ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Chromsulfid
CAS-NR.: 12018-22-3
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS06 Totenkopf und gekreuzte Knochen
Akut Tox. 3 H301 Giftig bei Verschlucken.
GHS07
Akut Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Skin Sens. 1 H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren Keine Daten verfügbar.
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS06
Signalwort Gefahr
Sicherheitshinweise
H301 Giftig beim Verschlucken.H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/einen Arzt anrufen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für eine angenehme Atmung sorgen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen
Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D1B - Giftiger Stoff mit unmittelbarer und ernster giftiger Wirkung
D2B - Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
1
0
0
Gesundheit (akute Auswirkungen) = 1
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 0
Andere Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
12018-22-3 Chrom(III)-sulfid
Identifikationsnummer(n):
EG-Nummer: 234-638-8
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.Hinweise für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung erforderlich:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel Kohlendioxid, Löschpulver oder Sprühwasser. Größere Brände bekämpfen
mit Sprühwasser oder alkoholbeständigem Schaum.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Giftige Metalloxiddämpfe
Schwefelwasserstoff
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt: Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Genehmigungen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Angaben zum Schutz vor Explosionen und Bränden: Keine Daten verfügbar
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße: Keine besonderen Anforderungen.
Angaben zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung: Keine Daten verfügbar
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.Spezifische Endverwendung(en): Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
Chrom(III)-Verbindungen, als Cr
mg/m3
ACGIH TLV 0,5; A4
Belgien TWA 0,5
Dänemark TWA 0,5
Finnland TWA 0,01
Frankreich VME 0,5
Japan OEL 0,5
Korea TLV 0,5
Niederlande MAC-TGG 0,5
Norwegen TWA 0,5
Polen TWA 0,5
Schweden NGV 0,5
Vereinigtes Königreich TWA 0,5
USA PEL 0,5
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Typische Schutz- und Hygienemaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte: Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Auswahl der geeigneten Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert
von Hersteller zu Hersteller.
Augenschutz: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver
Farbe: Braun
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1350 °C (2462 °F)Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt: N/A
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Das Produkt stellt keine Explosionsgefahr dar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 3,77 g/cm
3
(31.461 lbs/gal)
Relative Dichte Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte N/A
Verdampfungsrate N/A
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung tritt keine Zersetzung
gemäß den Spezifikationen.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien: Keine Daten verfügbar
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Giftige Metalloxiddämpfe
Schwefelwasserstoff
Schwefeloxide (SOx)
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
Augenreizung oder -verätzung: Reizende Wirkung.
Sensibilisierung: Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Keimzell-Mutagenität: Keine Auswirkungen bekannt.
Karzinogenität:
EPA-D: Nicht klassifizierbar als krebserzeugend für den Menschen: Unzureichende Beweise für die Karzinogenität bei Mensch und Tier oder keine Daten verfügbar.
IARC-3: Nicht klassifizierbar hinsichtlich der Karzinogenität für den Menschen.
ACGIH A4: Nicht als krebserzeugend für den Menschen einstufbar: Unzureichende Daten für eine Einstufung des Stoffes hinsichtlich seiner
hinsichtlich seiner Karzinogenität bei Mensch und/oder Tier einzustufen.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Chrompulver, Chrom(II)- und Chrom(III)-Verbindungen können Übelkeit, Durchfall, Erbrechen, Haut- und Augenreizungen verursachen,
Erbrechen, Haut- und Augenreizungen und Pneumokoniose verursachen. Obwohl weniger
weniger wahrscheinlich als Cr(VI)-Verbindungen, hält das NTP das gesamte Chrom für potenziell krebserregend.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Informationen: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses
Substanz nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Das Produkt nicht unverdünnt oder in großen Mengen in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen
Abwassersysteme.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Verfahren zur Abfallbehandlung
Empfehlung Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA Keine
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT, IMDG, IATA Keine
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, ADR, IMDG, IATA
Klasse Keine
VerpackungsgruppeDOT, IMDG, IATA Keine
Umweltgefahren: N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender N/A
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code N/A
Transport/Ergänzende Informationen: Nicht gefährlich nach den oben genannten Spezifikationen.
DOT
Meeresschadstoff (DOT): Nein
ABSCHNITT 15. INFORMATIONEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS06
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweise
H301 Giftig bei Verschlucken.
H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
H317 Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/einen Arzt anrufen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für eine angenehme Atmung sorgen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen
Vorschriften.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Chemikalieninventar der U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Non-Domestic Substances List (NDSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Listen giftiger Chemikalien)
12018-22-3 Chrom(III)-sulfid
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich Stoff ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt enthält Chrom und unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des
Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986
und 40CFR372.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen
Inverkehrbringen und Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig) Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.