Schicht
Parameter: Fluorid (Hintergrund, unspezifisch)
3 mg/L
Medium: Urin
Zeitpunkt: Ende der Schicht
Parameter: Fluorid (Hintergrund, unspezifisch)
Zusätzliche Informationen:
Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der ExpositionPersönliche Schutzausrüstung
Typische Schutz- und Hygienemaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Alle verschmutzten und kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte:
In Notsituationen umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Eignung der Handschuhe sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten)
Keine Daten verfügbar
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille
Vollständiger Gesichtsschutz
Schutz des Körpers: Schützende Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Verschiedene Formen (Pulver/Flocken/Kristalline/Perlen usw.)
Farbe: Weiß
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert (152 g/l) bei 20 °C (68 °F): 6.5-7.5
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 682 °C (1260 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: 1251 °C (2284 °F)
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Entflammbarkeit (fest, gasförmig): Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Es liegen keine Daten vor.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte: Keine Daten verfügbar
Relative Dichte: Keine Daten verfügbar.
Dichte des Dampfes: N/A
Verdampfungsrate: N/A
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser bei 18 °C (64 °F): 3670 g/l Löslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Reagiert mit starken Oxidationsmitteln
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Wasser/Feuchtigkeit
Basen
Oxidationsmittel
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Fluorwasserstoff
Giftige Metalloxiddämpfe
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität: Tödlich bei Einatmen.
Tödlich bei Berührung mit der Haut.
Tödlich bei Verschlucken.
Gefahr durch Hautresorption.
Verschlucken führt zu starker Ätzwirkung im Mund- und Rachenraum und zur Gefahr der Perforation
von Speiseröhre und Magen.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Augenreizung oder -verätzung: Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität: Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität:
ACGIH A4: Nicht als krebserzeugend für den Menschen einstufbar: Unzureichende Daten für eine Einstufung des Stoffes hinsichtlich seiner
hinsichtlich seiner Karzinogenität bei Mensch und/oder Tier einzustufen.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses
Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbarPersistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen:
Das Produkt nicht unverdünnt oder in großen Mengen in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Abwassersysteme.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, ggf. mit Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN2923
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
Ätzende feste Stoffe, giftig, n.a.g.
IMDG, IATA
ÄTZENDER FESTER STOFF, GIFTIG, N.A.G. (Cäsiumfluorid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse
8 Ätzende Stoffe.
Kennzeichnung
8+6.1
Klasse
8 (CT2) Ätzende Stoffe
Etikett
8+6.1
IMDG, IATA
Klasse
8 Ätzende Stoffe.
Kennzeichnung
8+6.1Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
II
Umweltgefahren:
N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
Warnung: Ätzende Stoffe
EMS-Nummer:
F-A,S-B
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
K.A.
Transport/zusätzliche Informationen: DOT
Meeresschadstoff (DOT): Nein
UN-"Modellvorschrift": UN2923, Ätzende feste Stoffe, giftig, n.a.g., 8 (6.1), II
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
GHS GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS05
GHS06
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H300+H310+H330 Tödlich bei Verschlucken, Berührung mit der Haut oder Einatmen.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/einen Arzt/...
P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser
Wasser/Dusche.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P320 Besondere Behandlung ist dringend erforderlich (siehe auf diesem Etikett).
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe der U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Non-Domestic Substances List (NDSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (Auflistung spezifischer giftiger Chemikalien)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Kalifornische Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlichStoff ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur für den Gebrauch durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.