ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Scandia Stabilisiertes Zirkonium-Oxid
CAS-NR.: 151575-30-3
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Kein gefährlicher Stoff oder kein gefährliches Gemisch.
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Kein gefährlicher Stoff oder kein gefährliches Gemisch.
2.3 Nicht anderweitig eingestufte (HNOC) oder nicht vom GHS abgedeckte Gefahren - keine
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2 Gemische
Synonyme: Scandium-stabilisiertes Zirkoniumdioxid, Scandium-Zirkoniumoxid, ScSZ, Sc6SZ
Gefährliche Bestandteile
Bestandteil Einstufung Konzentration
Zirkoniumdioxid
CAS-Nr.
EG-Nr.
1314-23-4
215-227-2
>= 90 - <= 100%
Hafniumdioxid
CAS-Nr.
EG-Nr.
12055-23-1
235-013-2
>= 1 - < 5 %
Aluminiumoxid
CAS-Nr. 1344-28-1 >= 1 - < 5 %
EG-Nr.
215-691-6
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeiner Hinweis
Aus dem Gefahrenbereich entfernen.
Bei Einatmung
Wenn eingeatmet, Person an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Bei Hautkontakt
Mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Bei Augenkontakt
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Bei Verschlucken
Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen. Mund mit Wasser ausspülen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung beschrieben (siehe Abschnitt 2.2)
und/oder in Abschnitt 11
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Feuerlöschmittel
Geeignete Löschmittel
Sprühwasser, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine Daten verfügbar
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Bei der Brandbekämpfung umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, falls erforderlich.
5.4 Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Staubbildung vermeiden. Einatmen von Dämpfen, Nebel oder Gas vermeiden.
Zum persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
6.2 Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt
Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich.6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Aufkehren und aufschaufeln. In geeigneten, geschlossenen Behältern zur Entsorgung aufbewahren.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Die Weiterverarbeitung fester Stoffe kann zur Bildung brennbarer Stäube führen. Das Potenzial für
brennbarem
Staubbildung sollte vor der Weiterverarbeitung in Betracht gezogen werden.
An Stellen, an denen sich Staub bildet, ist für eine angemessene Absaugung zu sorgen.
Zu Vorsichtsmaßnahmen siehe Abschnitt 2.2.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen und gut belüfteten Ort aufbewahren.
Hygroskopisch. An einem trockenen Ort aufbewahren.
Lagerklasse (TRGS 510): Nicht brennbare feste Stoffe
7.3 Spezifische Endverwendung(en)
Abgesehen von den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Verwendungen vorgeschrieben.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSONENSCHUTZ
8.1 Begrenzungsparameter
Bestandteile mit Arbeitsplatzkontrollparametern
Inhaltsstoff CAS-Nr. Wert Kontroll
Parameter
Grundlage
Zirkoniumdioxid 1314-23-4 TWA 5.000000
mg/m3
USA. Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz
(OSHA) - Tabelle Z-1 Grenzwerte für Luft
Verunreinigungen
TWA 5.000000
mg/m3
USA. Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz
(OSHA) - Tabelle Z-1 Grenzwerte für Luft
Verunreinigungen
TWA 5.000000
mg/m3
USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Bemerkungen Nicht als Humankarzinogen einzustufen
STEL 10.000000
mg/m3
USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Nicht als krebserregend für den Menschen einzustufen
TWA 5.000000
mg/m3
USA. NIOSH Empfohlene
ExpositionsgrenzwerteST 10,000000
mg/m3
USA. NIOSH Empfohlene
Expositionsgrenzwerte
TWA 5 mg/m3 USA. Grenzwerte für die berufliche Exposition
(OSHA) - Tabelle Z-1 Grenzwerte für Luft
Verunreinigungen
TWA 5 mg/m3 USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Nicht als krebserregend für den Menschen einzustufen
STEL 10 mg/m3 USA. ACGIH-Grenzwerte (Threshold Limit Values)
(TLV)
Nicht als krebserregend für den Menschen einzustufen
TWA 5 mg/m3 USA. NIOSH Empfohlene
Expositionsgrenzwerte
ST 10 mg/m3 USA. Empfohlene NIOSH
Expositionsgrenzwerte
PEL 5 mg/m3 Kalifornische zulässige Expositions
Grenzwerte für chemische Verunreinigungen
(Titel 8, Artikel 107)
STEL 10 mg/m3 Zulässige kalifornische Grenzwerte für
Grenzwerte für chemische Verunreinigungen
(Titel 8, Artikel 107)
Hafniumdioxid 12055-23-1 TWA 0.500000
mg/m3
USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Reizung der oberen Atemwege
Augenreizung
Schädigung der Leber
TWA 0.500000
mg/m3
USA. NIOSH Empfohlene
Expositionsgrenzwerte
TWA 0,5 mg/m3 USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Reizung der oberen Atemwege
Augenreizung
Leberschädigung
TWA 0,5 mg/m3 USA. NIOSH Empfohlene
Expositionsgrenzwerte
alpha-Aluminiumoxid ist der Hauptbestandteil von technischer Tonerde.
Korund ist natürliches Al2O3. Schmirgel ist eine unreine kristalline Variante von
Al2O3.
Siehe Anhang D - Stoffe ohne festgelegte RELs
Aluminiumoxid 1344-28-1 TWA 15.000000
mg/m3
USA. Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz
(OSHA) - Tabelle Z-1 Grenzwerte für Luft
Verunreinigungen
TWA 5.000000
mg/m3
USA. Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz
(OSHA) - Tabelle Z-1 Grenzwerte für Luft
SchadstoffeTWA 15,000000
mg/m3
USA. Grenzwerte für berufsbedingte Exposition
(OSHA) - Tabelle Z-1 Grenzwerte für Luft
Verunreinigungen
TWA 5.000000
mg/m3
USA. Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz
(OSHA) - Tabelle Z-1 Grenzwerte für Luft
Verunreinigungen
TWA 1.000000
mg/m3
USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Reizung der unteren Atemwege
Pneumokoniose
Neurotoxizität
Nicht als Humankarzinogen einzustufen
variiert
TWA 1.000000
mg/m3
USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Reizung der unteren Atemwege
Pneumokoniose
Neurotoxizität
Nicht als Humankarzinogen einzustufen
variiert
TWA 1 mg/m3 USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Reizung der unteren Atemwege
Pneumokoniose
Neurotoxizität
Nicht als Humankarzinogen einzustufen
variiert
PEL 10 mg/m3 Zulässiger kalifornischer Grenzwert
Grenzwerte für chemische Verunreinigungen
(Titel 8, Artikel 107)
PEL 5 mg/m3 Zulässige kalifornische Expositions
Grenzwerte für chemische Verunreinigungen
(Titel 8, Artikel 107)
Geeignete technische Kontrollen
Allgemeine industrielle Hygienepraxis.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Verwenden Sie eine Augenschutzausrüstung, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen ist, z. B.
wie
NIOSH (USA) oder EN 166 (EU).
Schutz der Haut
Mit Handschuhen anfassen. Die Handschuhe müssen vor dem Gebrauch geprüft werden. Richtige Technik zum Ausziehen der Handschuhe anwenden
(ohne
ohne die Außenfläche des Handschuhs zu berühren), um Hautkontakt mit diesem Produkt zu vermeiden. Kontaminierte Handschuhe entsorgen
nach
nach Gebrauch gemäß den geltenden Gesetzen und der guten Laborpraxis. Waschen und trocknen Sie die Hände.
KörperschutzWählen Sie den Körperschutz in Abhängigkeit von seiner Art, der Konzentration und Menge der gefährlichen
Substanzen und
Die Art der Schutzausrüstung muss in Abhängigkeit von der Konzentration und der Menge der gefährlichen Stoffe ausgewählt werden.
Konzentration
und Menge des Gefahrstoffs am jeweiligen Arbeitsplatz ausgewählt werden.
Atemschutz
Ein Atemschutz ist nicht erforderlich. Ist ein Schutz vor lästigen Stäuben erwünscht, sind zu verwenden
Typ
N95 (US) oder Typ P1 (EN 143) Staubmasken. Verwenden Sie geprüfte und zugelassene Atemschutzmasken und Komponenten
unter
den entsprechenden staatlichen Normen wie NIOSH (USA) oder CEN (EU) geprüft und zugelassen sind.
Kontrolle der Umweltexposition
Keine besonderen Umweltvorkehrungen erforderlich.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
a) AUSSEHEN Form: Pulver
b) Geruch Keine Daten verfügbar
c) Geruchsschwellenwert Keine Daten verfügbar
d) pH-Wert Keine Daten verfügbar
e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
punkt
Keine Daten verfügbar
f) Anfangssiedepunkt und
Siedebereich
Keine Daten verfügbar
g) Flammpunkt Keine Daten verfügbar
h) Verdampfungsgeschwindigkeit Keine Daten verfügbar
i) Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Keine Daten verfügbar
j) Oberer/unterer
Entflammbarkeits- oder
Explosionsgrenzen
Keine Daten verfügbar
k) Dampfdruck Keine Daten verfügbar
l) Dampfdichte Keine Daten verfügbar
m) Relative Dichte Keine Daten verfügbar
n) Wasserlöslichkeit Keine Daten verfügbar
o) Verteilungskoeffizient: Noctanol/
Wasser
Keine Daten verfügbar
p) Selbstentzündung
temperatur
Keine Daten verfügbar
q) Zersetzung
Temperatur
Keine Daten verfügbar
r) Viskosität Keine Daten verfügbar
s) Explosive Eigenschaften Keine Daten verfügbar
t) Brandfördernde Eigenschaften Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Sicherheitshinweise
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine Daten verfügbar
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
10.3 Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Es liegen keine Daten vor.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine Daten verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Andere Zersetzungsprodukte - Keine Daten verfügbar
Gefährliche Zersetzungsprodukte, die unter Brandbedingungen entstehen. - Aluminiumoxid, Zirkoniumoxide,
Scandiumoxid,
Hafniumoxid
Im Falle eines Brandes: siehe Abschnitt 5
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Keine Daten verfügbar
Einatmen: Keine Daten verfügbar
Dermal: Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Verätzung/Reizung der Haut
Keine Daten verfügbar
Schwere Augenschäden/Augenreizung
Keine Daten verfügbar
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Keine Daten verfügbar
Keimzell-Mutagenität
Keine Daten verfügbar
Karzinogenität
IARC: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wurde von der IARC als
wahrscheinliches, mögliches oder bestätigtes Karzinogen für den Menschen durch die IARC.
NTP: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird von der NTP als
bekanntes oder zu erwartendes Karzinogen identifiziert.
OSHA: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Konzentrationen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird als
Karzinogen oder potentielles Karzinogen von OSHA identifiziert.
Reproduktionstoxizität
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
Es liegen keine Daten vor.
Aspirationsgefahr
Keine Daten verfügbarZusätzliche Informationen
RTECS: Nicht verfügbar
Nach unserem besten Wissen wurden die chemischen, physikalischen und toxikologischen Eigenschaften nicht
gründlich
untersucht.
Leber - Unregelmäßigkeiten - Basierend auf Nachweisen am Menschen
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
12.1 Toxizität
Keine Daten verfügbar
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT/vPvB-Beurteilung nicht verfügbar, da Stoffsicherheitsbeurteilung nicht erforderlich/nicht durchgeführt
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Überschüssige und nicht wiederverwertbare Lösungen einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen anbieten. Kontaktieren Sie einen lizenzierten
professionellen Entsorgungsdienst
Entsorgungsdienstleister, um dieses Material zu entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen
Wie unbenutztes Produkt entsorgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
DOT (US)
Kein Gefahrgut
IMDG
Kein Gefahrgut
IATA
Kein Gefahrgut
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
SARA 302 Bestandteile
Keine der in diesem Material enthaltenen Chemikalien unterliegen der Meldepflicht nach SARA Titel III, Abschnitt 302.
SARA 313 Bestandteile
Die folgenden Bestandteile unterliegen der Meldepflicht nach SARA Title III, Section 313:
AluminiumoxidCAS-Nr.
1344-28-1
Datum der Überarbeitung
1994-04-01
SARA 311/312 Gefährdungen
Chronische Gesundheitsgefährdung
Massachusetts Right To Know Bestandteile
Zirkoniumdioxid
CAS-Nr.
1314-23-4
Datum der Revision
1993-04-24
Aluminiumoxid 1344-28-1 1994-04-01
Pennsylvania Right To Know Bestandteile
Zirkoniumdioxid
CAS-Nr.
1314-23-4
Datum der Revision
1993-04-24
Scandiumoxid 12060-08-1
Aluminiumoxid 1344-28-1 1994-04-01
New Jersey Right To Know Bestandteile
Zirkoniumdioxid
CAS-Nr.
1314-23-4
Datum der Revision
1993-04-24
Scandiumoxid 12060-08-1
Hafniumdioxid 12055-23-1
Aluminiumoxid 1344-28-1 1994-04-01
Kalifornien Prop. 65 Bestandteile
Dieses Produkt enthält keine Chemikalien, von denen dem Staat Kalifornien bekannt ist, dass sie Krebs, Geburtsfehler
Geburtsfehler oder andere
Fortpflanzungsschäden verursachen.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.