ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Blei(II)-Oxid
CAS-NR.: 1317-36-8
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS08 Gesundheitsgefahr
Repr. 1A H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
GHS07
Akute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Akute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren Keine Daten verfügbar
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort Gefahr
Sicherheitshinweise
H302+H332 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder Einatmen.
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P281 Bei Bedarf persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P304+P340 BEI EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und für Atemschutz sorgen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
2
0
0
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 0
Andere Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
1317-36-8 Blei(II)-oxid
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 215-267-0
Indexnummer: 082-001-00-6
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung erforderlich:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel Das Produkt ist nicht brennbar. Brandbekämpfungsmaßnahmen entsprechend der
Umgebungsbrand angepasst sind.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Bleioxid-Rauch
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollständig undurchlässigen Schutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt: Das Produkt nicht in die Kanalisation oder andere Gewässer gelangen lassen.
Wasserläufe.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden: Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße: Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lager:
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.Spezifische Endverwendung(en): Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Weitere Angaben zur Gestaltung der technischen Anlagen:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
1317-36-8 Blei(II)-oxid (100,0%)
PEL (USA) Langfristiger Wert: 0,05 mg/m
3
als Pb; siehe 29 CFR 1910.1025
REL (USA) Langfristiger Wert: 0,05* mg/m
3
als Pb;*8-Stunden-TWA; Siehe Pocket Guide App. C
TLV (USA) Langfristiger Wert: 0,05 mg/m
3
als Pb; BEI
EL (Kanada) Langfristiger Wert: 0,05 mg/m
3
als Pb; IARC 2A, R
EV (Kanada) Langfristiger Wert: 0,05 mg/m
3
als Pb, Haut (organische Verbindungen)
Inhaltsstoffe mit biologischen Grenzwerten:
1317-36-8 Blei(II)-oxid (100,0%)
BEI (USA) 30 μg/100 ml
Medium: Blut
Zeit: nicht kritisch
Parameter: Blei
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Übliche Schutz- und Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung aufrechterhalten.
Atemschutzgeräte: Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Verwenden Sie ein Atemschutzgerät mit Patronen vom Typ P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Ergänzung zu den technischen Kontrollen.
Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende
Atemschutzmasken geeignet sind. Verwenden Sie nur Geräte, die nach den entsprechenden staatlichen
Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert
von Hersteller zu Hersteller.
Material der Handschuhe Nitrilkautschuk, NBR
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten) Keine Daten verfügbar
Schutz der Augen: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver oder Feststoff in verschiedenen Formen
Farbe: Gelb
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 886 °C (1627 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Entflammbarkeit (fest, gasförmig) Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Es liegen keine Daten vor.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 9,53 g/cm
3
(79.528 lbs/gal)
Relative Dichte Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte N/A
Verdampfungsrate N/A
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Chemische Stabilität Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung tritt keine Zersetzung
gemäß den Spezifikationen.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reagiert mit starken Oxidationsmitteln
Zu vermeidende Bedingungen Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Säuren
Oxidationsmittel
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bleioxid-Rauch
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität für diesen
Stoff.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Kann Reizungen verursachen
Augenreizung oder -verätzung: Kann Reizungen hervorrufen
Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität: Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält
Mutationsdaten für diesen Stoff.
Karzinogenität:
EPA-B2: Wahrscheinliches Karzinogen für den Menschen, ausreichende Beweise aus Tierstudien; unzureichende Beweise oder
keine Daten aus epidemiologischen Studien.
NTP-R: Wahrscheinlich krebserregend: begrenzte Beweise aus Studien am Menschen oder
ausreichende Beweise aus Studien an Versuchstieren.
ACGIH A3: Karzinogen für Tiere: Der Stoff ist bei Versuchstieren in einer relativ hohen Dosis krebserregend,
durch den/die Verabreichungsweg(e), an der/den Stelle(n), des/der histologischen Typs/Typen,
oder durch einen oder mehrere Mechanismen, die für die Exposition von Arbeitnehmern nicht als relevant angesehen werden. Die verfügbaren epidemiologischen Studien
bestätigen kein erhöhtes Krebsrisiko bei exponierten Menschen.
Die vorliegenden Erkenntnisse deuten darauf hin, dass der Stoff beim Menschen wahrscheinlich keinen Krebs verursacht, außer bei
ungewöhnlichen oder unwahrscheinlichen Expositionswegen oder -höhen.
IARC-2A: Wahrscheinlich krebserregend für den Menschen: begrenzte Beweise beim Menschen; ausreichende Beweise bei
Versuchstieren
Reproduktionstoxizität:
Kann die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Reproduktionsdaten für diesen
Stoff.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Kann die Organe schädigen bei
längerer oder wiederholter Exposition.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält
Daten zur Mehrfachdosis-Toxizität für diesen Stoff.
Zusätzliche toxikologische Informationen: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses
Substanz nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung: Sehr giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Informationen:
Das Produkt darf nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen, auch nicht in
Mengen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur kleinste Mengen ins Erdreich gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf das Leben im Wasser haben.
Vermeiden Sie den Eintrag in die Umwelt.
Sehr giftig für WasserorganismenErgebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Verfahren zur Abfallbehandlung
Empfehlung Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA UN3077
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Blei(II)-oxid)
IMDG, IATA UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Blei(II)
Oxid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, IMDG
Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Etikett 9
Klasse 9 (M7) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Etikett 9
IATA
Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Zettel 9
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA III
Umweltgefahren:
Besondere Kennzeichnung (ADR): Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Kennzeichnung (IATA): Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer Warnung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
EMS-Nummer: F-A,S-F
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code N/A
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT): Nein
UN-"Modell-Regelung": UN3077, Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Blei(II)-oxid),
9, III
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefährdungspiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort GefahrGefahrenhinweise
H302+H332 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder Einatmen.
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P281 Bei Bedarf persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P304+P340 BEI EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und für Atemschutz sorgen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Chemikalieninventar der U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Listen giftiger Chemikalien)
1317-36-8 Blei(II)-oxid
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
1317-36-8 Blei(II)-oxid
Prop 65 - Entwicklungstoxizität Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich Stoff ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen: Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Dieser Stoff ist in der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) enthalten
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).
Die Bedingungen für Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen
Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht gelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig) Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.