ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Galliumjodid
CAS-NR.: 13450-91-4
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS05 Korrosion
Hautkorr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Augenschäden. 1
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Informationen bekannt.
Kennzeichnungselemente
GHS-Etikett-Elemente
Das Produkt ist in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS) eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrensymbole
GHS05
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden - Sicherheitshinweise
P260
Stäube und Nebel nicht einatmen.
P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut abspülen mit
Wasser/Dusche abspülen.
P305+P351+P338 Bei Berührung mit den Augen: Mehrere Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Kontaktlinsen herausnehmen,
falls vorhanden und leicht zu entfernen. Weiter ausspülen.
P301+P330+P331 Bei Verschlucken: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
WHMIS-Einstufung
D2B - Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
E - Ätzende Stoffe
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 3
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Chemische Charakterisierung: Stoffe
CAS# Beschreibung:
1302-42-7 Natriumaluminiumoxid
Konzentration:≤ 100%
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 215-100-1
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Durch das Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Einatmen
Frischluft zuführen. Falls erforderlich, künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Augenkontakt
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen. Dann einen Arzt aufsuchen.
Nach VerschluckenAufsuchen eines Arztes.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Verursacht schwere Augenschäden.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Für die Brandbekämpfung sind dem Brand entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Natriumoxid
Aluminiumoxid
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Neutralisierungsmittel verwenden.
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
Kriterien für Schutzmaßnahmen für Chemikalien
PAC-1:
18 mg/m3
PAC-2:
200 mg/m3
PAC-3:
1.200 mg/m3
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
HandhabungVorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Unter trockenem Schutzgas handhaben.
Unter Schutzgas handhaben.
Behälter dicht geschlossen halten.
In dicht verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Behältnisse:
Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Getrennt von Wasser/Feuchtigkeit lagern.
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Unter trockenem Inertgas lagern.
Dieses Produkt ist hygroskopisch.
Behälter dicht verschlossen halten.
Unter kühlen, trockenen Bedingungen in gut verschlossenen Behältern lagern.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
die am Arbeitsplatz überwacht werden müssen.
Zusätzliche Informationen:
Keine Angaben
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Es sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Alle verschmutzten und kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung aufrechterhalten.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Bei unzureichender Belüftung geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Verwenden Sie ein Atemschutzgerät mit Patronen vom Typ P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Ergänzung zu technischen Kontrollen.
Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende Atemschutzgeräte geeignet sind. Nur
nur Geräte verwenden, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände:Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie Schutzhandschuhe vor jedem Gebrauch auf ihren ordnungsgemäßen Zustand.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert
von Hersteller zu Hersteller.
Material der Handschuhe
Nitrilkautschuk, NBR
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten)
480
Dicke des Handschuhs:
0,11 mm
Schutz der Augen:
Dicht schließende Schutzbrille
Voller Gesichtsschutz
Schutzbrille mit Seitenschildern / NIOSH (US) oder EN 166(EU)
Körperschutz:
Schützende Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Erscheinungsbild:
Form: Kristallin
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
pH-Wert: Nicht anwendbar.
Änderung des Zustands
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt
Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt
Sublimationstemperatur/Beginn: Nicht bestimmt
Flammpunkt: Nicht anwendbar
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
Nicht bestimmt.
Entzündungstemperatur: Nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt
Selbstentzündlich: Nicht bestimmt.
Gefahr einer Explosion: Das Produkt stellt keine Explosionsgefahr dar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Nicht bestimmt
Obere: Nicht bestimmt
Dampfdruck: Nicht anwendbar.
Dichte bei 20 °C (68 °F): 1,52 g/cm³ (12,684 lbs/gal)
Relative Dichte
Nicht bestimmt.
Dichte des Dampfes
Nicht anwendbar.
Verdampfungsrate
Nicht anwendbar.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: Löslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
Viskosität:
Dynamisch: Nicht anwendbar.
Kinematisch: Nicht anwendbar.Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Informationen bekannt.
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Reagiert mit starken Oxidationsmitteln
Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Unverträgliche Materialien:
Säuren
Oxidationsmittel
Wasser/Feuchtigkeit
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Natriumoxid
Aluminiumoxid
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Verschlucken führt zu einer starken Ätzwirkung im Mund- und Rachenraum und zur Gefahr der Perforation
von Speiseröhre und Magen.
Für die Einstufung relevante LD/LC50-Werte:
Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung:
Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Augenreizung oder -verätzung:
Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität:
Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität:
Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Einstufungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor,
NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität:
Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr:
Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Mobilität im Boden
Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Zusätzliche ökologische Informationen:
Allgemeine Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Produkt nicht unverdünnt oder in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
system.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung sind die staatlichen, örtlichen oder nationalen Vorschriften zu beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, ggf. mit Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
UN-Nummer: 3260
Klasse: 8
Verpackungsgruppe: II
Richtige Versandbezeichnung: Ätzender fester Stoff, sauer, anorganisch, n.a.g. (Galliumtriiodid)
Giftige Gefahr beim Einatmen: Nein
IMDG
UN-Nummer: 3260
Klasse: 8Verpackungsgruppe: II
EMS-Nummer: F-A, S-B
Richtiger Versandname: ÄTZENDER FESTSTOFF, SAUERSTOFF, EISENSTOFF, N.A.G. (Galliumtriiodid)
IATA
UN-Nummer: 3260
Klasse: 8
Verpackungsgruppe: II
Richtige Versandbezeichnung: Ätzender fester Stoff, sauer, anorganisch, n.a.g. (Galliumtriiodid)
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
GHS-Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS) eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrensätze
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260
Stäube und Nebel nicht einatmen.
P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut abspülen mit
Wasser/Dusche abspülen.
P305+P351+P338 Bei Berührung mit den Augen: Mehrere Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Kontaktlinsen herausnehmen,
falls vorhanden und leicht zu entfernen. Weiter ausspülen.
P301+P330+P331 Bei Verschlucken: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Substanzen des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (Auflistung spezifischer giftiger Chemikalien)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Kalifornische Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur für den Gebrauch durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Beschränkungsbedingungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (erfordert eine Zulassung zur Verwendung)
Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.