ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Nickel-Chrom-Pulver
CAS-NR.: 11106-97-1
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS02 Flamme
Flam. Sol. 2 H228 Entzündbarer Feststoff.
GHS08 Gesundheitsgefährdung
Karz. 2
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
GHS07
Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren: Keine Informationen bekannt.
Kennzeichnungselemente
GHS-Etikettenelemente
Das Produkt ist in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS) eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrensymbole
GHS02
GHS07
GHS08Signalwort: Warnung
Gefahrensätze
H228 Entzündbarer Feststoff.
H317 Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfen/Aerosolen vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor Wiederverwendung waschen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Klassifizierung
B4 - Entzündbarer Feststoff
D2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 1
Entflammbarkeit = 2
Physikalische Gefährdung = 1
Andere Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Chemische Charakterisierung: Stoffe
CAS# Beschreibung:
11106-97-1 Nickel Chrom
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen
Frischluft zuführen. Falls erforderlich, künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Augenkontakt
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser ausspülen. Dann einen Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und erforderliche Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid, Löschpulver oder Schaum verwenden. Wasser kann unwirksam sein, kann aber zur
Kühlung exponierter Behälter.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Giftige Metalloxiddämpfe
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollständig undurchlässigen Schutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Von Zündquellen fernhalten
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Von Zündquellen fernhalten.
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Von Zündquellen fernhalten.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Staubbildung vermeiden.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Vor elektrostatischer Aufladung schützen.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Behältnisse:
An einem kühlen Ort lagern.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Nicht zusammen mit Säuren lagern Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Zusätzliche Angaben: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Es sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Alle verschmutzten und kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung aufrechterhalten.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie Schutzhandschuhe vor jedem Gebrauch auf ihren ordnungsgemäßen Zustand.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert
von Hersteller zu Hersteller.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten): Nicht bestimmt
Augenschutz: Schutzbrille
Körperschutz: Schützende Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Erscheinungsbild:
Form: Pulver
Farbe: Silberfarbig
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
pH-Wert: Nicht anwendbar.
Änderung des Zustands
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1400 °C (2552 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt
Sublimationstemperatur/Beginn: Nicht bestimmt
Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Leicht entflammbar.
Entzündungstemperatur: Nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt
Selbstentzündlich: Nicht bestimmt.
Gefahr einer Explosion: Nicht bestimmt.
Explosionsgrenzen:Untere: Nicht bestimmt
Obere: Nicht bestimmt
Dampfdruck: Nicht anwendbar.
Dichte: Nicht bestimmt
Relative Dichte: Nicht bestimmt.
Dichte des Dampfes: Nicht anwendbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht anwendbar.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
Viskosität:
Dynamisch: Nicht anwendbar.
Kinematisch: Nicht anwendbar.
Sonstige Angaben: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Informationen bekannt.
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Unverträgliche Materialien:
Säuren
Oxidationsmittel
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Giftige Metalloxiddämpfe
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität für
Komponenten in diesem Produkt.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Kann Reizungen verursachen
Augenreizung oder -verätzung: Irritierende Wirkung.
Sensibilisierung: Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Keimzell-Mutagenität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Mutationsdaten für diesen
Stoff.
Karzinogenität:
Steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen.
IARC-2B: Möglicherweise krebserregend für den Menschen: begrenzte Beweise beim Menschen in Ermangelung von ausreichenden
Beweise im Tierversuch.
EPA-K: Bekanntes Karzinogen für den Menschen.
ACGIH A4: Nicht als krebserregend für den Menschen einzustufen: Unzureichende Daten für eine Einstufung des Stoffes als krebserregend für Mensch und/oder Tier.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält tumorigene und/oder
krebserregende und/oder neoplastische Daten für diesen Stoff.
Reproduktionstoxizität:
Das Register über die toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur Reproduktionstoxizität für diesen
Stoff.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Mobilität im Boden
Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Zusätzliche ökologische Informationen:
Allgemeine Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Produkt nicht unverdünnt oder in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
system.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung sind die staatlichen, örtlichen oder nationalen Vorschriften zu beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat gemäß den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA
UN3178UN Richtiger Versandname
DOT
Entzündbarer fester Stoff, anorganisch, n.a.g. (Nickel-Chrom-Pulver)
IMDG, IATA
ENTZÜNDBARER FESTSTOFF, ANORGANISCH, N.A.G. (Nickel-Chrom-Pulver)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse
4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe.
Kennzeichnung
4.1
Klasse
4.1 (F3) Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
Etikett
4.1
IMDG, IATA
Klasse
4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe.
Etikett
4.1
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren:
Nicht anwendbar.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Warnung: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Feststoffe
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
UN-"Modellvorschrift":
UN3178, Entzündbarer fester Stoff, anorganisch, n.a.g. (Nickel-Chrom-Pulver), 4.1, III
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Elemente des GHS-Etiketts
Das Produkt ist in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS) eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS02
GHS07
GHS08
Signalwort: Warnung
Gefahrensätze
H228 Entzündbarer Feststoff.
H317 Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfen/Aerosolen vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor Wiederverwendung waschen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Chemikalieninventar der U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act (Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe) aufgelistet.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Auflistung giftiger Chemikalien)
11106-97-1 Nickel Chrom
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
11106-97-1 Nickel-Chrom
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur für die Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des Emergency Planning and
Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.