ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Indiumarsenid
CAS-NR.: 1303-11-3
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS06 Totenkopf und gekreuzte Knochen
Akute Tox. 3 H301 Giftig bei Verschlucken.
Akut Tox. 3 H331 Giftig beim Einatmen.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefährdungspiktogramme
GHS06
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
H301+H331 Giftig beim Verschlucken oder Einatmen.Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P304+P340 BEI EINATMEN: Opfer an die frische Luft bringen und in einer für die Atmung angenehmen Position
atmen.
P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Etikett).
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P403+P233 An einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/
nationalen/internationalen Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D1A - Sehr giftiges Material, das sofortige und ernste giftige Wirkungen verursacht
D2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 3
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
N/A
vPvB:
N/A
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/INFORMATIONEN ÜBER INHALTSSTOFFE
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
1303-11-3 Indiumarsenid
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 215-115-3
Indexnummer: 033-002-00-5
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Durch das Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Atemschutzgerät erst nach vollständiger Entfernung der kontaminierten Kleidung ablegen.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.Hinweise für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung erforderlich
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Für die Brandbekämpfung sind dem Brand entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Giftige Metalloxiddämpfe
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollständig undurchlässigen Schutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt: Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Genehmigungen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.Hinweise zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
Arsen, elementar, und anorganische Verbindungen (außer Arsin), als As
mg/m3
ACGIH TLV 0,01; Bestätigtes Karzinogen für den Menschen
Belgien TWA 0,2
Dänemark TWA 0,05
Finnland TWA Karzinogen
Frankreich VME 0,2
Ungarn 0.5-STEL; Karzinogen
Korea TWA 0,01; Bestätigtes Karzinogen für den Menschen
Norwegen 0,02
Polen TWA 0,01
Schweden NGV 0,03; Karzinogen
Schweiz TWA 0,1; Karzinogen
Vereinigtes Königreich TWA 0,1; Karzinogen
USA PEL 0,01
Indium und Verbindungen
mg/m3
ACGIH TLV 0.1(In)
Belgien TWA 0,1
Dänemark TWA 0,1(In)
Finnland TWA 0,1
Korea TLV 0,1(In)
Niederlande MAC-TGG 0,1
Norwegen TWA 0,1
Schweiz MAK-W 0,1
Vereinigtes Königreich TWA 0.1(In); 0.3(In)-STEL
USA PEL 0,1(In)
1303-11-3 Indiumarsenid (100,0%)
PEL (USA) Langfristiger Wert: 0,01 mg/m
3
als As; 29CFR1910.1018
REL (USA) Grenzwert: 0,002 mg/m
3
als As; 15min; siehe Pocket Guide App. A
TLV (USA) Langfristiger Wert: 0,01 mg/m
3
als As; BEI
EL (Kanada) Langfristiger Wert: 0,1 mg/m
3
als InInhaltsstoffe mit biologischen Grenzwerten:
1303-11-3 Indiumarsenid (100,0%)
BEI (USA) 35 μg As/L
Medium: Urin
Zeitpunkt: Ende der Arbeitswoche
Parameter: Anorganisches Arsen plus methylierte Metaboliten
Zusätzliche Informationen:
Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Die für den Umgang mit Chemikalien üblichen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung aufrechterhalten.
Atemschutzgeräte:
Siehe 29CFR1910.1018 für Vorschriften zum Atemschutz, der bei der Exposition gegenüber
anorganischem Arsen.
Verwenden Sie in Notfallsituationen ein unabhängiges Atemschutzgerät.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Eignung der Handschuhe sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller variieren kann.
Augenschutz:
Schutzbrille
Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver oder Feststoff
Farbe: Grau
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 936 °C (1717 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt: N/A
Entflammbarkeit (fest, gasförmig)
Es sind keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Das Produkt stellt keine Explosionsgefahr dar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/ADichte: Keine Daten verfügbar
Relative Dichte
Es sind keine Daten verfügbar.
Dichte des Dampfes
N/A
Verdampfungsrate
K.A.
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Oxidationsmittel
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Giftige Metalloxiddämpfe
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Giftig beim Einatmen.
Giftig beim Verschlucken.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind:
Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung:
Reizt die Haut und die Schleimhäute.
Augenreizung oder -verätzung:
Reizende Wirkung.
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität:
Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität:
EPA-A: Karzinogen für den Menschen: ausreichende Beweise aus epidemiologischen Studien, um einen kausalen Zusammenhang zwischen Exposition und Krebs zu unterstützen.
IARC-1: krebserregend für den Menschen: ausreichende Beweise für Karzinogenität.
ACGIH A1: Bestätigter krebserregender Stoff für den Menschen: Der Stoff ist krebserregend für den Menschen, basierend auf epidemiologischen
Studien oder überzeugenden klinischen Nachweisen bei exponierten Menschen.
Karzinogen im Sinne der OSHA.
NTP-K: Bekanntlich krebserregend: ausreichende Beweise aus Studien am Menschen.
Reproduktionstoxizität:
Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr:
Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Eine akute Arsenvergiftung durch Verschlucken führt zu einer ausgeprägten Reizung des Magens und der Därme mit
Übelkeit, Erbrechen und Diarrhöe. In schweren Fällen sind Erbrechen und Stuhlgang blutig und der Patient
kollabiert und erleidet einen Schock mit schwachem, schnellem Puls, kaltem Schweiß, Koma und Tod.
Eine chronische Arsenvergiftung kann zu Störungen des Verdauungssystems wie Appetitlosigkeit
Krämpfe, Übelkeit, Verstopfung oder Durchfall.
Die Exposition gegenüber Indiumverbindungen kann zu Gelenk- und Knochenschmerzen, Karies, Nerven- und
Nerven- und Magen-Darm-Störungen, Herzschmerzen und allgemeine Schwäche.
Tierversuche deuten auch darauf hin, dass Indium eine verringerte Nahrungs- und Wasseraufnahme mit Gewichtsverlust verursachen kann.
und Wasseraufnahme mit Gewichtsverlust, Lungenödem, Lungenentzündung, Blut-, Leber- und Nierenschäden, Beinlähmungen
Beinlähmungen und Schäden an Gehirn, Herz, Nebennieren und Milz.
Subakute bis chronische Toxizität:
Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
Krebserregende Kategorien
OSHA-Ca (Behörde für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Die Substanz ist aufgelistet.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Sehr giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in kleinen
Mengen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur kleinste Mengen ins Erdreich gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf Wasserlebewesen haben.Vermeiden Sie den Eintrag in die Umwelt.
Sehr giftig für Wasserorganismen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
PBT:
N/A
vPvB:
N/A
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat nach den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN1557
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
Arsenverbindungen, fest, n.a.g. (Indiumarsenid)
IMDG, IATA
ARSENIC COMPOUND, SOLID, N.O.S. (Indiumarsenid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse
6.1 Giftige Stoffe.
Kennzeichnung
6.1
Klasse
6.1 (T5) Giftige Stoffe
Etikett
6.1
IMDG, IATA
Klasse
6.1 Giftige Stoffe.
Etikett
6.1
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren:
Umweltgefährdender Stoff, fest
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
Warnung: Giftige StoffeBeförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II von MARPOL73/78 und dem IBC-Code
K.A.
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
UN-"Modellvorschrift":
UN1557, Arsenverbindungen, fest, n.a.g. (Indiumarsenid), 6.1, III
ABSCHNITT 15. INFORMATIONEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Listen giftiger Chemikalien)
1303-11-3 Indiumarsenid
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
1303-11-3 Indiumarsenid
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt enthält Arsen und unterliegt den Meldepflichten von
Abschnitt 313 des Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und
40CFR372.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Siehe 29CFR1910.1018 für Vorschriften zu anorganischem Arsen.
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtige Verwendung)
Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als korrekt angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.