ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Nickelhydroxid
CAS-NR.: 12054-48-7
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS08 Gesundheitsgefahr
Resp. Sens. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie- oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden hervorrufen.
Muta. 2
H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
Karz. 1A
H350 Kann Krebs erzeugen.
Repr. 1B
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
STOT RE 1
H372 Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge, Nieren und Leber.
Expositionsweg: Inhalativ.
GHS07
Akute Tox. 4
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Akute Tox. 4
H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Reizt die Haut. 2
H315 Verursacht Hautreizungen.
Skin Sens. 1H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Informationen bekannt.
Kennzeichnungselemente
GHS-Etikettenelemente
Das Produkt ist in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS) eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrensymbole
GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrensätze
H302+H332 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder Einatmen.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H334
Kann bei Einatmen Allergie- oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden hervorrufen.
H317
Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
H341
Steht im Verdacht, genetische Defekte zu verursachen.
H350
Kann Krebs erzeugen.
H360
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H372
Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge, Nieren und Leber. Weg
der Exposition: Inhalativ.
Sicherheitshinweise
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P284
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
P261
Das Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P304+P340 BEI EINATMEN: Opfer an die frische Luft bringen und in einer für die Atmung angenehmen Position
atmen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
WHMIS-Einstufung
D2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
2
1Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Chemische Charakterisierung: Stoffe
CAS# Beschreibung:
12054-48-7 Nickel(II)-hydroxid
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 235-008-5
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen
Frischluft zuführen. Falls erforderlich, künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Augenkontakt
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser ausspülen. Dann einen Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht Hautreizungen.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Kann bei Einatmen Allergie- oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden hervorrufen.
Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Kann Krebs erzeugen.
Steht im Verdacht, beim Einatmen Krebs zu erzeugen.
Kann die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen.
Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge, Nieren und Leber. Weg
der Exposition: Inhalativ.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Brandbekämpfungsmaßnahmen entsprechend der Brandumgebung anwenden.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenWenn dieses Produkt in einen Brand gerät, können folgende Stoffe freigesetzt werden:
Nickeloxide
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Produkt nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Verhütung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche SchutzausrüstungAllgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Es sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Alle verschmutzten und kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Ein Atemschutzgerät mit Patronen vom Typ P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Ergänzung zu den technischen Kontrollen verwenden.
Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende Atemschutzmasken geeignet sind. Nur
nur Geräte verwenden, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Überprüfen Sie Schutzhandschuhe vor jedem Einsatz auf ihren ordnungsgemäßen Zustand.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert
von Hersteller zu Hersteller.
Augenschutz:
Schutzbrille
Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Erscheinungsbild:
Form: Pulver
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
pH-Wert: Nicht anwendbar.
Änderung des Zustands
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 230 °C (446 °F) (dez)
Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt
Sublimationstemperatur/Beginn: Nicht bestimmt
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
Nicht bestimmt.
Entzündungstemperatur: Nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt
Selbstentzündlich: Nicht bestimmt.
Gefahr einer Explosion: Nicht bestimmt.
Explosionsgrenzen:
Untere: Nicht bestimmt
Obere: Nicht bestimmt
Dampfdruck: Nicht anwendbar.
Dichte bei 20 °C (68 °F): 4,1 g/cm³ (34,215 lbs/gal)
Relative Dichte
Nicht bestimmt.
Dichte des Dampfes
Nicht anwendbar.
VerdunstungsrateNicht anwendbar.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser bei 20 °C (68 °F): 0,13 g/l
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
Viskosität:
Dynamisch: Nicht anwendbar.
Kinematisch: Nicht anwendbar.
Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Informationen bekannt.
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Reagiert mit starken Oxidationsmitteln
Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Unverträgliche Materialien:
Oxidationsmittel
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Nickeloxide
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität für diesen
Stoff.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind:
Oral
LD50 1515 mg/kg (Ratte)
Inhalativ LC50/4H 1200 mg/m3/4H (Ratte)
Hautreizung oder Ätzwirkung:
Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung oder -verätzung:
Kann Reizungen verursachen
Sensibilisierung:
Kann bei Einatmen Allergie- oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden hervorrufen.
Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Keimzellen-Mutagenität:
Steht im Verdacht, genetische Defekte zu verursachen.
Karzinogenität:
Kann Krebs erzeugen.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält tumorigene und/oder karzinogene und/oder neoplastische Daten für diesen Stoff.
Es sind keine Klassifizierungsdaten zu den krebserregenden Eigenschaften dieses Stoffes von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACG verfügbar,
NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität:
Kann die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition:
Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge, Nieren und Leber. Weg
der Exposition: Inhalativ.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr:
Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
Krebserregende Kategorien
OSHA-Ca (Occupational Safety & Health Administration)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Mobilität im Boden
Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Sehr giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in kleinen Mengen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur kleinste Mengen ins Erdreich gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf Wasserorganismen haben.
Vermeiden Sie den Eintrag in die Umwelt.
Sehr giftig für Wasserorganismen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13. ENTSORGUNGSERWÄGUNGENAbfallbehandlungsmethoden
Empfehlung
Staatliche, örtliche oder nationale Vorschriften beachten, um eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN3077
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Nickel(II)-hydroxid)
IMDG, IATA
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Nickel(II)-hydroxid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, IMDG
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Kennzeichnung
9
Klasse
9 (M7) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Etikett
9
IATA
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Etikett
9
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren:
Besondere Kennzeichnung (ADR):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Kennzeichnung (IATA):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
Warnung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
EMS-Nummer: F-A,S-F
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
Nicht anwendbar.
Transport/Zusätzliche Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
UN-"Modellvorschrift":
UN3077, Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Nickel(II)hydroxid), 9, III
ABSCHNITT 15. INFORMATIONEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Substanzen des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Listen giftiger Chemikalien)
12054-48-7 Nickel(II)-hydroxid
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
12054-48-7 Nickel(II)-hydroxid
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur für den Gebrauch durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtige Verwendung)
Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.