ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Lithiumhexafluorophosphat
CAS-NR.: 21324-40-3
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS06 Totenkopf und gekreuzte Knochen
Akut Tox. 3 H311 Giftig bei Berührung mit der Haut.
GHS05 Ätzend
Hautkorr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Augenschäd. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS07
Akut Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren Keine Informationen bekannt.
Kennzeichnungselemente
GHS-Kennzeichnungselemente Das Produkt ist eingestuft und gekennzeichnet gemäß 29 CFR 1910 (OSHA
HCS)
Gefahrensymbole
GHS05 GHS06
Signalwort Gefahr
GefahrenhinweiseH302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311 Giftig bei Berührung mit der Haut.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut abspülen mit
Wasser/Dusche abspülen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D1A - Sehr giftiger Stoff mit unmittelbarer und ernster giftiger Wirkung
D2B - Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
E - Ätzendes Material
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 3
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Chemische Charakterisierung: Stoffe
CAS# Beschreibung:
21324-40-3 Lithiumhexafluorophosphat
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 244-334-7
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Durch das Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Nach Einatmen
Frischluft zuführen. Falls erforderlich, künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
nach Augenkontakt Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Dann einen Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den ArztWichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Verursacht schwere Augenschäden.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel Das Produkt ist nicht brennbar. Feuerbekämpfungsmaßnahmen entsprechend der
Umgebungsbrand angepasst sind.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Fluorwasserstoff (HF)
Phosphoroxide
Lithiumoxid
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt: Produkt nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Neutralisierungsmittel verwenden.
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Unter trockenem Schutzgas handhaben.
Behälter dicht verschlossen halten.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden: Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Behältnisse: Kühlen
Angaben zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Vor Hitze schützen.
Getrennt von Wasser/Feuchtigkeit lagern.
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:Unter trockenem Inertgas lagern.
Dieses Produkt ist feuchtigkeitsempfindlich.
Behälter dicht verschlossen halten.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Im Kühlschrank aufbewahren
Spezifische Endverwendung(en) Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
21324-40-3 Lithiumhexafluorophosphat (100,0%)
PEL (USA) Langfristiger Wert: 2,5 mg/m³
als F
TLV (USA) Langfristiger Wert: 2,5 mg/m³
als F
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Es sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Alle verschmutzten und kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte: Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Ein Atemschutzgerät mit Patronen vom Typ P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Ergänzung zu den technischen Kontrollen verwenden.
Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende
Atemschutzmasken geeignet sind. Verwenden Sie nur Geräte, die nach den entsprechenden staatlichen
Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Überprüfen Sie Schutzhandschuhe vor jedem Einsatz auf ihren ordnungsgemäßen Zustand.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert
von Hersteller zu Hersteller.
Material der Handschuhe Nitrilkautschuk, NBR
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten) 480
Handschuhdicke 0,11 mm
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille
Voller Gesichtsschutz
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTENInformationen zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Erscheinungsbild:
Form: Pulver
Farbe: Weiß bis blassbraun
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
pH-Wert: Nicht anwendbar.
Änderung des Zustands
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 200 °C (392 °F) (dez)
Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt
Sublimationstemperatur/Beginn: Nicht bestimmt
Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Nicht bestimmt.
Entzündungstemperatur: Nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt
Selbstentzündlich: Nicht bestimmt.
Gefahr einer Explosion: Nicht bestimmt.
Explosionsgrenzen:
Untere: Nicht bestimmt
Obere: Nicht bestimmt
Dampfdruck: Nicht anwendbar.
Dichte bei 20 °C (68 °F): 1,5 g/cm³ (12,518 lbs/gal)
Relative Dichte Nicht bestimmt.
Dampfdichte Nicht anwendbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht anwendbar.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Löslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
Viskosität:
Dynamisch: Nicht anwendbar.
Kinematisch: Nicht anwendbar.
Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität Keine Informationen bekannt.
Chemische Stabilität Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung tritt keine Zersetzung
gemäß den Spezifikationen.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reagiert mit starken Oxidationsmitteln
Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Unverträgliche Materialien:
Säuren
Wasser/Feuchtigkeit
Oxidationsmittel
Hitze
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Fluorwasserstoff
Phosphoroxide (z. B. P2O5)
Lithiumoxid
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Giftig bei Berührung mit der Haut.
Gefahr durch Hautresorption.
Verschlucken führt zu starker Ätzwirkung im Mund- und Rachenraum und zur Gefahr der Perforation
von Speiseröhre und Magen.
Für die Einstufung relevante LD/LC50-Werte: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Augenreizung oder -verätzung: Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität: Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität: Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Einstufungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor.
EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses
Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Persistenz und Abbaubarkeit Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Zusätzliche ökologische Informationen:
Allgemeine Hinweise: Übertragung in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung Staatliche, örtliche oder nationale Vorschriften zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, ggf. mit Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA UN2923UN Richtiger Versandname
DOT Ätzende feste Stoffe, giftig, n.a.g. (Lithiumhexafluorophosphat)
IMDG, IATA ÄTZENDER FESTER STOFF, GIFTIG, N.A.G. (Lithiumhexafluorophosphat)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse 8 Ätzende Stoffe.
Kennzeichnung 8+6.1
Klasse 8 (CT2) Ätzende Stoffe
Kennzeichnung 8+6.1
IMDG, IATA
Klasse 8 Ätzende Stoffe.
Zettel 8+6.1
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA II
Umweltgefahren: Nicht anwendbar.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Warnung: Ätzende Stoffe
EMS-Nummer: F-A,S-B
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht zutreffend.
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT): Nein
UN-"Modellvorschrift": UN2923, Ätzende feste Stoffe, giftig, n.a.g. (Lithiumhexafluorophosphat), 8 (6.1),
II
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Gesetzgebung
GHS-Kennzeichnungselemente Das Produkt ist eingestuft und gekennzeichnet gemäß 29 CFR 1910 (OSHA
HCS)
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS06
Signalwort Gefahr
Gefahrensätze
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311 Giftig bei Berührung mit der Haut.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut abspülen mit
Wasser/Dusche abspülen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe der U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Non-Domestic Substances List (NDSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Listen giftiger Chemikalien) Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Kalifornische Proposition 65
Prop 65 - Bekannte krebserregende Chemikalien Stoff ist nicht aufgelistet.Prop 65 - Entwicklungstoxizität Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich Stoff ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen: Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen
Inverkehrbringen und Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig) Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.