ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Palladium-Sulfat
CAS-NR.: 13566-03-5
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
GHS-Einstufung in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
Ätzwirkung auf die Haut (Kategorie 1B), H314
Schwere Augenschädigung (Kategorie 1), H318
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Piktogramm
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweis(e)
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweis(e)
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen.
P264 Nach Gebrauch die Haut gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
schutz.
P301 + P330 + P331 BEI VERSTOßEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303 + P361 + P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abspülen/ abduschen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Das Opfer an die frische Luft bringen und in einer Position
in einer Position, die das Atmen erleichtert.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. entfernen.
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht möglich. Weiter ausspülen.
P310 Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt anrufen.
P321 Spezifische Behandlung (siehe ergänzende Erste-Hilfe-Anweisungen auf diesem Etikett).
P363 Kontaminierte Kleidung vor Wiederverwendung waschen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zuführen.
2.3 Nicht anderweitig eingestufte (HNOC) oder nicht vom GHS abgedeckte Gefahren - keine
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Formel: O4PdS
Molekulargewicht : 202.48 g/mol
CAS-Nr. : 13566-03-5
EG-Nr. : 236-957-8
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeiner Ratschlag
Einen Arzt aufsuchen. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen und sich aus dem Gefahrenbereich entfernen.
Bereich.
Bei Einatmen
Bei Einatmung: Person an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Einen Arzt aufsuchen
Arzt.
Im Falle von Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Mit Seife und reichlich Wasser abwaschen.
Einen Arzt aufsuchen.
Bei Augenkontakt
Mindestens 15 Minuten lang gründlich mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
Augen während
Transport ins Krankenhaus.
Bei Verschlucken
KEIN Erbrechen herbeiführen. Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen. Mund ausspülen mit
Wasser ausspülen. Konsultieren Sie einen
Arzt.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung beschrieben (siehe Abschnitt 2.2)
und/oder in Abschnitt 11
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Feuerlöschmittel
Geeignete Löschmittel
Sprühwasser, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenSchwefeloxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Bei der Brandbekämpfung umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, falls erforderlich.
5.4 Weitere Informationen
keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Staubbildung vermeiden. Einatmen von Dämpfen, Nebel oder Gas vermeiden.
Für ausreichende
Belüftung. Personen in sichere Bereiche evakuieren. Einatmen von Staub vermeiden.
Zum persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
6.2 Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt
Das Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung
Aufnehmen und staubfrei entsorgen. Auffegen und aufschaufeln. In geeigneten, geschlossenen
Behälter zur
Entsorgung aufbewahren.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Die Bildung von Staub und Aerosolen vermeiden.
An Orten, an denen Staub entsteht, für geeignete Absaugung sorgen.
Vorbeugender Brandschutz.
Vorsichtsmaßnahmen siehe Abschnitt 2.2.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.
hygroskopisch An einem trockenen Ort aufbewahren.
7.3 Spezifische Endverwendung(en)
Abgesehen von den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Verwendungen vorgeschrieben.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Begrenzungsparameter
Bestandteile mit Arbeitsplatzkontrollparametern
Enthält keine Stoffe mit Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Begrenzungen
In Übereinstimmung mit guter Arbeitshygiene und Sicherheitspraxis handhaben. Vor den Pausen Hände waschen
und am Ende des
Arbeitstag.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Gesichtsschutz und Schutzbrille Geprüfte und zugelassene Augenschutzausrüstung verwenden unter
entsprechenden
Normen wie NIOSH (USA) oder EN 166 (EU) geprüft und zugelassen sind.Hautschutz
Mit Handschuhen anfassen. Die Handschuhe müssen vor dem Gebrauch geprüft werden. Richtige Technik zum Ausziehen der Handschuhe anwenden
(ohne
ohne die Außenfläche des Handschuhs zu berühren), um Hautkontakt mit diesem Produkt zu vermeiden. Kontaminierte Handschuhe entsorgen
nach
nach Gebrauch gemäß den geltenden Gesetzen und der guten Laborpraxis. Waschen und trocknen Sie sich die Hände.
Körperschutz
Vollständiger Schutzanzug gegen Chemikalien, Die Art der Schutzausrüstung muss
je nach
der Konzentration und Menge des gefährlichen Stoffes am jeweiligen Arbeitsplatz.
Schutz der Atemwege
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein luftreinigendes Atemschutzgerät angemessen ist, verwenden Sie ein Vollgesichts-Partikel
Atemschutzgerät Typ
N100 (US) oder Typ P3 (EN 143) als Ergänzung zu den technischen Kontrollen. Wenn das
Atemschutzgerät das
einzige Schutzmaßnahme ist, verwenden Sie ein Vollgesichts-Atemschutzgerät mit Luftzufuhr. Verwenden Sie Atemschutzmasken und Komponenten
geprüft und
die nach den entsprechenden staatlichen Normen wie NIOSH (USA) oder CEN (EU) geprüft und zugelassen sind.
Begrenzung der Umweltexposition
Das Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
a) AUSSEHEN Form: Pulver
Farbe: rotbraun
b) Geruch keine Daten verfügbar
c) Geruchsschwelle keine Daten verfügbar
d) pH-Wert 1,9 bei 10 g/l bei 25 °C (77 °F)
e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
punkt
keine Daten verfügbar
f) Anfangssiedepunkt und
Siedebereich
keine Daten verfügbar
g) Flammpunkt nicht anwendbar
h) Verdampfungsgeschwindigkeit keine Daten verfügbar
i) Entzündlichkeit (fest, gasförmig) keine Daten verfügbar
j) Obere/untere
Entzündlichkeit oder
Explosionsgrenzen
keine Daten verfügbar
k) Dampfdruck keine Daten verfügbar
l) Dampfdichte keine Daten verfügbar
m) Relative Dichte keine Daten verfügbar
n) Wasserlöslichkeit keine Daten verfügbar
o) Verteilungskoeffizient: Noctanol/
Wasser
keine Daten verfügbar
p) Selbstentzündung
temperatur
keine Daten verfügbar
q) Zersetzungstemperatur
keine Daten verfügbar
r) Viskosität keine Daten verfügbar
s) Explosive Eigenschaften keine Daten verfügbar
t) Brandfördernde Eigenschaften keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben zur Sicherheit
keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
keine Daten verfügbar
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
10.3 Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
keine Daten verfügbar
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Feuchtigkeit vermeiden.
10.5 Unverträgliche Materialien
Starke Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Andere Zersetzungsprodukte - keine Daten verfügbar
Im Falle eines Brandes: siehe Abschnitt 5
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
keine Daten verfügbar
Inhalation: keine Daten verfügbar
Dermal: keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
Verätzung/Reizung der Haut
keine Daten verfügbar
Schwere Augenschäden/Augenreizung
keine Daten verfügbar
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
keine Daten verfügbar
Keimzell-Mutagenität
keine Daten verfügbar
Karzinogenität
IARC: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wurde von der IARC als
wahrscheinliches, mögliches oder bestätigtes Karzinogen für den Menschen durch die IARC.
ACGIH: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird als
Karzinogen oder potentielles Karzinogen durch ACGIH identifiziert.
NTP: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird vom NTP als
NTP als bekanntes oder zu erwartendes Karzinogen identifiziert.
OSHA: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird als
Karzinogen oder potentielles Karzinogen von OSHA identifiziert.
Reproduktionstoxizität
keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
keine Daten verfügbar
Aspirationsgefahr
keine Daten verfügbar
Zusätzliche Informationen
RTECS: Nicht verfügbar
Husten, Kurzatmigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
keine Daten verfügbar
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT/vPvB-Beurteilung nicht verfügbar, da Stoffsicherheitsbeurteilung nicht erforderlich/nicht durchgeführt
12.6 Andere schädliche Wirkungen
keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Überschüssige und nicht wiederverwertbare Lösungen einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen anbieten. Kontaktieren Sie einen lizenzierten
professionellen Entsorgungsdienst
Entsorgungsdienstleister, um dieses Material zu entsorgen. Lösen oder mischen Sie das Material mit einem brennbaren Lösungsmittel
und verbrennen in einer
Verbrennungsanlage mit Nachbrenner und Wäscher verbrennen.
Verunreinigte Verpackungen
Wie unbenutztes Produkt entsorgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
DOT (US)
UN-Nummer: 3260 Klasse: 8 Verpackungsgruppe: II
Richtiger Versandname: Ätzender fester Stoff, sauer, anorganisch, n.a.g. (Palladiumsulfat)
Meeresverschmutzend: Nein
Giftige Gefahr beim Einatmen: Nein
IMDG
UN-Nummer: 3260 Klasse: 8 Verpackungsgruppe: II EMS-Nr.: F-A, S-B
Richtiger Versandname: ÄTZENDER FESTSTOFF, SAUERSTOFF, EISENSTOFF, N.A.G. (Palladiumsulfat)
Meeresschadstoff: Nein
IATAUN-Nummer: 3260 Klasse: 8 Verpackungsgruppe: II
Richtige Versandbezeichnung: Ätzender fester Stoff, sauer, anorganisch, n.a.g. (Palladiumsulfat)
ABSCHNITT 15. INFORMATIONEN ZUR GESETZGEBUNG
SARA 302 Bestandteile
SARA 302: Keine der in diesem Material enthaltenen Chemikalien unterliegen den Meldeanforderungen von SARA Titel III,
Abschnitt 302.
SARA 313-Bestandteile
SARA 313: Dieses Material enthält keine chemischen Komponenten mit bekannten CAS-Nummern, die
überschreiten die
Schwellenwerte (De Minimis) überschreiten, die in SARA Title III, Section 313 festgelegt sind.
SARA 311/312 Gefährdungen
Akute Gesundheitsgefährdung
Massachusetts Right To Know Bestandteile
Keine Komponenten unterliegen dem Massachusetts Right to Know Act.
Pennsylvania Right To Know Bestandteile
Palladium-Sulfat
CAS-Nr.
13566-03-5
Datum der Revision
New Jersey Recht auf Kenntnis der Bestandteile
Palladium-Sulfat
CAS-Nr.
13566-03-5
Datum der Revision
Kalifornien Prop. 65 Bestandteile
Dieses Produkt enthält keine Chemikalien, von denen dem Staat Kalifornien bekannt ist, dass sie Krebs, Geburtsfehler
Geburtsfehler oder andere
Fortpflanzungsschäden verursachen.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.