ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Chrom-Pulver
CAS-NR.: 7440-47-3
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS02 Flamme
Flam. Sol. 2 H228 Entzündbarer fester Stoff.
GHS08 Gesundheitsgefährdung
Karz. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG
Xn; Gesundheitsschädlich
R40: Begrenzte Hinweise auf eine krebserzeugende Wirkung.
F; Leichtentzündlich
R11: Leichtentzündlich.
Angaben zu besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt:
N/A
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefährdungspiktogramme
GHS02 GHS08
Signalwort: Warnung
Gefahrenhinweise
H228 Entzündbarer Feststoff.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281 Bei Bedarf persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P308+P313 BEI Exposition oder Bedenken:
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Klassifizierung
B4 - Entzündbarer Feststoff
D2B - Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
1
2
1
Gesundheit (akute Auswirkungen) = 1
Entflammbarkeit = 2
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT: N/A.
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
7440-47-3 Chrom
Identifikationsnummer(n):
EG-Nummer: 231-157-5
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmen:
Frischluft zuführen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt konsultieren.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Feuerlöschmittel
Geeignete Löschmittel
Spezialpulver für Metallbrände. Kein Wasser verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Wasser
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Giftige Metalloxiddämpfe
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollständig undurchlässigen Schutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Von Zündquellen fernhalten
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Produkt nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Boden eindringen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Von Zündquellen fernhalten.
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Von Zündquellen fernhalten.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Vor elektrostatischer Aufladung schützen.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
An einem kühlen Ort lagern.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
7440-47-3 Chrom (100,0%)
PEL (USA) Langfristiger Wert: 1* 0,5** mg/m³
*Metall;**anorganische Verbindungen, als Cr
REL (USA) Langfristiger Wert: 0,5* mg/m³
*Metall+anorganische Verbindungen als Cr;Siehe Pocket Guide App. C
TLV (USA) Langfristiger Wert: 0,5 mg/m³
EL (Kanada) Kurzzeitwert: C 0,1*** ppm
Langfristiger Wert: 0,5* 0,01** 0,025*** mg/m³
IARC1,ACGIH A1;*Metall, inorg.**insol.;**Wasser-sol.
EV (Kanada) Langfristiger Wert: 0,05 mg/m³
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Die für den Umgang mit Chemikalien üblichen allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Handschuhe vor dem Gebrauch prüfen.
Die Eignung der Handschuhe sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten): Keine Daten verfügbar.Augenschutz: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver
Farbe: grau
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A.
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1907 °C (3465 °F)
Siedepunkt/Bereich: 2671 °C (4840 °F)
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar.
Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Leichtentzündlich.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar.
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar.
Selbstentzündlich: Keine Daten verfügbar.
Gefahr einer Explosion: Keine Daten verfügbar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar.
Obere: Keine Daten verfügbar.
Dampfdruck bei 20 °C (68 °F): 0 hPa
Dichte bei 20 °C (68 °F): 7,19 g/cm³ (60,001 lbs/gal)
Schüttdichte bei 20 °C (68 °F): 3300 kg/m³
Relative Dichte: Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte: N/A.
Verdampfungsrate: N/A.
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A.
Kinematisch: N/A.
Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Es liegen keine Daten vor.
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
Unverträgliche Materialien:
OxidationsmittelGefährliche Zersetzungsprodukte:
Giftige Metalloxiddämpfe
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität für
Komponenten in diesem Produkt.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Kann Reizungen verursachen
Augenreizung oder -verätzung: Kann Reizungen hervorrufen
Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Mutationsdaten für diesen
Stoff.
Karzinogenität:
Steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen.
IARC-3: Nicht klassifizierbar hinsichtlich der Karzinogenität für den Menschen.
ACGIH A4: Nicht als krebserzeugend für den Menschen einstufbar: Unzureichende Daten für die Einstufung des Stoffes hinsichtlich seiner
hinsichtlich seiner Karzinogenität bei Mensch und/oder Tier einzustufen.
(Inhalation) EPA-A: Karzinogen für den Menschen: Ausreichende Beweise aus epidemiologischen Studien zur Unterstützung eines
kausalen Zusammenhang zwischen Exposition und Krebs.
(Inhalation) EPA-K: Bekannte Humankarzinogene.
(oral) EPA-D: Nicht als krebserzeugend für den Menschen einzustufen: unzureichende Beweise für die Karzinogenität beim Menschen und bei Tieren
Karzinogenität oder es sind keine Daten verfügbar.
(oral) EPA-CBD: Karzinogenes Potential kann nicht bestimmt werden.
Das Register über toxische Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten über tumorigene und/oder karzinogene
inogenen und/oder neoplastischen Daten für diesen Stoff.
Reproduktionstoxizität:
Das Register über die toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur Reproduktionstoxizität für diesen
Stoff.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: N/A
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: k. A.
Aspirationsgefahr: N/A
Subakute bis chronische Toxizität: N/A
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Es liegen keine Informationen vor.
Persistenz und Abbaubarkeit:
Es liegen keine Informationen vor.
Bioakkumulationspotenzial:
Es liegen keine Informationen vor.
Mobilität im Boden:
Es liegen keine Informationen vor.
Zusätzliche ökologische Hinweise:Allgemeine Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Produkt nicht unverdünnt oder in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
system.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT: N/A.
vPvB: Nicht zutreffend.
Andere schädliche Wirkungen
Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die staatlichen, örtlichen oder nationalen Vorschriften zu beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat gemäß den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN3089
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
RQ Metallpulver, entzündbar, n.a.g. (Chrompulver)
IMDG, IATA
METALLPULVER, ENTZÜNDBAR, N.A.G. (Chrompulver)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse
4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe.
Kennzeichnung
4.1
Klasse
4.1 (F3) Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
Etikett
4.1
IMDG, IATA
Klasse
4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe.
Etikett
4.1
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren:
N/A.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den VerwenderWarnung: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Feststoffe
EMS-Nummer:
F-G,S-G
Trennungsgruppen
Schwermetalle und ihre Salze (einschließlich ihrer metallorganischen Verbindungen), Metallpulver
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
N/A.
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Gefährlicher Stoff:
5000 lbs, 2270 kg
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
UN-"Modellvorschrift":
UN3089, Metallpulver, entzündbar, n.a.g. (Chrompulver), 4.1, III
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Auflistung giftiger Chemikalien)
7440-47-3 Chrom
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des Emergency Planning and
Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
REACH - Vorregistrierte Stoffe
Der Stoff ist aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.