ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Kaliumhexacyanocobaltat(III)
CAS-NR.: 13963-58-1
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS06 Totenkopf und gekreuzte Knochen
Akute Tox. 3 H311 Giftig bei Berührung mit der Haut.
GHS08 Gesundheitsgefährdung
Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
GHS07
Akut Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Akute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Skin Sens. 1 H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
GefahrenpiktogrammeGHS06 GHS08
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise
H302+H332 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder Einatmen.
H311 Giftig bei Berührung mit der Haut.
H317 Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281 Persönliche Schutzausrüstung nach Bedarf verwenden.
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D1B - Giftiger Stoff mit unmittelbarer und ernster giftiger Wirkung
D2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
2
0
1
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
13963-58-1 Kaliumhexacyanocobaltat (III)
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 237-742-1
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen, gründlich abspülen und sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt konsultieren.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Für die Brandbekämpfung sind dem Brand entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Cyanwasserstoff (HCN)
Stickstoffoxide (NOx)
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen Informationen zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behältnisse:
Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
Cyanide (als CN)
mg/m3
Österreich MAK 5 (Haut)
Dänemark TWA 5 (Haut)
Finnland TWA 5; 10-STEL
Frankreich VME 5 (Haut)
Deutschland MAK 5 (Haut)
Ungarn TWA 0,3; 0,6-STEL (Haut)
Niederlande MAC-TGG 5 (Haut)
Polen TWA 0,3; 10-Grenzwerte
Schweden 5-Grenzwert (Haut)
Schweiz MAK-W 5; 10-STEL (Haut)
Vereinigtes Königreich 5-LTEL (Haut)
OSHA PEL 5 (Haut)
Kobalt, elementare und anorganische Verbindungen, als Co
mg/m3
ACGIH TLV 0.02; Bestätigtes Tierkarzinogen
Österreich Karzinogen
Belgien TWA 0,05
Dänemark TWA 0,05
Finnland TWA 0,05 (Haut)
Deutschland Karzinogen
Ungarn TWA 0,1; 0,2-STEL
Japan OEL 0,05; 2B-Karzinogen
Korea TLV 0,02; Bestätigtes Tierkarzinogen
Niederlande MAC-TGG 0,05
Norwegen TWA 0,05
Polen TWA 0,05; 0,2-STEL
Russland 0,5-STEL
Schweden NGV 0,05
Schweiz MAK-W 0,1; Karzinogen
Vereinigtes Königreich TWA 0.1USA PEL 0.1 (Staub und Rauch)
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Typische Schutz- und Hygienemaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Eignung der Handschuhe sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller variieren kann.
Augenschutz: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver
Farbe: Hellgelb
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Keine Daten verfügbar
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt: N/A
Entflammbarkeit (fest, gasförmig): Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion:
Das Produkt stellt keine Explosionsgefahr dar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 1,906 g/cm
3
(15.906 lbs/gal)
Relative Dichte: Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte: N/A
Verdampfungsrate: N/A
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Löslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige AngabenKeine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Oxidationsmittel
Säuren
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Cyanwasserstoff
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Stickstoffoxide
ABSCHNITT 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Giftig bei Berührung mit der Haut.
Gefahr durch Hautresorption.
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Oral LD50 1529 mg/kg (Maus)
Hautreizung oder Ätzwirkung: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
Augenreizung oder -verätzung: Irritierende Wirkung.
Sensibilisierung: Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Keimzell-Mutagenität: Keine Auswirkungen bekannt.
Karzinogenität: Steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen.
Reproduktionstoxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Kobalt ist ein experimentelles Neoplastogen und Tumorogen. Es ist ein experimentelles Karzinogen des
Bindegewebes und der Lunge. Kobaltmetall und anorganische Verbindungen werden von der ACGIH als
Karzinogen der ACGIH eingestuft. Verschlucken kann zu Brennen im Mund, in der Speiseröhre und im Magen führen.
Das Einatmen von Stäuben und Dämpfen kann zu Reizungen der Atemwege, erschwerter Atmung und Husten führen.
Husten. Sensibilisierung, Übelkeit, Gesichtsrötung und Ohrensausen sind ebenfalls möglich.
Chronische Einnahme kann zu Perikarderguss, Polykardialerguss, Polyzythämie, Herzversagen führen,
Erbrechen, Krämpfe und Schilddrüsenvergrößerung führen.
Cyanide können Symptome wie Speichelfluss, Übelkeit ohne Erbrechen, Angstzustände, Verwirrung, Schwindelgefühl
Schwindel, Steifheit des Unterkiefers, Krämpfe, Opisthotonus, Lähmungen, Koma, Herzrhythmusstörungen und
Atemstillstand. Sie führen in der Regel zum Tod durch Erstickung. Hautkontakt kann Juckreiz, makulöse, papulöse und vesikuläre Eruptionen verursachen.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
Krebserregende Kategorien
OSHA-Ca (Occupational Safety & Health Administration)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Das Produkt nicht unverdünnt oder in großen Mengen in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Abwassersysteme.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, ggf. mit Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Kein Gefahrgut für den Transport.
UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA
Keine
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
PUNKT, IMDG, IATA
KeineTransportgefahrenklasse(n)
PUNKT, ADR, IMDG, IATA
Klasse
Keine
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
Keine
Umweltgefahren:
N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
NICHT ZUTREFFEND
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
K.A.
Transport/Ergänzende Informationen:
Nicht gefährlich nach den oben genannten Spezifikationen.
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Non-Domestic Substances List (NDSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Auflistung giftiger Chemikalien)
13963-58-1 Kaliumhexacyanocobaltat (III)
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Substanz ist nicht aufgelistet
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
13963-58-1 Kaliumhexacyanocobaltat (III)
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur für die Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt enthält Kobalt und unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des
Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und
40CFR372.
Dieses Produkt unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und
Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Dieses Produkt enthält eine Zyanidverbindung und unterliegt den Meldepflichten von Abschnitt 313
des Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig) Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.