ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Gold(I)-Kaliumcyanid
CAS-NR.: 13967-50-5
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS06 Totenkopf und gekreuzte Knochen
Akute Tox. 1 H300 Tödlich bei Verschlucken.
Akute Tox. 1 H310 Lebensgefährlich bei Berührung mit der Haut.
Akut Tox. 1 H330 Lebensgefährlich bei Einatmen.
GHS05 Ätzend
Met. Korr.1
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Augenschäd. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS07
Reizt die Haut. 2
H315 Verursacht Hautreizungen.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Informationen bekannt.
Kennzeichnungselemente
GHS-Etikettenelemente
Das Produkt ist in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS) eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrensymbole
GHS05
GHS06
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H300+H310+H330 Tödlich bei Verschlucken, Berührung mit der Haut oder Einatmen.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P301+P310
WENN VERSTOCHEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/einen Arzt anrufen.
P305+P351+P338 Bei Berührung mit den Augen: Mehrere Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Kontaktlinsen herausnehmen,
falls vorhanden und leicht zu entfernen. Weiter ausspülen.
P320
Spezifische Behandlung ist dringend erforderlich (siehe auf diesem Etikett).
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
WHMIS-Einstufung
D1A - Sehr giftiger Stoff mit unmittelbarer und ernster giftiger Wirkung
D2B - Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 3
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Chemische Charakterisierung: Stoffe
CAS# Beschreibung:
13967-50-5 Gold(I)-Kaliumcyanid
Konzentration:
≤100%
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer:237-748-4
Index-Nummer:
006-007-00-5
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Durch das Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Atemschutzgerät erst nach vollständiger Entfernung der kontaminierten Kleidung ablegen.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Nach Einatmen
Frischluft zuführen. Falls erforderlich, künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Augenkontakt
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser ausspülen. Dann einen Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht Hautreizungen.
Tödlich bei Einatmen.
Tödlich bei Berührung mit der Haut.
Tödlich bei Verschlucken.
Verursacht schwere Augenschäden.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Für die Brandbekämpfung sind dem Brand entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Cyanwasserstoff (HCN)
Stickstoffoxide (NOx)
Kaliumoxid
Goldoxid
Ratschläge für Feuerwehrleute
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Atemschutzgerät anlegen.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Siehe Abschnitt 8 für Informationen
über persönliche Schutzausrüstung.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
Kriterien für Schutzmaßnahmen für Chemikalien
PAC-1:
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
PAC-2:
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
PAC-3:
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Produkt nur in geschlossenen Systemen handhaben und nachfüllen.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Getrennt von Metallen lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
13967-50-5 Gold(I)-Kaliumcyanid (100,0%)
PEL (USA) Langfristiger Wert: 5 mg/m³ als CN; Haut
REL (USA) Grenzwert: 5* mg/m³, 4,7* ppm als CN; *10-min
TLV (USA) Höchstgrenzwert: 5 mg/m³, 4,7 ppm als CN; Haut
Zusätzliche Informationen:
Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Es sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Alle verschmutzten und kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte:
In Notfallsituationen umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Verwenden Sie ein Atemschutzgerät mit Patronen vom Typ P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Ergänzung zu technischen Kontrollen.
Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende Atemschutzgeräte angemessen sind. Nur
nur Geräte verwenden, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Überprüfen Sie Schutzhandschuhe vor jedem Einsatz auf ihren ordnungsgemäßen Zustand.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert
von Hersteller zu Hersteller.
Material der Handschuhe
Nitrilkautschuk, NBR
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten)
480
Dicke des Handschuhs:
0,11 mm
Schutz der Augen:
Dicht schließende Schutzbrille
Schutzbrille mit Seitenschildern / NIOSH (US) oder EN 166(EU)
Körperschutz:
Schützende Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Erscheinungsbild:
Form:
Kristallines PulverGeruch:
Geruchlos
Geruchsschwelle:
Nicht bestimmt.
pH-Wert:
Nicht anwendbar.
Änderung des Zustands
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
Zersetzt sich
Siedepunkt/Siedebereich:
Nicht bestimmt
Sublimationstemperatur/Beginn:
Nicht bestimmt
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
Nicht bestimmt.
Entzündungstemperatur:
Nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur:
Nicht bestimmt
Selbstentzündlich:
Nicht bestimmt.
Gefahr einer Explosion:
Nicht bestimmt.
Explosionsgrenzen:
Untere:
Nicht bestimmt
Obere:
Nicht bestimmt
Dampfdruck:
Nicht anwendbar.
Dichte bei 20 °C (68 °F):
3,45 g/cm³ (28,79 lbs/gal)
Relative Dichte
Nicht bestimmt.
Dampfdichte
Nicht anwendbar.
Verdampfungsrate
Nicht anwendbar.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
Löslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser):
Nicht bestimmt.
Viskosität:
Dynamisch:
Nicht anwendbar.
Kinematisch:
Nicht anwendbar.
Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Entwickelt bei Kontakt mit Säuren sehr giftige Gase.
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Reagiert mit starken Oxidationsmitteln
Entwickelt bei Kontakt mit Säuren sehr giftige Gase.
Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Unverträgliche Materialien:
Oxidationsmittel
Metalle
Säuren
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Cyanwasserstoff
Stickstoffoxide
Kaliumoxid
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Goldoxid
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Tödlich bei Berührung mit der Haut.
Tödlich bei Verschlucken.
Tödlich beim Einatmen.
Gefahr durch Hautresorption.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität für
Komponenten in diesem Produkt.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind:
Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung:
Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung oder -verätzung:
Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität:
Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität:
Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Einstufungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor,
NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität:
Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt:
Keine Wirkungen bekannt.Aspirationsgefahr:
Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Mobilität im Boden
Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Sehr giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in kleinen Mengen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur sehr geringe Mengen ins Erdreich gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf Wasserorganismen haben.
Vermeiden Sie den Eintrag in die Umwelt.
Sehr giftig für Wasserorganismen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung sind die staatlichen, örtlichen oder nationalen Vorschriften zu beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, ggf. mit Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN1588
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
Cyanide, anorganisch, fest, n.a.g.
ADR
1588 Cyanide, anorganisch, fest, n.a.g.
(Gold(I)-Kaliumcyanid)
IMDG
ZYANIDE, ANORGANISCH, FEST, N.A.G. (Gold(I)-Kaliumcyanid), MARINE
SCHADSTOFF
IATA
ZYANIDE, INORGANISCH, FEST, N.A.G. (Gold(I)-kaliumcyanid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse
6.1 Giftige Stoffe
Kennzeichnung
6.1
ADR
Klasse
6.1 (T5) Giftige Stoffe
Etikett
6.1
IMDG
Klasse
6.1 Giftige Stoffe
Kennzeichnung
6.1
IATA
Klasse
6.1 Giftige Stoffe
Etikett
6.1
Verpackungsgruppe
DOT, ADR, IMDG, IATA
I
Umweltgefahren:
Meeresverschmutzend (IMDG):
Ja (DOT)
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
Warnung: Giftige Stoffe
EMS-Nummer:
F-A,S-A
Trennungsgruppen
Zyanide
Staukategorie
A
Getrennte Lagerung Code
SG35 Stauung "getrennt von" Säuren.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-CodeNicht zutreffend.
Transport/Zusätzliche Informationen:
DOT
Mengenbegrenzungen
Im Passagierflugzeug/Schiene: 5 kg
Nur im Frachtflugzeug: 50 kg
Gefährlicher Stoff:
10 lbs, 4,54 kg
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
Bemerkung:
Besondere Kennzeichnung mit dem Symbol (Fisch und Baum).
IMDG
Begrenzte Mengen (LQ)
Ausgenommene Mengen (EQ)
Code: E5
Maximale Nettomenge pro Innenverpackung: 1 g
Maximale Nettomenge pro Außenverpackung: 300 g
UN-"Modell-Regelung":
UN 1588 CYANIDE, ANORGANISCH, FEST, N.A.G. (GOLD(I)KALIUM
ZYANID), 6.1, I
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Elemente des GHS-Etiketts
Das Produkt ist eingestuft und gekennzeichnet gemäß
gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
Gefahrenpiktogramme
GHS05
GHS06
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H300+H310+H330 Tödlich bei Verschlucken, Berührung mit der Haut oder Einatmen.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P301+P310
WENN VERSTOCHEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/einen Arzt anrufen.
P305+P351+P338 Bei Berührung mit den Augen: Mehrere Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Kontaktlinsen herausnehmen,
falls vorhanden und leicht zu entfernen. Weiter ausspülen.
P320
Spezifische Behandlung ist dringend erforderlich (siehe auf diesem Etikett).
P405
Unter Verschluss aufbewahren.P501
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe der U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Auflistung giftiger Chemikalien)
13967-50-5 Gold(I)-Kaliumcyanid
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
13967-50-5 Gold(I)-Kaliumcyanid
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des Emergency Planning and
Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht gelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.