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Sicherheitsdatenblatt für Silbertrifluoracetat

1 Kennzeichnung
Handelsname: Silbertrifluoracetat
CAS-Nummer: 2966-50-9
EG-Nummer: 236-708-3

2 Bezeichnung der Gefahr(en)
-Einstufung des Stoffes oder Gemisches
warningGHS07
Hautreizung. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
Reizt die Augen. 2A H319 Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
-Kennzeichnungselemente
GHS-Kennzeichnungselemente
Der Stoff ist nach dem Global Harmonisierten System (GHS) eingestuft und gekennzeichnet.
-Gefahrenpiktogramme
warning
-Signalwort Warnung
-Gefahrbestimmende Komponenten der Kennzeichnung:
Silbertrifluoracetat
-Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
-Vorsichtshinweise
P262 Darf nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 Bei Berührung mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden
und leicht zu entfernen sind. Weiter ausspülen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für eine angenehme Atmung sorgen.
P403+P233 An einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
-Klassifizierungssystem:
-NFPA-Einstufungen (Skala 0 - 4)
NFPA ratings
Gesundheit = 1
Feuer = 0
Reaktivität = 0
-HMIS-Einstufungen (Skala 0 - 4)
HMIS ratings
Gesundheit = 1
Brand = 0
Reaktivität = 0
-Andere Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
-PBT: Nicht anwendbar.
-vPvB: Nicht anwendbar.

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
-chemische Charakterisierung: Stoffe
-CAS-Nr. Beschreibung
2966-50-9 Silbertrifluoracetat
-Identifikationsnummer(n)
EG-Nummer: 236-708-3

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
-Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
-Nach Einatmen: Bei Bewußtlosigkeit Patient in stabile Seitenlage zum Transport bringen.
-Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
-Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
-Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
-Informationen für den Arzt:
-Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
-Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
-Löschmittel
-Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Sprühwasser. Größere Brände mit Sprühwasser oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
-Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
-Ratschläge für die Brandbekämpfung
-Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
-Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht erforderlich.
-Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
-Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Punkt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
-Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

7 Handhabung und Lagerung
-Handhabung:
-Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung Bei sachgemäßer Verwendung sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
-Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
-Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
-Lagerung:
-Anforderungen an Lagerräume und Gefäße: Keine besonderen Anforderungen.
-Angaben zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung: Nicht erforderlich.
-Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Gefäß dicht verschlossen halten.
-Spezifische(r) Endverwendung(en): Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
-Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben; siehe Punkt 7.
-Kontrollparameter
-Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
2966-50-9 Silbertrifluoracetat
PEL-Langzeitwert: 0,01 mg/m³ (als Ag)
REL Langfristiger Wert: 0,01 mg/m³ (als Ag)
TLV Langfristiger Wert: 0,01 mg/m³ (als Ag)
-Zusätzliche Informationen: Es wurden die bei der Erstellung gültigen Listen zugrunde gelegt.
-Begrenzung und Überwachung der Exposition
-Persönliche Schutzausrüstung:
-Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
-Atemschutzgerät:
Bei kurzer Exposition oder geringer Verschmutzung Atemfiltergerät verwenden. Bei intensiver oder längerer Exposition ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
-Schutz der Hände:
protective glovesSchutzhandschuhe
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt/den Stoff/ die Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt/ die Zubereitung/ das Chemikaliengemisch gegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Berücksichtigung der Durchdringungszeiten, Diffusionsraten und der Degradation
-Material der Handschuhe
Die Auswahl der geeigneten Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen ab und variiert von Hersteller zu Hersteller.
-Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchdringungszeit ist vom Hersteller der Schutzhandschuhe zu ermitteln und zu beachten.
-Augenschutz:
eye protectionDicht schließende Schutzbrille

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
-Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
-allgemeine Angaben
-Erscheinungsbild:
Form: Pulver
Farbe: Weißlich
-Geruch: Geruchlos
-Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
-pH-Wert: Nicht anwendbar.
-Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: keine Angaben °C
Siedepunkt/Siedebereich: keine Angaben °C
-Flammpunkt: Nicht anwendbar.
-Entflammbarkeit (fest, gasförmig): Das Produkt ist nicht brennbar.
-Flammentemperatur:
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt.
-Selbstentzündlich: Nicht bestimmt.
-Explosionsgefahr: Das Produkt stellt keine Explosionsgefahr dar.
-Explosionsgrenzen:
Untere: Nicht bestimmt.
Obere: Nicht bestimmt.
-Dampfdruck: keine Angaben hPa
-Dichte: Nicht bestimmt.
-Relative Dichte: Nicht bestimmt.
-Dampfdichte Nicht anwendbar.
-Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht anwendbar.
-Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Unlöslich.
-Verteilungskoeffizient (n-Oktanol/Wasser): Nicht bestimmt.
-Viskosität:
Dynamisch: Nicht anwendbar.
Kinematisch: Nicht anwendbar.
-Lösungsmittelgehalt:
Organische Lösungsmittel: 0.0 %
VOC-Gehalt: 0,0 g/l / 0,00 lb/gl
Feststoffgehalt: 100.0 %
-Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

10 Stabilität und Reaktivität
-Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
-chemische Stabilität
-Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
-Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
-Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
-Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
-Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

11 Angaben zur Toxikologie
-Angaben zu toxikologischen Wirkungen
-Akute Toxizität:
-Primäre Reizwirkung:
-an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
-am Auge: Irritierende Wirkung.
-Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
-Zusätzliche toxikologische Informationen:
-Krebserzeugende Kategorien
-IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
-NTP (Nationales Toxikologisches Programm)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
-OSHA-Ca (Occupational Safety & Health Administration)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.

12 Angaben zur Ökologie
-Toxizität
-Wassertoxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
-Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
-Verhalten in Umweltsystemen:
-Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
-Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
-Zusätzliche ökologische Informationen:
-Allgemeine Hinweise: Nicht bekannt als wassergefährdend.
-Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
-PBT: Nicht anwendbar.
-vPvB: Nicht anwendbar.
-Sonstige schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

13 Erwägungen zur Beseitigung
-Methoden der Abfallbehandlung
-Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Das Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
-Ungereinigte Verpackungen:
-Empfehlung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.

14 Angaben zum Transport
-UN-Nummer
-DOT, ADN, IMDG, IATA nicht geregelt
-UN-Versandbezeichnung
-DOT, ADN, IMDG, IATA nicht geregelt
-Transportgefahrenklasse(n)
-DOT, ADN, IMDG, IATA
-Klasse nicht geregelt
-Verpackungsgruppe
-DOT, IMDG, IATA nicht geregelt
-Umweltgefahren:
-Schiffsgefährdend: Nein
-Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht zutreffend.
-Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II von
MARPOL73/78 und des IBC-Codes Nicht zutreffend.
UN-"Musterverordnung": nicht geregelt

15 Regulatorische Informationen
Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften speziell für den Stoff oder das Gemisch
-Sara
-Abschnitt 355 (extrem gefährliche Stoffe):
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
-Abschnitt 313 (Auflistung spezifischer giftiger Chemikalien):
Der Stoff ist aufgelistet.
-TSCA (Toxic Substances Control Act):
Der Stoff ist aufgelistet.
-Proposition 65
-Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen:
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
-Chemikalien, die bekanntermaßen Reproduktionstoxizität bei Frauen verursachen:
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
-Chemikalien, die bekanntermaßen fortpflanzungsgefährdend für Männer sind:
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
-Chemikalien, die bekanntermaßen entwicklungstoxisch sind:
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
-Krebserregende Kategorien
-EPA (Umweltschutzbehörde)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
-TLV (Threshold Limit Value, Schwellenwert, festgelegt von ACGIH)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
-NIOSH-Ca (National Institute for Occupational Safety and Health)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
GHS-Kennzeichnungselemente
Der Stoff ist nach dem Global Harmonisierten System (GHS) eingestuft und gekennzeichnet.
-Gefahrenpiktogramme
warning
-Signalwort Warnung
-Gefahrbestimmende Komponenten der Kennzeichnung:
Silbertrifluoracetat
-Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
-Vorsichtshinweise
P262 Darf nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 Bei Berührung mit den Augen: Mehrere Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Kontaktlinsen herausnehmen, falls vorhanden und leicht zu entfernen. Weiter ausspülen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für eine angenehme Atmung sorgen.
P403+P233 An einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
-Chemische Sicherheitsbewertung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.

16 Sonstige Angaben
Diese Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie stellen jedoch keine Zusicherung bestimmter Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
-Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
IMDG: Internationaler Seeschifffahrtscode für gefährliche Güter
DOT: US-Verkehrsministerium
IATA: Internationaler Luftverkehrsverband
ACGIH: Amerikanische Konferenz der Staatlichen Industriehygieniker
EINECS: Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe
CAS: Chemical Abstracts Service (Abteilung der Amerikanischen Chemischen Gesellschaft)
NFPA: Nationale Feuerschutzvereinigung (USA)
HMIS: System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe (USA)
VOC: Flüchtige organische Verbindungen (USA, EU)
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
NIOSH: Nationales Institut für Arbeitssicherheit
OSHA: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
TLV: Schwellengrenzwert
PEL: Zulässiger Expositionsgrenzwert
REL: Empfohlener Expositionsgrenzwert
Hautreizung. 2: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 2
Augenreizung. 2A: Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Gefahrenkategorie 2A
STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Gefahrenkategorie 3

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