ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Berylliumhydroxid
CAS-NR.: 13327-32-7
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS06 Totenkopf und gekreuzte Knochen
Akut Tox. 3 H301 Giftig bei Verschlucken.
Akut Tox. 2 H330 Tödlich bei Einatmen.
GHS08 Gesundheitsgefährdung
Karz. 1B
H350 Kann Krebs erzeugen.
STOT RE 1 H372 Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge und Blut.
Expositionsweg: Inhalativ.
GHS07
Reizt die Haut. 2
H315 Verursacht Hautreizungen.
Reizt die Augen. 2
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Skin Sens. 1 H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
GHS-Kennzeichnungselemente
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich SicherheitshinweiseGefahrenpiktogramme
GHS06 GHS08
Signalwort: Gefahr
Sicherheitshinweise
H301 Giftig bei Verschlucken.
H330 Tödlich bei Einatmen.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
H350 Kann Krebs erzeugen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H372 Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge und Blut. Weg der
Exposition: Inhalativ.
Sicherheitshinweise
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P301+P310
WENN VERSTOCHEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/einen Arzt/...
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P320
Spezifische Behandlung ist dringend erforderlich (siehe auf diesem Etikett).
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
WHMIS-Einstufung
D1A - Sehr giftiger Stoff mit unmittelbarer und ernster giftiger Wirkung
D2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 3
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
13327-32-7 Berylliumhydroxid
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Durch das Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Atemschutzgerät erst nach vollständiger Entfernung der kontaminierten Kleidung ablegen.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Für die Brandbekämpfung sind dem Brand entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Giftige Metalloxiddämpfe
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollständig undurchlässigen Schutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8, Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
Keine besonderen Anforderungen.
Angaben zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Keine Daten verfügbar
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Übliche Schutz- und Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Alle verschmutzten und kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte:
In Notsituationen umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Eignung der Handschuhe sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten): Keine Daten verfügbar
Schutz der Augen: Schutzbrille
Körperschutz: Schützende Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: PulverFarbe: Weiß
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Keine Daten verfügbar.
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar.
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Entflammbarkeit (fest, gasförmig): Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Es liegen keine Daten vor.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): Keine Daten verfügbar.
Relative Dichte: Keine Daten verfügbar.
Dichte des Dampfes: N/A
Verdampfungsrate: N/A
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Keine Daten verfügbar.
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Keine Daten vorhanden
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Giftige Metalloxiddämpfe
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Tödlich beim Einatmen.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität dieses Stoffes.
Stoff.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung oder -verätzung: Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung: Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
Keimzell-Mutagenität: Keine Auswirkungen bekannt.
Karzinogenität: Kann Krebs erzeugen.
IARC-1: Krebserzeugend für den Menschen: ausreichende Hinweise auf Karzinogenität.
ACGIH A1: Bestätigter krebserzeugender Stoff für den Menschen: Der Stoff ist krebserregend für den Menschen, basierend auf epidemiologischen
Studien oder überzeugenden klinischen Beweisen bei exponierten Menschen.
EPA-B1: Wahrscheinliches Karzinogen für den Menschen, begrenzte Hinweise auf Karzinogenität aus epidemiologischen Studien.
NTP-K: Bekanntlich krebserregend: ausreichende Beweise aus Humanstudien.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält tumorigene und/oder
krebserregende und/oder neoplastische Daten für diesen Stoff.
Reproduktionstoxizität:
Das Register über die toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur Reproduktionstoxizität für diesen
Stoff.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition:
Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge und Blut. Weg der
Exposition: Inhalativ.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition:
Kann Reizung der Atemwege verursachen.
Aspirationsgefahr: Keine Auswirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur Toxizität bei Mehrfachdosierung für
diesen Stoff.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Das Produkt nicht unverdünnt oder in großen Mengen in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Abwassersysteme.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat nach den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN1566
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
Berylliumverbindungen, n.a.g. (Berylliumoxid)
IMDG, IATA
BERYLLIUM COMPOUND, N.O.S. (Berylliumoxid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse
6.1 Giftige Stoffe.
Kennzeichnung
6.1
Klasse
6.1 (T5) Giftige Stoffe
Etikett
6.1
IMDG, IATA
Klasse
6.1 Giftige Stoffe.
Etikett
6.1
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
II
Umweltgefahren:
N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
Warnung: Giftige Stoffe
EMS-Nummer:
F-A,S-A
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
K.A.
Transport/zusätzliche Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
UN-"Modellvorschrift":
UN1566, Berylliumverbindungen, n.a.g. (Berylliumoxid), 6.1, II
ABSCHNITT 15. INFORMATIONEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
GHS GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS06
GHS08
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise
H301 Giftig bei Verschlucken.
H330 Tödlich bei Einatmen.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
H350 Kann Krebs erzeugen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H372 Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge und Blut. Weg der
Exposition: Inhalativ.
Sicherheitshinweise
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P301+P310
WENN VERSTOCHEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/einen Arzt/...
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P320
Spezifische Behandlung ist dringend erforderlich (siehe auf diesem Etikett).
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Substanzen des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Non-Domestic Substances List (NDSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Auflistung giftiger Chemikalien)
1304-56-9 Berylliumoxid
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
1304-56-9 Berylliumoxid
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des Emergency Planning and
Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Der Stoff ist nicht gelistet, die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) für den Stoff sind nicht erfüllt.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.