ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Null-Valent-Eisen-Pulver
CAS-NR.: 7439-89-6
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS02 Flamme
Flam. Sol. 2 H228 Entzündbarer fester Stoff.
GHS07
Augenreiz. 2A H319 Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG
Xi; reizend
R36/37: Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
F; Leichtentzündlich
R11: Leichtentzündlich.
Angaben zu besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt:
N/A
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefährdungspiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort: Warnung
Gefahrenhinweise
H228 Entzündbarer Feststoff.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Klassifizierung
B4 - Entzündbarer Feststoff
D2B - Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
1
2
1
Gesundheit (akute Auswirkungen) = 1
Entflammbarkeit = 2
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT: N/A.
vPvB: Nicht zutreffend.
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
7439-89-6 Eisen
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 231-096-4
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmen:
Frischluft zuführen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Feuerlöschmittel
Geeignete Löschmittel
Spezialpulver für Metallbrände. Kein Wasser verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Wasser
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Von Zündquellen fernhalten
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Produkt nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Boden eindringen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Von Zündquellen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Von Zündquellen fernhalten.
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Vor elektrostatischer Aufladung schützen.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
An einem kühlen Ort lagern.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
7439-89-6 Eisen (100,0%)
EV (Kanada) Langzeitwert: 1* 5** mg/m³ als Eisen;*Salze, wasserlöslich;**Schweißrauch
TLV (Kanada) Langfristiger Wert: 5 mg/m³
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Atemschutzgerät:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände: Undurchlässige Handschuhe
Handschuhe vor dem Gebrauch prüfen.
Die Eignung der Handschuhe sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten)
Keine Daten verfügbar.
Schutz der Augen: Schutzbrille
Körperschutz: Schützende Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver
Farbe: grau
Geruch: Keine Daten verfügbar.
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A.
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1538 °C (2800 °F)
Siedepunkt/Bereich: 2740 °C (4964 °F)
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar.
Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Leichtentzündlich.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar.
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar.
Selbstentzündlich: Keine Daten verfügbar.
Gefahr einer Explosion: Keine Daten verfügbar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar.
Obere: Keine Daten verfügbar.
Dampfdruck: N/A.
Dichte bei 20 °C (68 °F): 7,87 g/cm³ (65,675 lbs/gal)
Schüttdichte bei 20 °C (68 °F): 2900 kg/m³
Relative Dichte
Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte
N/A.
Verdampfungsrate
NICHT ZUTREFFEND.
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Keine Daten verfügbar.
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A.
Kinematisch: N/A.
Sonstige Angaben
Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität: Keine Daten verfügbar.
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
Unverträgliche Materialien: Oxidationsmittel
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Eisenoxide
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität für diesen
Stoff.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind:
Oral LD50 30000 mg/kg (Ratte)
Hautreizung oder Ätzwirkung: Kann Reizungen verursachen
Augenreizung oder -verätzung: Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität: N/A
Karzinogenität:
Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Einstufungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor,
NTP, OSHA oder ACGIH.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält tumorigene und/oder
krebserregende und/oder neoplastische Daten für diesen Stoff.
Reproduktionstoxizität: N/A
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: k. A.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Kann die Atemwege reizen.
Aspirationsgefahr: N/A
Subakute bis chronische Toxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur Toxizität bei Mehrfachexposition für
diesen Stoff.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Es liegen keine Informationen vor.
Persistenz und Abbaubarkeit:
Es liegen keine Informationen vor.
Bioakkumulationspotenzial:
Es liegen keine Informationen vor.
Mobilität im Boden:
Es liegen keine Informationen vor.
Zusätzliche ökologische Informationen:
Allgemeine Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT: N/A.
vPvB: Nicht zutreffend.
Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die staatlichen, örtlichen oder nationalen Vorschriften zu beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat gemäß den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN3089
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
Metallpulver, entzündbar, n.a.g. (Eisen )
IMDG, IATA
METALLPULVER, ENTZÜNDBAR, N.A.G. (Eisen )
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse
4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe.
Kennzeichnung
4.1
Klasse
4.1 (F3) Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
Etikett
4.1
IMDG, IATA
Klasse
4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe.
Etikett
4.1
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren:
N/A.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Warnung: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Feststoffe
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
N/A.
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
UN-"Modellvorschrift":
UN3089, Metallpulver, entzündbar, n.a.g. (Eisen ), 4.1, III
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch geltende Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (Auflistung spezifischer giftiger Chemikalien)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Kalifornische Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur für den Gebrauch durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtige Verwendung)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
REACH - Vorregistrierte Stoffe
Der Stoff ist aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.