ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Beryllium-Folie
CAS-NR.: 7440-41-7
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS06 Totenkopf und gekreuzte Knochen
Akute Tox. 3 H301 Giftig bei Verschlucken.
Akut Tox. 2 H330 Tödlich bei Einatmen.
GHS08 Gesundheitsgefährdung
Karz. 1B H350 Kann Krebs erzeugen.
STOT RE 1 H372 Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge und Blut.
Expositionsweg: Inhalativ.
GHS07
Hautreizung. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
Reizt die Augen. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Skin Sens. 1 H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG
T+; Sehr giftig
R26: Sehr giftig beim Einatmen.
T; Giftig
R49-25-48/23: Kann beim Einatmen Krebs erzeugen. Giftig beim Verschlucken. Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.Xi; Reizend
R36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
Xi; Sensibilisierend
R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Carc. Kat. 2
Angaben zu besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt:
N/A
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS06 GHS08
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise
H301 Giftig bei Verschlucken.
H330 Tödlich bei Einatmen.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
H350 Kann Krebs erzeugen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H372 Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge und Blut. Weg der
Exposition: Inhalativ.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/einen Arzt/...
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P320 Besondere Behandlung ist dringend erforderlich (siehe auf diesem Etikett).
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D1A - Sehr giftiges Material, das sofortige und ernste giftige Wirkungen verursacht
D2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
1
0
0
Gesundheit (akute Auswirkungen) = 1
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 0
Andere Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungPBT: N/A
vPvB: k.A.
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
7440-41-7 Beryllium
Identifikationsnummer(n):
EG-Nummer: 231-150-7
Indexnummer: 004-001-00-7
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Durch das Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Atemschutzgerät erst nach vollständiger Entfernung der kontaminierten Kleidung ablegen.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Bei Einatmen:
Bei Beschwerden ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Bei Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser ausspülen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Spezialpulver für Metallbrände. Kein Wasser verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Wasser
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Giftige Metalloxiddämpfe
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation oder andere Wasserläufe gelangen lassen.
Das Material darf nicht in den Boden eindringen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lager:
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Getrennt von starken Basen lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Daten; siehe Abschnitt 7.
Kontrollparameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
7440-41-7 Beryllium (100,0%)
PEL (USA) Langfristiger Wert: 0,002 mg/m
3
Oberer Grenzwert: 0,005; 0,025* mg/m
3
als Be; *30 min Spitzenwert pro 8-Stunden-Schicht
REL (USA) Oberer Grenzwert: 0,0005 mg/m
3
als Be; siehe Pocket Guide App. ATLV (USA) Langfristiger Wert: 0,00005* mg/m
3
als Be;*einatembar; (SEN)NIC-DSEN;RSEN;Haut
EL (Kanada) Langfristiger Wert: 0,002 mg/m
3
als Be; ACIGH A1, IARC 1
EV (Kanada) Kurzzeitwert: 0,01 mg/m
3
Langfristiger Wert: 0,002 mg/m
3
als Be
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind zu beachten.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung aufrechterhalten.
Atemschutzgeräte:
Nicht erforderlich.
In Notfallsituationen umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände: Nicht erforderlich.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten): Keine Daten verfügbar
Augenschutz: Schutzbrille
Körperschutz: Schützende Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Fest in verschiedenen Formen
Farbe: Grau
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1278 °C (2332 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: 2471 °C (4480 °F)
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Entflammbarkeit (fest, gasförmig): Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Es liegen keine Daten vor.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck bei 990 °C (1814 °F): 0,000133 hPa
Dichte bei 20 °C (68 °F): 1,848 g/cm
3
(15.422 lbs/gal)
Relative Dichte: Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte: N/A
Verdampfungsrate: N/A
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Säuren
Basen
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Giftige Metalloxiddämpfe
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Tödlich beim Einatmen.
Giftig beim Verschlucken.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität für diesen
Stoff.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung:
Im Allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung oder -verätzung:
Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung:
Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Keimzell-Mutagenität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Mutationsdaten für diesen
Stoff.
Karzinogenität:
Kann Krebs erzeugen.
IARC-1: Krebserzeugend für den Menschen: ausreichende Hinweise auf Karzinogenität.
ACGIH A1: Bestätigt als krebserzeugend für den Menschen: Der Stoff ist krebserregend für den Menschen, basierend auf epidemiologischen
Studien oder überzeugenden klinischen Beweisen bei exponierten Menschen.
EPA-B1: Wahrscheinliches Karzinogen für den Menschen, begrenzte Hinweise auf Karzinogenität aus epidemiologischen Studien.
NTP-K: Bekanntlich krebserregend: ausreichende Beweise aus Humanstudien.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält tumorigene und/oder
krebserregende und/oder neoplastische Daten für diesen Stoff.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition:
Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge und Blut. Weg der
Exposition: Inhalativ.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition: Kann die Atemwege reizen.
Aspirationsgefahr:
Keine Auswirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur Toxizität bei Mehrfachdosierung für
diese Substanz.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Das Produkt nicht unverdünnt oder in großen Mengen in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Abwassersysteme.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat nach den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, ADN, IMDG, IATA
NICHT ZUTREFFEND
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
PUNKT, ADN, IMDG, IATA
NICHT ZUTREFFEND
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, ADR, ADN, IMDG, IATAClass
NICHT ZUTREFFEND
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
K.A.
Umweltgefahren:
N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
NICHT ZUTREFFEND
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
K.A.
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
ABSCHNITT 15. INFORMATIONEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Auflistung giftiger Chemikalien)
7440-41-7 Beryllium
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
7440-41-7 Beryllium
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des Emergency Planning and
Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
REACH - Vorregistrierte Stoffe
Der Stoff ist aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.