ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Lithium-Lanthan-Zirkonat
CAS-NUMMER:
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05 Ätzwirkung
Hautkorr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
GHS07
STOT SE 3
H335 Kann die Atemwege reizen.
Andere Gefahren, die nicht zu einer Einstufung führen
Keine Daten verfügbar
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefährdungspiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
GefahrGefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut abspülen
mit Wasser abspülen/abduschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
N/A
vPvB:
N/A
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU INHALTSSTOFFEN
3.1 Inhaltsstoffe
CAS#-Bezeichnung:
Lithium-Lanthan-Zirkonium-Oxid
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Durch das Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten. konsultieren.
bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Im Falle von Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife waschen und gut abspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Dann Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Verursacht schwere Augenschäden.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten vorhanden
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Feuerlöschmittel
Geeignete Löschmittel
CO2, Löschpulver oder Wasserstrahl. Größere Brände mit Wasserstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefährdungen
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Lithiumoxid
Zirkoniumoxid
Lanthanoxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
6.2 Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Das Produkt nicht in die Kanalisation oder andere Wasserläufe oder Gewässer gelangen lassen.
6.3 Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung:
Neutralisierungsmittel verwenden.
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Unter trockenem Schutzgas handhaben.
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Angaben zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Keine Daten vorhanden
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Getrennt von Luft lagern.
Getrennt von Wasser lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:Unter trockenem Inertgas lagern.
Dieses Produkt ist feuchtigkeitsempfindlich.
Dieses Produkt ist luftempfindlich.
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Vor Feuchtigkeit schützen und von Wasser fernhalten.
In einem verschlossenen Schrank oder mit Zugangsbeschränkung für technische Experten oder deren Assistenten aufbewahren.
7.3 Spezifische Endverwendung(en)
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
8.1 Kontrollparameter
Bestandteile mit kritischen Werten, die am Arbeitsplatz überwacht werden müssen:
Keine.
Zusätzliche Angaben:
Keine Daten
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Beim Umgang mit den Chemikalien sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Lebensmitteln fernhalten.
Verschmutzte und getränkte Kleidungsstücke sofort ausziehen.
In den Pausen und am Ende der Arbeit die Hände waschen.
Vermeiden Sie den Kontakt mit Augen und Haut.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen Atemschutz verwenden.
Schutz der Hände:
Handschuhe vor dem Gebrauch prüfen.
Die Auswahl der geeigneten Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen ab
Qualitätsmerkmalen ab und variiert von Hersteller zu Hersteller.
Material der Handschuhe
Undurchlässige Handschuhe
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille.
Vollständiger Gesichtsschutz
Körperschutz:
Schützende Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Fest in verschiedenen Formen:
Farbe: Blassgrau
Geruch: geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.pH: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Keine Daten verfügbar
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Entflammbarkeit (fest, gasförmig)
Es liegen keine Daten vor.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentflammbarkeit: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Es liegen keine Daten vor.
Kritische Werte für Explosion:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte Keine Daten verfügbar
Relative Dichte
Es sind keine Daten verfügbar.
Dichte des Dampfes
K.A.
Verdampfungsrate
K.A.
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine Daten verfügbar
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung.
10.3 Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Reagiert mit starken Oxidationsmitteln.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
10.5 Unverträgliche Materialien:
Luft
Wasser/Feuchtigkeit
Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Lithiumoxid
Zirkoniumoxid
Lanthanoxid
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Verschlucken führt zu einer starken Verätzung von Mund und Rachen und zur Gefahr der Perforation von
Speiseröhre und Magen.
Für die Einstufung relevante LD/LC50-Werte:
Keine Daten
Hautreizung oder -verätzung:
Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Augenreizung oder -verätzung:
Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Keimzell-Mutagenität:
Keine Auswirkungen bekannt.
Karzinogenität:
Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Klassifizierungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor,
NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität:
Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition:
Kann Reizung der Atemwege verursachen.
Aspirationsgefahr:
Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
Nicht unverdünnt oder in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Abwassersysteme.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
N/A
vPvB:
N/A12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Empfehlung
An Entsorger für gefährliche Abfälle abgeben.
Muss unter Beachtung der behördlichen Vorschriften speziell behandelt werden.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat nach den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA
UN3262
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR
3262 ÄTZENDER FESTER STOFF, GRUNDSTOFF, UNORGANISCH, N.A.G. (Lithium-Lanthan-Zirkoniumoxid )
IMDG, IATA
ÄTZENDER FESTER STOFF, GRUNDSTOFF, UNORGANISCH, N.A.G. (Lithium-Lanthan-Zirkonium-Oxid )
14.3 Transportgefahrenklasse(n)
ADR
Klasse
8 (C6) Ätzende Stoffe.
Kennzeichnung
8
IMDG, IATA
Klasse
8 Ätzende Stoffe.
Etikett
8
Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA
III
14.5 Umweltgefahren:
N/A
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Warnung: Ätzende Stoffe.
Kemler-Nummer: 80
EMS-Nummer: F-A,S-B
Trennende Gruppen
Alkalien
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC
Code
K.A.
Transport/Ergänzende Informationen:
ADZulässige Mengen (EQ):
E1
Begrenzte Mengen (LQ)
5 kg
Beförderungskategorie
3
Code der Tunnelbeschränkung
E
UN-"Modellvorschrift":
UN3262, ÄTZENDER FESTER STOFF, GRUNDSTOFF, UNORGANISCH, N.A.G. (Lithium-Lanthan-Zirkoniumoxid ), 8,
III
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
15.1 Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Gesetzgebung
Australisches Verzeichnis chemischer Stoffe (Inventory of Chemical Substances)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Standard for the Uniform Scheduling of Drugs and Poisons
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Nationale Vorschriften
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur von fachlich qualifizierten Personen zu verwenden.
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sind zu beachten.
Wassergefährdungsklasse:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
ELINCS (Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Stoff ist nicht aufgelistet.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE ANGABEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.