ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Bismut-Vanadium-Oxid
CAS-NR.: 14059-33-7
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS07
Akute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
Reizt die Augen. 2A H319 Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren Keine Daten verfügbar
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort Warnung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für eine angenehme Atmung sorgen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D1B - Giftiger Stoff mit unmittelbarer und ernster giftiger Wirkung
D2B - Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
14059-33-7 Bismut-Vanadiumoxid
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 237-898-0
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert:
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung erforderlich:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel Das Produkt ist nicht brennbar. Brandbekämpfungsmaßnahmen entsprechend der
Umgebungsbrand angepasst sind.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Vanadiumoxide
Bismutoxid
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt: Das Produkt nicht in die Kanalisation oder andere Gewässer gelangen lassen.
Wasserläufe.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden: Das Produkt ist nicht brennbar.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behältnisse: Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum: Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en): Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
Keine.
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Übliche Schutz- und Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte: Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Ein Atemschutzgerät mit Patronen vom Typ P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Ergänzung zu den technischen Kontrollen verwenden.
Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende
Atemschutzmasken geeignet sind. Verwenden Sie nur Geräte, die nach den entsprechenden staatlichen
Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert
von Hersteller zu Hersteller.
Augenschutz: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver
Farbe: Rot bis gelb
Geruch: Keine Daten verfügbar
Geruchsschwelle: Es liegen keine Daten vor.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Keine Daten verfügbar
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Es liegen keine Daten vor.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 6,25 g/cm
3
(52.156 lbs/gal)Relative Dichte Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte N/A
Verdampfungsrate N/A
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung tritt keine Zersetzung
gemäß den Spezifikationen.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reagiert mit starken Oxidationsmitteln
Zu vermeidende Bedingungen Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien: Oxidationsmittel
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Vanadiumoxide
Bismutoxid
ABSCHNITT 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung oder -verätzung: Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität: Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität: Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Einstufungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor.
EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Kann Reizung der Atemwege verursachen.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses
Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden Keine Daten verfügbarZusätzliche ökologische Informationen:
Das Produkt nicht unverdünnt oder in großen Mengen in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Abwassersysteme.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Verfahren zur Abfallbehandlung
Empfehlung Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA UN3285
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT Vanadium-Verbindung, n.a.g. (Bismut-Vanadiumoxid)
IMDG, IATA VANADIUM COMPOUND, N.O.S. (Bismut-Vanadiumoxid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse 6.1 Giftige Stoffe.
Kennzeichnung 6.1
Klasse 6.1 (T5) Giftige Stoffe
Etikett 6.1
IMDG, IATA
Klasse 6.1 Giftige Stoffe.
Etikett 6.1
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA III
Umweltgefahren: N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Warnung: Giftige Stoffe
EMS-Nummer: F-A,S-A
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code N/A
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT): Nein
UN-"Modellvorschrift": UN3285, Vanadiumverbindung, n.a.g. (Bismutvanadiumoxid), 6.1, III
ABSCHNITT 15. INFORMATIONEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort WarnungGefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für eine angenehme Atmung sorgen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Chemikalieninventar der U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Listen giftiger Chemikalien)
14059-33-7 Bismut-Vanadiumoxid
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs erzeugen Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich Stoff ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen: Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen
Inverkehrbringen und Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig) Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.