ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Nickel-Silicid
CAS-NR.: 12059-14-2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS08 Gesundheitsgefahr
Karz. 1B
H350 Kann Krebs erzeugen.
STOT RE 1 H372 Schädigt die Lunge, die Nieren und die Leber bei längerer oder
wiederholter Exposition. Expositionsweg: Inhalativ.
GHS07
Skin Sens. 1 H317 Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
GHS-Kennzeichnungselemente
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
GefahrGefahrenhinweise
H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
H350 Kann Krebs erzeugen.
H372 Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge, Nieren und Leber.
Expositionsweg: Inhalativ.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor Wiederverwendung waschen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 1
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 0
Andere Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
N/A
vPvB:
N/A
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/INFORMATIONEN ÜBER INHALTSSTOFFE
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
12059-14-2 Nickelsilicid
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer:
235-033-1
Index-Nummer:
028-056-00-1
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken: Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Für die Brandbekämpfung sind dem Brand entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Siliziumoxid
Giftige Metalloxiddämpfe
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
Angaben zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Keine Daten verfügbar
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die am Arbeitsplatz überwacht werden müssen:
Nickel und anorganische Verbindungen, als Ni
mg/m3
ACGIH TLV 1,5; A5 (Metall)
0,2; A1 (unlösliche Verbindungen)
0,1; A4 (lösliche Verbindungen)
Österreich Karzinogen
Dänemark TWA 0,5
Finnland TWA 0,1 (Haut) Karzinogen
Frankreich VME 1; C3-Karzinogen
Deutschland Karzinogen
Ungarn 0,005-.
STEL; Karzinogen (unlösliche Verbindungen)
Japan OEL 1; 2B-Karzinogen
Korea TLV 1.5
Niederlande MAC-TGG 1; Karzinogen
1 (unlösliche Verbindungen)
Norwegen TWA 0,05
Polen TWA 0,25
Russland 0,05-STEL
Schweden NGV 0,5 (Staub)
Schweiz MAK-W 0,5; krebserregend
Vereinigtes Königreich TWA 0,1
USA PEL 1
12059-14-2 Nickelsilicid (100,0%)
PEL (USA)
Langfristiger Wert: 1 mg/m
3
als Ni
REL (USA)
Langfristiger Wert: 0,015 mg/m
3
als Ni; siehe Pocket Guide App. A
TLV (USA)
Langfristiger Wert: 0,2 mg/m
3
als Ni; einatembare Fraktion
EV (Kanada) Langfristiger Wert: 0,2 mg/m
3
Einatembare Fraktion, als Ni
Zusätzliche Hinweise:Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Typische Schutz- und Hygienemaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Alle verschmutzten und kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung aufrechterhalten.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Eignung der Handschuhe sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller variieren kann.
Augenschutz:
Schutzbrille
Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver
Farbe: Grün
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1309 °C (2388 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt: N/A
Entflammbarkeit (fest, gasförmig)
Es sind keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Das Produkt stellt keine Explosionsgefahr dar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 7,2 g/cm
3
(60.084 lbs/gal)
Relative Dichte
Keine Daten verfügbar.
Dichte des Dampfes
N/A
Verdampfungsrate
K.A.
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Keine Daten vorhanden
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Giftige Metalloxiddämpfe
Siliziumoxid
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Keine Wirkungen bekannt.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind:
Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung:
Kann Reizungen verursachen
Augenreizung oder -verätzung:
Irritierende Wirkung.
Sensibilisierung:
Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Keimzell-Mutagenität:
Keine Auswirkungen bekannt.
Karzinogenität:
Kann Krebs erzeugen.
IARC-1: Krebserzeugend für den Menschen: ausreichende Hinweise auf Karzinogenität.
ACGIH A1: Bestätigter krebserzeugender Stoff für den Menschen: Der Stoff ist krebserregend für den Menschen, basierend auf epidemiologischen
Studien oder überzeugenden klinischen Beweisen bei exponierten Menschen.
NTP-K: Bekanntlich krebserregend: ausreichende Beweise aus Humanstudien.
Reproduktionstoxizität:
Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition:
Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge, Nieren und Leber. Weg
der Exposition: Inhalativ.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr:
Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Anorganische Siliziumverbindungen können akut inhalativ reizend sein. Längeres Einatmen kann Folgendes verursachen
Lungenfibrose verursachen, die als Silikose bekannt ist.
Nickel und Nickelverbindungen können eine Form der Dermatitis verursachen, die als Nickelekzem bekannt ist. Sie können auch
Darmstörungen, Krämpfe und Erstickungsanfälle verursachen. Luftgetragene nickelhaltige Stäube gelten als
als krebserregend für die Atemwege.
Subakute bis chronische Toxizität:
Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
NTP-R: Wahrscheinlich krebserregend: begrenzte Beweise aus Studien am Menschen oder
ausreichende Beweise aus Studien an Versuchstieren.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Sehr giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur geringe Mengen ins Erdreich gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf das Leben im Wasser haben.
Vermeiden Sie den Eintrag in die Umwelt.
Sehr giftig für Wasserorganismen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
N/A
vPvB:
N/A
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die behördlichen Vorschriften heranzuziehen.Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN3077
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Nickelsilicid)
IMDG
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Nickelsilicid), SCHIFF
SCHADSTOFF
IATA
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Nickelsilicid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, IMDG, IATA
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Kennzeichnung
9
Klasse
9 (M7) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Etikett
9
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren:
Meeresverschmutzend (IMDG):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Kennzeichnung (ADR):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Kennzeichnung (IATA):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
Warnung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
EMS-Nummer: F-A,S-F
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
K.A.
Transport/zusätzliche Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
Bemerkung:
Besondere Kennzeichnung mit dem Symbol (Fisch und Baum).
UN-"Modellvorschrift":
UN3077, Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Nickelsilicid), 9, III
ABSCHNITT 15. INFORMATIONEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
GHS GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS07
GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
H350 Kann Krebs erzeugen.
H372 Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge, Nieren und Leber.
Expositionsweg: Inhalativ.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor Wiederverwendung waschen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/
nationalen/internationalen Vorschriften.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Substanzen des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act (Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe) aufgeführt.
Dieses Produkt enthält eine Chemikalie, die im Bundesstaat Kalifornien als krebserregend und/oder reproduktiv
toxisch ist.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Non-Domestic Substances List (NDSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (Auflistung spezifischer giftiger Chemikalien)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Kalifornische Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt enthält Nickel und unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des
Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtige Verwendung)
Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.