ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Mangansulfid
CAS-NR.: 18820-29-6
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
GHS-Einstufung gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
Hautreizung (Kategorie 2), H315
Augenreizung (Kategorie 2A), H319
Sensibilisierung der Haut (Kategorie 1), H317
Akute aquatische Toxizität (Kategorie 2), H401
Chronische aquatische Toxizität (Kategorie 2), H411
Der vollständige Text der in diesem Abschnitt genannten H-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden.
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich der Sicherheitshinweise
Piktogramm
Signalwort Warnung
Gefahrenhinweis(e)
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Sicherheitshinweis(e)
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfen/Spray vermeiden.
P264 Nach der Handhabung die Haut gründlich waschen.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung darf nicht am Arbeitsplatz abgelegt werden.
P273 Freisetzung in die Umwelt ist zu vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. entfernen.
Kontaktlinsen, falls vorhanden und leicht zu entfernen. Weiter ausspülen.
P333 + P313 Bei Auftreten von Hautreizungen oder Hautausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337 + P313 Bei andauernder Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttetes Material aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
2.3 Nicht anderweitig eingestufte (HNOC) oder nicht vom GHS abgedeckte Gefahren - keine
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
Formel : MnS
Molekulargewicht : 87.00 g/mol
CAS-Nr. : 18820-29-6
EG-Nr. : 242-599-3
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeiner Rat
Einen Arzt aufsuchen. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen und sich aus dem Gefahrenbereich entfernen.
Bereich.
Bei Einatmen
Bei Einatmung: Person an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Einen Arzt aufsuchen
Arzt.
Bei Hautkontakt
Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Augenkontakt
Mindestens 15 Minuten lang gründlich mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken
Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen. Mund mit Wasser ausspülen. Einen Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung beschrieben (siehe Abschnitt 2.2)
und/oder in Abschnitt 11
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Trockenes Pulver Trockener Sand5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine Daten verfügbar
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Bei der Brandbekämpfung umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, falls erforderlich.
5.4 Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Atemschutz tragen. Staubbildung vermeiden. Einatmen von Dämpfen, Nebel oder Gas vermeiden. Sicherstellen
für ausreichende Belüftung sorgen.
Einatmen von Staub vermeiden.
Zum persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
6.2 Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies gefahrlos möglich ist. Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen. In die Umwelt ableiten
Umwelt
muss vermieden werden.
6.3 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung
Aufnehmen und staubfrei entsorgen. Auffegen und aufschaufeln. Nicht mit Wasser abspülen.
In geeigneten,
geschlossenen Behältern zur Entsorgung aufbewahren.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Staub- und Aerosolbildung vermeiden, bei der Weiterverarbeitung von festen Stoffen können
Materialien kann zur
zur Bildung von brennbaren Stäuben führen. Die Möglichkeit der Bildung von brennbarem Staub sollte vor der Weiterverarbeitung berücksichtigt werden.
vor der Weiterverarbeitung berücksichtigt werden.
An Stellen, an denen sich Staub bildet, ist für eine angemessene Absaugung zu sorgen.
Zu Vorsichtsmaßnahmen siehe Abschnitt 2.2.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen und gut belüfteten Ort aufbewahren.
Das Produkt darf während der Lagerung nicht mit Wasser in Berührung kommen. Nicht in der Nähe von Säuren lagern.
Luftempfindlich. An einem trockenen Ort aufbewahren.
7.3 Spezifische Endverwendung(en)
Abgesehen von den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Verwendungen vorgeschrieben.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Begrenzungen
Gemäß guter Arbeitshygiene und Sicherheitspraxis handhaben. Hände vor den Pausen
und am Ende des Arbeitstages die Hände waschen.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Gesichtsschutz und Schutzbrille Augenschutzausrüstung verwenden, die nach den entsprechenden staatlichen Normen wie NIOSH (USA) oder EN 166 (EU) geprüft und zugelassen ist.
Schutz der Haut
Mit Handschuhen anfassen. Die Handschuhe müssen vor dem Gebrauch geprüft werden. Richtige Technik zum Ausziehen der Handschuhe anwenden
(ohne die Außenfläche des Handschuhs zu berühren), um Hautkontakt mit diesem Produkt zu vermeiden. Entsorgen Sie
kontaminierte Handschuhe nach Gebrauch gemäß den geltenden Gesetzen und der guten Laborpraxis entsorgen.
Hände waschen und abtrocknen.
Körperschutz
Vollständiger Schutzanzug gegen Chemikalien, Die Art der Schutzausrüstung muss je nach Konzentration und Menge der Chemikalien ausgewählt werden.
Die Art der Schutzausrüstung muss entsprechend der Konzentration und Menge des gefährlichen Stoffes am jeweiligen Arbeitsplatz ausgewählt werden.
Atemschutz
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein luftreinigendes Atemschutzgerät angebracht ist, verwenden Sie ein Vollgesichts-Partikel
Partikelmasken des Typs N100 (US) oder des Typs P3 (EN 143) als Ergänzung zu technischen
Kontrollen. Wenn das Atemschutzgerät die einzige Schutzmaßnahme ist, verwenden Sie ein Vollgesichts-Atemschutzgerät mit Luftzufuhr. Verwenden Sie
Atemschutzgeräte und -komponenten, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind, z. B.
NIOSH (USA) oder CEN (EU).
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
a) AUSSEHEN Form: Pulver
Farbe: grün
b) Geruch Keine Daten verfügbar
c) Geruchsschwellenwert Keine Daten verfügbar
d) pH-Wert Keine Daten verfügbar
e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 449.85 °C (841.73 °F)
f) Anfänglicher Siedepunkt und Siedebereich
Keine Daten verfügbar
g) Flammpunkt 280 °C (536 °F) bei ca. 1,013 hPa (760 mmHg)
h) Verdampfungsgeschwindigkeit Keine Daten verfügbar
i) Entflammbarkeit (fest, gasförmig) Keine Daten verfügbar
j) Obere/untere Entflammbarkeits- oder Explosionsgrenzen
Keine Daten verfügbar
k) Dampfdruck Keine Daten verfügbar
l) Dampfdichte Keine Daten verfügbar
m) Relative Dichte 3,99 g/cm3 bei 22,5 °C (72,5 °F)
n) Wasserlöslichkeit 0,006 g/l bei 20 °C (68 °F) - schwer löslich
o) Verteilungskoeffizient: Noctanol/
Wasser
Keine Daten verfügbar
p) Selbstentzündungstemperatur
ca.380 °C (716 °F) bei 1,013 hPa (760 mmHg)
q) Zersetzungstemperatur
Keine Daten verfügbar
r) Viskosität Keine Daten verfügbar
s) Explosive Eigenschaften Keine Daten verfügbar
t) Brandfördernde Eigenschaften Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben zur Sicherheit
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine Daten verfügbar
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
10.3 Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Es liegen keine Daten vor.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
10.5 Unverträgliche Materialien
Starke Oxidationsmittel, Säuren
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungsprodukte, die unter Brandbedingungen entstehen. - Schwefeloxide,
Mangan/Manganoxide
Andere Zersetzungsprodukte - Keine Daten verfügbar
Im Falle eines Brandes: siehe Abschnitt 5
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
LD50 Oral - Ratte - weiblich - > 2.000 mg/kg
(OECD-Prüfrichtlinie 420)
LC50 Inhalation - Ratte - männlich und weiblich - 4 h - > 5,34 mg/l
(OECD-Prüfrichtlinie 403)
Dermal: Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Verätzung/Reizung der Haut
Haut - EPISKIN Human Skin Model Test
Ergebnis: Reizt die Haut.
Schwere Augenschäden/Augenreizung
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
- Maus
Ergebnis: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
(OECD-Prüfrichtlinie 429)
Keimzell-Mutagenität
Keine Daten verfügbar
Karzinogenität
IARC: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wurde von der IARC als
wahrscheinliches, mögliches oder bestätigtes Karzinogen für den Menschen durch die IARC.
NTP: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird von der NTP als
bekanntes oder zu erwartendes Karzinogen identifiziert.
OSHA: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Konzentrationen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird als
Karzinogen oder potentielles Karzinogen von OSHA identifiziert.
Reproduktionstoxizität
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
Es liegen keine Daten vor.
AspirationsgefahrKeine Daten verfügbar
Zusätzliche Informationen
RTECS: Nicht verfügbar
Bei Männern, die Manganstäuben ausgesetzt waren, wurde eine Abnahme der Fruchtbarkeit festgestellt. Chronische Manganvergiftungen
betrifft in erster Linie das zentrale Nervensystem. Zu den frühen Symptomen gehören Mattigkeit, Schläfrigkeit und
Schwäche in den Beinen. Ein starres, maskenhaftes Aussehen des Gesichts, emotionale Störungen wie
unkontrolliertes Lachen und ein spastischer Gang mit Tendenz zum Stürzen beim Gehen sind Befunde in
fortgeschrittenen Fällen. Eine hohe Inzidenz von Lungenentzündungen wurde bei Arbeitnehmern festgestellt, die dem
Staub oder Rauch einiger Manganverbindungen ausgesetzt sind,
und toxikologischen Eigenschaften noch nicht gründlich untersucht worden.
Magen - Unregelmäßigkeiten - Basierend auf menschlicher Evidenz
Magen - Unregelmäßigkeiten - Basierend auf menschlicher Evidenz
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
12.1 Toxizität
Toxizität für Fische semistatischer Test LC50 - Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) - > 13 mg/l - 96 h
(OECD-Prüfrichtlinie 203)
Semistatischer Test NOEC - Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) - 7,8 mg/l - 96 h
(OECD-Prüfrichtlinie 203)
Toxizität für Daphnien und
andere aquatische
wirbellose Tiere
Statischer Test EC50 - Daphnia magna (Wasserfloh) - > 6,1 mg/l - 48 h
(OECD-Prüfrichtlinie 202)
statischer Test NOEC - Daphnia magna (Wasserfloh) - > 6,1 mg/l - 48 h
(OECD-Prüfrichtlinie 202)
Toxizität für Algen statischer Test EC50 - Desmodesmus subspicatus (Scenedesmus subspicatus) - 4.9
mg/l - 72 h
(OECD-Prüfrichtlinie 201)
statischer Test NOEC - Desmodesmus subspicatus (Scenedesmus subspicatus) -
2,6 mg/l - 72 h
(OECD-Prüfrichtlinie 201)
Toxizität für Bakterien EC50 - Belebtschlamm - > 1.000 mg/l - 3 h
(OECD-Prüfrichtlinie 209)
NOEC - Belebtschlamm - 1.000 mg/l - 3 h
(OECD-Prüfrichtlinie 209)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT/vPvB-Beurteilung nicht verfügbar, da Stoffsicherheitsbeurteilung nicht erforderlich/nicht durchgeführt
12.6 Sonstige schädliche Wirkungen
Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden.
Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
ABSCHNITT 13. ENTSORGUNGSVORSCHRIFTENVerfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Überschüssige und nicht wiederverwertbare Lösungen einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen anbieten. Wenden Sie sich an einen lizenzierten
lizenzierten Entsorgungsdienstleister, um dieses Material zu entsorgen.
Verunreinigte Verpackung
Wie unbenutztes Produkt entsorgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
DOT (US)
Kein Gefahrgut
IMDG
UN-Nummer: 3077 Klasse: 9 Verpackungsgruppe: III EMS-Nummer: F-A, S-F
Richtiger Versandname: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G.
(Mangan(II)-sulfid)
Meeresschadstoff:ja
IATA
UN-Nummer: 3077 Klasse: 9 Verpackungsgruppe: III
Richtige Versandbezeichnung: Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Mangan(II)sulfid)
Weitere Angaben
EHS-Zeichen erforderlich (ADR 2.2.9.1.10, IMDG-Code 2.10.3) für Einzelverpackungen und zusammengesetzte
Verpackungen, die Innenverpackungen mit gefährlichen Gütern > 5L für flüssige Stoffe oder > 5kg für feste Stoffe enthalten.
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
SARA 302 Bestandteile
Keine der in diesem Material enthaltenen Chemikalien unterliegen der Meldepflicht nach SARA Title III, Section 302.
SARA 313 Bestandteile
Die folgenden Bestandteile unterliegen der Meldepflicht nach SARA Title III, Section 313:
Mangan(II)-sulfid
CAS-Nr.
18820-29-6
Datum der Überarbeitung
2007-07-01
SARA 311/312 Gefährdungen
Akute Gesundheitsgefährdung, Chronische Gesundheitsgefährdung
Massachusetts Right To Know Bestandteile
Es gibt keine Komponenten, die dem Massachusetts Right to Know Act unterliegen.
Pennsylvania Right To Know Bestandteile
Mangan(II)-sulfid
CAS-Nr.
18820-29-6
Datum der Revision
2007-07-01
Mangan(II)-sulfid
CAS-Nr.
18820-29-6
Datum der Überarbeitung
2007-07-01
New Jersey Right To Know Bestandteile
Mangan(II)-sulfidCAS-Nr.
18820-29-6
Datum der Revision
2007-07-01
Kalifornien Prop. 65 Bestandteile
Dieses Produkt enthält keine Chemikalien, von denen dem Staat Kalifornien bekannt ist, dass sie Krebs, Geburtsfehler
Defekte oder andere reproduktive Schäden verursachen.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.