ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Eisen(II)-sulfid
CAS-NR.: 1317-37-9
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist nicht als gesundheits- oder umweltgefährdend gemäß der CLP
Verordnung.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG
R31: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Angaben zu besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt:
N/A
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
K.A.
Gefährdungspiktogramme
K.A.
Signalwort
K.A.
Gefahrenhinweise
K.A.
SicherheitshinweiseP220 Von Säuren fernhalten.
WHMIS-Einstufung
Nicht kontrolliert
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Auswirkungen) = 1
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Andere Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
1317-37-9 Eisen(II)-sulfid
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 215-268-6
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid, Löschpulver oder Sprühwasser. Größere Brände mit Sprühwasser oder alkohol
resistenten Schaum bekämpfen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, können folgende Stoffe freigesetzt werden:
Schwefeloxide (SOx)Metalloxiddämpfe
Schwefelwasserstoff
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Atemschutzgerät anlegen.
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation oder andere Wasserläufe gelangen lassen.
Das Material darf nicht in den Boden eindringen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Unter trockenem Schutzgas handhaben.
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine Daten vorhanden
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Getrennt von Luft lagern.
Getrennt von Wasser/Feuchtigkeit lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Unter trockenem Inertgas lagern.
Dieses Produkt ist feuchtigkeitsempfindlich.
Dieses Produkt ist luftempfindlich.
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.Spezifische Endverwendung(en)
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
1317-37-9 Eisen(II)-sulfid (100,0%)
REL (USA) Langfristiger Wert: 1 mg/m
3
als Fe
TLV (USA) Langfristiger Wert: 1 mg/m
3
als Fe
EL (Kanada) Kurzzeitwert: 2 mg/m
3
Langfristiger Wert: 1 mg/m
3
als Fe
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Es sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Alle verschmutzten und kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung aufrechterhalten.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Verwenden Sie ein Atemschutzgerät mit Patronen vom Typ P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Ergänzung zu den technischen Kontrollen.
Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende Atemschutzmasken geeignet sind. Nur
nur Geräte verwenden, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände: Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Eignung von Handschuhen sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller.
Material der Handschuhe
Nitrilkautschuk, NBR
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten): Keine Daten verfügbar
Schutz der Augen: Schutzbrille
Körperschutz: Schützende Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Erscheinungsbild:
Form: Fest
Farbe: Braun bis schwarz
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/ACVeränderung im Zustand
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1195 °C (2183 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Entflammbarkeit (fest, gasförmig): Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Es liegen keine Daten vor.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 4,74 g/cm
3
(39.555 lbs/gal)
Relative Dichte: Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte: N/A
Verdampfungsrate: N/A
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser bei 18 °C (64 °F): 0,0062 g/l
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Entwickelt bei Kontakt mit Säuren giftige Gase.
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Reagiert mit starken Oxidationsmitteln
Setzt bei Kontakt mit Säuren giftige Gase frei.
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Wasser/Feuchtigkeit
Oxidationsmittel
Luft
Säuren
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Schwefeloxide (SOx)
Metalloxid-Rauch
Schwefelwasserstoff
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen WirkungenAkute Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Kann Reizungen verursachen
Augenreizung oder -verätzung: Kann Reizungen hervorrufen
Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität: Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität:
Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Klassifizierungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor,
NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen:
Allgemeine Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht unverdünnt oder in großen Mengen in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Abwassersysteme.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat nach den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, ADN, IMDG, IATA
NICHT ZUTREFFEND
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
PUNKT, ADN, IMDG, IATA
NICHT ZUTREFFEND
Transportgefahrenklasse(n)
PUNKT, ADR, ADN, IMDG, IATA
Klasse
K.A.
Verpackungsgruppe
PUNKT, IMDG, IATA
K.A.
Umweltgefahren:
N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
NICHT ZUTREFFEND
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
K.A.
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
UN-"Modell-Regelung":
-
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (Auflistung spezifischer giftiger Chemikalien)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Kalifornische Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur für den Gebrauch durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
REACH - Vorregistrierte Stoffe
Der Stoff ist aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.