ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Bleiselenid
CAS-NR.: 12069-00-0
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS06 Totenkopf und gekreuzte Knochen
Akute Tox. 2 H300 Tödlich bei Verschlucken.
Akute Tox. 2 H330 Lebensgefährlich bei Einatmen.
GHS08 Gesundheitsgefährdung
Repr. 1A H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG
T; Giftig
R61-23/25: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Giftig beim Einatmen und beim Verschlucken.
Xn; Gesundheitsschädlich
R62: Kann möglicherweise die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
N; Gefährlich für die Umwelt
R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Umwelt verursachen.
R33: Gefahr der kumulativen Wirkung.
Angaben zu besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt:
N/A
Nicht anderweitig eingestufte GefahrenKeine Daten verfügbar
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefährdungspiktogramme
GHS06
GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H300+H330 Tödlich bei Verschlucken oder Einatmen.
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/einen Arzt/... anrufen.
P320 Besondere Behandlung ist dringend erforderlich (siehe auf diesem Etikett).
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/
nationalen/internationalen Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D1A - Sehr giftiger Stoff mit unmittelbarer und ernster giftiger Wirkung
D2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
N/A
vPvB:
N/A
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/INFORMATIONEN ÜBER INHALTSSTOFFE
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
12069-00-0 Blei(II)selenid
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer:
235-109-4
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Durch das Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Atemschutzgerät erst nach vollständiger Entfernung der kontaminierten Kleidung ablegen.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Spezialpulver für Metallbrände. Kein Wasser verwenden.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation oder andere Wasserläufe gelangen lassen.
Das Material darf nicht in den Boden eindringen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8, Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Angaben zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Keine Daten verfügbar
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
Keine besonderen Anforderungen.
Angaben zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Nicht erforderlich.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die am Arbeitsplatz überwacht werden müssen:
Blei, elementare und anorganische Verbindungen (als Pb)
mg(Pb)/m3
ACGIH TLV 0,05; Bestätigtes Karzinogen für Tiere
Österreich MAK 0,1
Belgien TWA 0,15
Dänemark TWA 0,1
Deutschland MAK 0,1
Japan OEL 0,1
Korea TLV 0,05; Bestätigtes Tierkarzinogen
Niederlande TWA 0,15
Norwegen TWA 0,05
Polen TWA 0,05
Schweden TWA 0,05 (bzw. Staub)
0,1 (Gesamtstaub)
Schweiz MAK-W 0,1
Vereinigtes Königreich TWA 0,1
USA PEL 0,05
Selen und Selenverbindungen (als Se)
mg/m3
ACGIH TLV 0,2
Österreich MAK 0,1Belgien TWA 0,2
Dänemark TWA 0,1
Finnland TWA 0,1; 0,3-STEL
Deutschland MAK 0,1
Ungarn 0.1-STEL
Japan OEL 0,1
Korea TLV 0,2
Niederlande MAC-TGG 0,2
Polen TWA 0,1; 0,3-STEL
Schweden NGV 0,1
Schweiz MAK-W 0,1
Vereinigtes Königreich TWA 0,1
USA PEL 0,2
Blei, elementar, und anorganische Verbindungen (als Pb)
mg(Pb)/m3
ACGIH TLV 0,05 Bestätigtes Karzinogen für Tiere
Österreich MAK 0,1
Belgien TWA 0,15
Dänemark TWA 0,1
Deutschland MAK 0,1
Japan OEL 0,1
Niederlande TWA 0,15
Norwegen TWA 0,05
Polen TWA 0,05
Schweiz MAK-W 0,1
Vereinigtes Königreich TWA 0,1
Finnland TWA 0,1
Frankreich TWA 0,15
Ungarn STEL 0,04
Schweden TWA 0,1 (Gesamtstaub)
0,05 (bzw. Staub)
USA PEL 0,05
12069-00-0 Blei(II)selenid (100,0%)
PEL (USA) Langfristiger Wert: 0,2 mg/m
3
als Se
REL (USA) Langfristiger Wert: 0,2 mg/m
3
als Se
TLV (USA) Langfristiger Wert: 0,2 mg/m
3
als Se
EL (Kanada) Langfristiger Wert: 0,05 mg/m
3
als Pb; IARC 2A, R
Inhaltsstoffe mit biologischen Grenzwerten:
12069-00-0 Blei(II)selenid (100,0%)
BEI (USA) 30 μg/100 ml
Medium: Blut
Zeit: nicht kritisch
Parameter: Blei
Zusätzliche Informationen:
Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten; verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung aufrechterhalten.
Atemschutzgeräte:
Siehe 29CFR1910.1025 für Vorschriften zum Atemschutz, der bei der Exposition gegenüber Blei
und Bleiverbindungen.
Siehe 29CFR1910.1025 für Vorschriften zum Atemschutz, der bei der Exposition gegenüber Blei
und Bleiverbindungen.
In Notfallsituationen umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Eignung von Handschuhen sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller variieren kann.
Augenschutz:
Schutzbrille
Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Stückig oder fest in verschiedenen Formen
Farbe: Grau
Geruch: Produktspezifisch
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1065 °C (1949 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt
Sublimationstemperatur/Beginn: Nicht bestimmt
Flammpunkt: N/A
Entflammbarkeit (fest, gasförmig)
Nicht bestimmt.
Entzündungstemperatur: Nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt
Selbstentzündung: Nicht bestimmt.
Gefahr einer Explosion: Das Produkt stellt keine Explosionsgefahr dar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Nicht bestimmt
Obere: Nicht bestimmt
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 8,1 g/cm
3
(67.595 lbs/gal)
Relative Dichte
Nicht bestimmt.
Dichte des Dampfes
N/A
Verdampfungsrate
K.A.
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
Viskosität: Dynamisch: N/A
Kinematisch: K.A.
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Keine Daten vorhanden
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Toxische Metallverbindungen
Selenwasserstoff
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Tödlich beim Einatmen.
Tödlich bei Verschlucken.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind:
Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung:
Kann Reizungen verursachen
Augenreizung oder -verätzung:
Irritierende Wirkung.
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität:
Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität:
Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Klassifizierungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor,
NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität:
Kann die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition:
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr:
Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Blei und Bleiverbindungen können Bauchschmerzen, Durchfall, Appetitlosigkeit, metallischen Geschmack verursachen,
Übelkeit, Erbrechen, Abgeschlagenheit, Schlaflosigkeit, Muskelschwäche, Gelenk- und Muskelschmerzen, Reizbarkeit, Kopfschmerzen
und Schwindelgefühl. Die roten Blutkörperchen können geschädigt werden, was zu Anämie führen kann. Gastritis und Schädigung der
Nieren, der Leber, der männlichen Keimdrüsen und des zentralen Nervensystems können ebenfalls auftreten.
Selen kann zu amyotropher Lateralsklerose, Bronchialreizungen
Reizung der Bronchien, Magen-Darm-Beschwerden, Reizung des Gefäß-Rachen-Raums, Knoblauchgeruch in Atem und Schweiß, metallischen
Geschmack, Blässe, Reizbarkeit, übermäßige Müdigkeit, Verlust von Fingernägeln und Haaren, Lungenödem, Anämie und
Gewichtsverlust.
Blei und Bleiverbindungen können Bauchschmerzen, Durchfall, Appetitlosigkeit, metallischen Geschmack verursachen,
Übelkeit, Erbrechen, Abgeschlagenheit, Schlaflosigkeit, Muskelschwäche, Gelenk- und Muskelschmerzen, Reizbarkeit, Kopfschmerzen
und Schwindelgefühl. Die roten Blutkörperchen können geschädigt werden, was zu Anämie führen kann. Gastritis und Schädigung der
Nieren, der Leber, der männlichen Keimdrüsen und des zentralen Nervensystems können ebenfalls auftreten.
Subakute bis chronische Toxizität:
Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Sehr giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in kleinen
Mengen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur kleinste Mengen ins Erdreich gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf das Leben im Wasser haben.
Vermeiden Sie den Eintrag in die Umwelt.
Sehr giftig für Wasserorganismen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
N/A
vPvB:
N/A
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
AbfallbehandlungsmethodenEmpfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat nach den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN3077
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Blei(II)selenid)
IMDG, IATA
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Blei(II)selenid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, IMDG
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Kennzeichnung
9
Klasse
9 (M7) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Etikett
9
IATA
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Etikett
9
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren:
Besondere Kennzeichnung (ADR):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Kennzeichnung (IATA):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
Warnung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
K.A.
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
UN-"Modellvorschrift":
UN3077, Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Blei(II)selenid), 9, IIl
ABSCHNITT 15. INFORMATIONEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
Für den Stoff oder das Gemisch geltende Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
Dieses Produkt enthält eine Chemikalie, die im Bundesstaat Kalifornien als krebserregend und/oder reproduktiv
toxisch ist.
SARA Abschnitt 313 (Auflistung spezifischer giftiger Chemikalien)
12069-00-0 Blei(II)selenid
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
12069-00-0 Blei(II)-selenid
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt enthält Blei und unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des
Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Dieses Produkt enthält Selen und unterliegt den Meldepflichten von Abschnitt 313 des
Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Dieses Produkt enthält Blei und unterliegt den Meldepflichten von Abschnitt 313 des
Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Siehe 29CFR1910.1025 für Vorschriften zu Blei und Bleiverbindungen.
Siehe 29CFR1910.1025 für Vorschriften zu Blei und Bleiverbindungen.
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht gelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
REACH - Vorregistrierte Stoffe
Der Stoff ist aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.