ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Cadmiumtellurid
CAS-NR.: 1306-25-8
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS07
Akute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Akute Tox. 4 H312 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
Akute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG
Xn; Gesundheitsschädlich
R20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
N; Gefährlich für die Umwelt
R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Umwelt verursachen.
Angaben zu besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt:
N/A
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
GefahrenpiktogrammeGHS07
Signalwort
Warnhinweis
Gefahrenhinweise
H302+H312+H332 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und für Atemschutz sorgen.
P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.../bei Unwohlsein anrufen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Ärztin/Arzt/.../bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/Ärztin anrufen.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen
Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
2
0
1
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
N/A
vPvB:
N/A
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/INFORMATIONEN ÜBER INHALTSSTOFFE
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
1306-25-8 Cadmiumtellurid
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer:
215-149-9
Index-Nummer:
048-001-00-5
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenBei Einatmen:
Patient mit Frischluft versorgen. Wenn er nicht atmet, künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Für die Brandbekämpfung sind dem Brand entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Giftige Metalloxiddämpfe
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollständig undurchlässigen Schutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation oder andere Wasserläufe gelangen lassen.
Das Material darf nicht in den Boden eindringen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behältnisse:
Keine besonderen Anforderungen.
Angaben zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Keine Daten verfügbar
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
Tellur und Tellurverbindungen (als Te)
mg(Te)/m3
ACGIH TLV 0,1
Österreich MAK 0,1
Belgien TWA 0,1
Dänemark TWA 0,1
Finnland TWA 0,1; 0,3-STEL
Frankreich VME 0,1
Deutschland MAK 0,1
Korea TLV 0,1
Niederlande MAC-TGG 0,1
Norwegen TWA 0,1
Polen TWA 0,01; 0,03-STEL
Schweden NGV 0,1
Schweiz MAK-W 0,1; 0,5-KZG-W
Vereinigtes Königreich TWA 0,1
USA PEL 0,1
Cadmium und Verbindungen, als Cd
mg/m3
ACGIH TLV 0,01; Verdacht auf Karzinogenität beim Menschen
Österreich Karzinogen
Belgien TWA 0,05
Dänemark TWA 0,01
Finnland TWA 0.02; Karzinogen
Frankreich VME 0,05
Deutschland KarzinogenIrland TWA 0,025; Karzinogen
Japan OEL 0,05; Karzinogen der Gruppe 1
Korea TLV 0,01; Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen
Niederlande MAC-TGG 0,02; 0,1-MAC-K
Norwegen TWA 0,05
Polen TWA 0,02; 0,05-STEL (Rauch)
Polen TWA 0,04; 0,2-STEL (Staub)
Russland 0,01; 0,05-STEL
Schweden NGV 0,05 (Gesamtstaub)
Schweden TWA 0,01 (bzw. Staub)
Schweiz MAK-W 0,05; Karzinogen
Vereinigtes Königreich TWA 0,025
USA PEL 0,005
Cadmium und Verbindungen, als Cd
mg/m3
ACGIH TLV 0,002(Cd); Verdacht auf Karzinogenität beim Menschen
Österreich Karzinogen
Belgien TWA 0,05
Dänemark TWA 0,01
Finnland TWA 0,02; Karzinogen
Frankreich VME 0,05
Deutschland Karzinogen
Irland TWA 0,025; krebserregend
Japan OEL 0,05; Karzinogen der Gruppe 1
Korea TLV 0,01; Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen
Niederlande MAC-TGG 0,02; 0,1-MAC-K
Norwegen TWA 0,05
Polen TWA 0,02; 0,05-STEL (Rauch)
0,04; 0,2-STEL (Staub)
Russland 0,01; 0,05-STEL
Schweden NGV 0,05 (Gesamtstaub)
TWA 0,01 (bzw. Staub)
Schweiz MAK-W 0,05; Karzinogen
Vereinigtes Königreich TWA 0,025 (Cd)
USA PEL (lungengängig) 0,2(Cd)
1306-25-8 Cadmiumtellurid (100,0%)
PEL (USA) Langfristiger Wert: 0,005 mg/m
3
als Cd; siehe 29 CFR 1910.1027
REL (USA) Siehe Pocket Guide App. A
TLV (USA) Langfristiger Wert: 0,01 0,002* mg/m
3
als Cd; *wachstumsfähige Fraktion; BEI
EL (Kanada) Langfristiger Wert: 0,1 mg/m
3
als Te
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Typische Schutz- und Hygienemaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden. 29CFR1910.1027 enthält Vorschriften für den Atemschutz, der bei der Exposition gegenüber Cadmium und
für den erforderlichen Atemschutz bei Exposition gegenüber Cadmium und Cadmiumverbindungen.
Siehe 29CFR1910.1027 für Vorschriften über den erforderlichen Atemschutz bei Exposition gegenüber
Cadmium und Cadmiumverbindungen.
Schutz der Hände: Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Eignung der Handschuhe sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller variieren kann.
Augenschutz: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver oder Feststoff
Farbe: Grau bis schwarz
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1041 °C (1906 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt
Sublimationstemperatur/Beginn: Nicht bestimmt
Flammpunkt: N/A
Entflammbarkeit (fest, gasförmig)
Nicht bestimmt.
Entzündungstemperatur: Nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt
Selbstentzündung: Nicht bestimmt
Gefahr einer Explosion: Das Produkt stellt keine Explosionsgefahr dar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Nicht bestimmt
Obere: Nicht bestimmt
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 6,2 g/cm
3
(51.739 lbs/gal)
Relative Dichte
Nicht bestimmt.
Dichte des Dampfes
N/A
Verdampfungsrate
K.A.
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Oxidationsmittel
Keine Daten verfügbar
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Giftige Metalloxiddämpfe
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Gefahr durch Hautresorption.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind:
Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung:
Reizt die Haut und die Schleimhäute.
Augenreizung oder -verätzung:
Reizende Wirkung.
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität:
Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität:
IARC-1: Krebserzeugend für den Menschen: ausreichende Hinweise auf Karzinogenität.
EPA-B1: Wahrscheinliches Karzinogen für den Menschen, begrenzte Hinweise auf Karzinogenität aus epidemiologischen Studien.
Karzinogen im Sinne der OSHA.
ACGIH A2: Verdacht auf Karzinogenität beim Menschen: Der Stoff ist bei Versuchstieren in folgenden Dosen krebserregend
Dosis, Verabreichungsweg(e), Ort(e), histologische(r) Typ(en) oder Mechanismus(e), der/die für die Exposition von Arbeitnehmern
die für die Exposition von Arbeitnehmern relevant sind.
Die verfügbaren epidemiologischen Studien sind widersprüchlich oder nicht ausreichend, um ein erhöhtes Krebsrisiko bei
exponierten Menschen zu bestätigen.
NTP-K: Bekanntlich krebserregend: ausreichende Beweise aus Studien am Menschen.
Reproduktionstoxizität:
Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Auswirkungen bekannt.subakute bis chronische Toxizität:
Cadmium und Cadmiumverbindungen sind hochgiftig und experimentell krebserregend. Die Exposition wirkt sich aus auf
die Atemwege, die Nieren und die Leber. Verschlucken kann zu Übelkeit, Speichelfluss, Erbrechen und Durchfall führen.
Das Verschlucken oder Einatmen von Cadmium/Cadmiumverbindungen kann tödlich sein.
Tellur wird im Körper in Dimethyltellurid umgewandelt, das Atem und Schweiß einen knoblauchähnlichen Geruch verleiht.
Atem und Schweiß einen knoblauchähnlichen Geruch verleiht. Starke Exposition kann zu Kopfschmerzen,
Schläfrigkeit, metallischem Geschmack, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Zittern, Krämpfen und Atemstillstand führen.
Cadmiumverbindungen sind hochgiftig und experimentell krebserregend. Die Exposition beeinträchtigt die Atemwege
Atemwege, Nieren und Leber.
Verschlucken kann zu Übelkeit, Speichelfluss, Erbrechen und Durchfall führen. Das Verschlucken oder Einatmen von Cadmium
Verbindungen kann tödlich sein.
Subakute bis chronische Toxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) berichtet über folgende Wirkungen bei
Labortieren:
Verhaltensstörungen - Tremor.
Verhalten - Veränderungen der motorischen Aktivität (spezifischer Test).
Ernährungs- und Fettstoffwechsel - Gewichtsverlust oder verminderte Gewichtszunahme.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Sehr giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in kleinen
Mengen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur kleinste Mengen ins Erdreich gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf das Leben im Wasser haben.
Vermeiden Sie den Eintrag in die Umwelt.
Sehr giftig für Wasserorganismen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
N/A
vPvB:
N/A
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat nach den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN3077
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Cadmiumtellurid)
IMDG, IATA
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Cadmiumtellurid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, IMDG
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Kennzeichnung
9
Klasse
9 (M7) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Etikett
9
IATA
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Etikett
9
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren: Besondere Kennzeichnung (ADR):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Kennzeichnung (IATA):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
Warnung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
K.A.
Transport/Ergänzende Informationen: DOT
Meeresschadstoff (DOT): Nein
UN-"Modellvorschrift":
UN3077, Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Cadmiumtellurid),
9, III
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch geltende Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
Dieses Produkt enthält eine Chemikalie, die im Bundesstaat Kalifornien als krebserregend und/oder reproduktiv
toxisch ist.
SARA Abschnitt 313 (Auflistung spezifischer giftiger Chemikalien)
1306-25-8 Cadmiumtellurid
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
1306-25-8 Kadmiumtellurid
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt enthält Cadmium und unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des
Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Dieses Produkt enthält Cadmium und unterliegt der Meldepflicht nach Abschnitt 313 des
Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Andere Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Siehe 29CFR1910.1027 für Vorschriften zu Cadmium und Cadmiumverbindungen.
Siehe 29CFR1910.1027 für Vorschriften zu Cadmium und Cadmiumverbindungen.
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
REACH - Vorregistrierte Stoffe
Der Stoff ist aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.