ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Ytterbiumfluorid
CAS-NR.: 13760-80-0
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
- Beschreibung der Gefahr: Xn Gesundheitsschädlich
- Hinweise auf besondere Gefahren für Mensch und Umwelt
R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
Verschlucken.
R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Chemische Charakterisierung:
Beschreibung:
(CAS#)
Ytterbiumfluorid (CAS# 13860-80-0), 100%
- Identifikationsnummer(n):
- EINECS-Nummer: 237-354-2
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
- Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten. konsultieren
bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
- Im Falle von Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife waschen und gut abspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Sofort mit Ca-Gluconat-Lösung oder Ca-Gluconat-Gel einreiben.
- Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen. Dann
Arzt aufsuchen.
- Bei Verschlucken:
Sofort ärztlichen Rat einholen.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
- Geeignete Löschmittel
Geeignete Löschmittel für die Umgebung verwenden.
- Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder Rauchgase:
Kann im Falle eines Brandes freigesetzt werden:
Fluorwasserstoff (HF)
- Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
- Personenbezogene Sicherheitsvorkehrungen:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
- Maßnahmen zum Schutz der Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
- Maßnahmen zur Reinigung/Aufnahme:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Punkt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
- Zusätzliche Hinweise:
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
- Handhabung
- Hinweise zum sicheren Umgang:
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
- Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Das Produkt ist nicht brennbar.
- Lagerung
- Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
- Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
- Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
- Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung der technischen Anlagen:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
- Bestandteile mit kritischen Werten, die am Arbeitsplatz überwacht werden müssen:
Fluoride (als F) mg/m3
ACGIH TLV 2,5
Österreich TWA 2,5
Belgien TWA 2,5
Finnland TWA 2,5
Frankreich TWA 2,5
Deutschland MAK 2.5
Ungarn TWA 1; 2-STEL
Niederlande TWA 3,5
Norwegen TWA 0,6
Polen TWA 1; 3-STEL
Schweden NGV 2
Schweiz MAK-W 1,5
Vereinigtes Königreich TWA 2,5
Russland TWA 2
Dänemark TWA 2,5
USA PEL 2,5
- Zusätzliche Informationen: Keine Daten
- Persönliche Schutzausrüstung
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Beim Umgang mit den Chemikalien sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Lebensmitteln fernhalten.
Verschmutzte und getränkte Kleidungsstücke sofort ausziehen.
In den Pausen und am Ende der Arbeit die Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
- Atemschutz: Bei hohen Konzentrationen Atemschutz verwenden.
- Schutz der Hände: Undurchlässige Handschuhe
- Augenschutz:
Schutzbrille
Gesichtsschutz
- Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
- Allgemeine Informationen - Form: Kristallin
- Farbe: Weiß
- Geruch: Geruchlos
- Wert/Bereich Einheit Methode
- Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1157 ° C
- Siedepunkt/Siedebereich: 2200 ° C
- Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
- Flammpunkt: N/A
- Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
- Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
- Gefahr einer Explosion: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
- Kritische Werte für Explosion:
- Untere: Keine Daten verfügbar
- Obere: Keine Daten verfügbar
- Dampfdruck: Keine Daten verfügbar
- Dichte: bei 20°C 8.168 g/cm
3
- Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
- Wasser: Unlöslich
Nicht mischbar oder schwierig zu mischen
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
- Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung.
- Zu vermeidende Stoffe: Säuren
- Gefährliche Reaktionen: Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
- Gefährliche Zersetzungsprodukte: Fluorwasserstoff
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
- Akute Toxizität:
- Primäre Reizwirkung:
- An der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
- am Auge: Irritierende Wirkung.
- Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
- Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Gefahr durch Hautresorption.
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
Von der EPA, der IARC, dem NTP, der OSHA oder der ACG liegen keine Einstufungsdaten zu den karzinogenen Eigenschaften dieses Stoffes vor,
NTP, OSHA oder ACGIH.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
- Allgemeine Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
Produkt nicht unverdünnt oder in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
system.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
- Produkt:
- Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
An Entsorger für gefährliche Abfälle weitergeben.
Muss unter Beachtung der behördlichen Vorschriften speziell behandelt werden.
- Ungereinigte Verpackungen:
- Empfehlung:
Die Entsorgung hat unter Beachtung der behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
- Landverkehr ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/inländisch)
- ADR/RID-GGVS/E Klasse: 6.1 (T5) Giftige Stoffe.
- Kemler-Nummer: 60
- UN-Nummer: 3288
- Verpackungsgruppe: III
- Kennzeichnung 6.1
- Bezeichnung des Gutes: 3288 GIFTIGER ANORGANISCHER FESTSTOFF, N.A.G.
(Ytterbiumfluorid)
- Seeverkehr IMDG/GGVSea:
- IMDG/GGVSea Klasse: 6.1
- UN-Nummer: 3288
- Kennzeichnung 6.1
- Verpackungsgruppe: III
- Richtiger technischer Name: GIFTIGER FESTSTOFF, INORGANISCH, N.A.G. (Ytterbiumfluorid)
- Luftverkehr ICAO-TI und IATA-DGR:
- ICAO/IATA Klasse: 6.1
- UN/ID-Nummer: 3288
- Kennzeichnung 6.1
- Verpackungsgruppe: III
- Richtiger technischer Name: GIFTIGER FESTSTOFF, INORGANISCH, N.A.G. (Ytterbiumfluorid)
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE ANGABEN
- Bezeichnung nach den EG-Richtlinien:
- Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produkts: Xn Gesundheitsschädlich
- R-Sätze:
20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
- Sicherheitshinweise:
9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
- Nationale Vorschriften
- Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur von technisch qualifizierten Personen zu verwenden.
Die Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sind zu beachten.
- Wassergefährdungsklasse:Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE ANGABEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.