ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Zink-Cadmium-Tellurid
CAS-NR.: 303114-50-3
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
GHS-Einstufung in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
Akute Toxizität, oral (Kategorie 4), H302
Akute Toxizität, Einatmen (Kategorie 3), H331
Akute Toxizität, Dermal (Kategorie 4), H312
Akute aquatische Toxizität (Kategorie 1), H400
Chronische aquatische Toxizität (Kategorie 1), H410
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Piktogramm
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweis(e)
H302 + H312 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder bei Berührung mit der Haut
H331 Giftig beim Einatmen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweis(e)P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfen/Spray vermeiden.
P264 Nach Gebrauch die Haut gründlich waschen.
P270 Bei der Arbeit mit diesem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
P271 Nur im Freien oder in einem gut belüfteten Raum verwenden.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen.
P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Opfer an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das
atmen.
P311 Ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt anrufen.
P322 Besondere Maßnahmen (siehe ergänzende Erste-Hilfe-Anweisungen auf diesem Etikett).
P330 Mund ausspülen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor Wiederverwendung waschen.
P391 Verschüttetes Produkt auffangen.
P403 + P233 An einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
2.3 Nicht anderweitig eingestufte (HNOC) oder nicht vom GHS abgedeckte Gefahren - keine
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2 Gemische
Synonyme: CZT
Formel: Cd0.9Zn0.1Te
Molekulargewicht : 235.31 g/mol
Gefährliche Bestandteile
Bestandteil
Cadmiumtellurid
CAS-Nr. 1306-25-8
EG-Nr. 215-149-9
Index-Nr. 048-001-00-5
Einstufung
Akut Tox. 4; Aquatisch Akut 1; Aquatisch Chronisch 1; H302 + H312 + H332, H410
Konzentration
>= 90 - <= 100%
Bestandteil
Zinntellurid
CAS-Nr. 1315-11-3
EG-Nr. 215-260-2
Einstufung
Akut Tox. 2; H330
Konzentration
>= 20 - < 30 %
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenAllgemeine Hinweise
Einen Arzt aufsuchen. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen und sich aus dem Gefahrenbereich entfernen.
Bereich.
Bei Einatmen
Wenn eingeatmet, Person an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Einen Arzt aufsuchen
Arzt.
Bei Hautkontakt
Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Opfer sofort in ein Krankenhaus bringen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Augenkontakt
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Bei Verschlucken
Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen. Mund mit Wasser ausspülen. Einen Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung beschrieben (siehe Abschnitt 2.2)
und/oder in Abschnitt 11
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Feuerlöschmittel
Geeignete Löschmittel
Sprühwasser, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefährdungen
Cadmium/Cadmiumoxide, Zink/Zinkoxide, Telluroxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Bei der Brandbekämpfung umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, falls erforderlich.
5.4 Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Atemschutz tragen. Staubbildung vermeiden. Einatmen von Dämpfen, Nebel oder Gas vermeiden. Sicherstellen
ausreichende Belüftung. Personal in sichere Bereiche evakuieren. Vermeiden Sie das Einatmen von Staub.
Zum persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
6.2 Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt
Weitere Leckagen oder Verschüttungen verhindern, wenn dies gefahrlos möglich ist. Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Ableitung in die Umwelt
Umwelt muss vermieden werden.
6.3 Methoden und Materialien zur Rückhaltung und ReinigungAufnehmen und staubfrei entsorgen. Auffegen und aufschaufeln. In geeigneten, geschlossenen
Behältern zur Entsorgung aufbewahren.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Für die Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Die Bildung von Staub und Aerosolen vermeiden. Für geeignete Absaugung sorgen
Absaugung an Stellen, an denen sich Staub bildet. Sicherheitsvorkehrungen siehe Abschnitt 2.2.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Behälter dicht verschlossen an einem trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.
7.3 Spezifische Endverwendung(en)
Abgesehen von den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Verwendungen vorgeschrieben.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Kontrollparameter
Bestandteile mit Arbeitsplatzkontrollparametern
Bestandteil CAS-Nr.
Cadmiumtellurid 1306-25-8
Wert Kontrollparameter Basis
TWA 0,100000 mg/m3 USA. Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (OSHA) - Tabelle Z-1 Grenzwerte für Luft
Verunreinigungen
TWA 0,010000 mg/m3 USA. ACGIH Schwellengrenzwerte (TLV)
Bemerkungen
Nierenschäden
Stoffe, für die es einen Biologischen Expositionsindex oder Indizes gibt (siehe Abschnitt BEI®)
Verdacht auf Karzinogenität beim Menschen variiert
TWA 0,002000 mg/m3 USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Nierenschäden
Stoffe, für die es einen Biologischen Expositionsindex oder Indizes gibt (siehe Abschnitt BEI®)
Verdacht auf Karzinogenität beim Menschen variiert
TWA 0,100000 mg/m3 USA. ACGIH Schwellengrenzwerte (TLV)
Halitosis
PEL 0,005000 mg/m3 OSHA Speziell reglementierte Chemikalien/Karzinogene
1910.1027
Diese Norm gilt für alle beruflichen Expositionen gegenüber Cadmium und Cadmiumverbindungen in allen
Formen und in allen Branchen, die unter den Occupational Safety and Health Act fallen, mit Ausnahme der
Baugewerbe, das unter 29 CFR 1926.63 fällt.
Von der OSHA speziell geregeltes Karzinogen
Potenzielles Karzinogen am Arbeitsplatz
Siehe Anhang A
Potenziell krebserregend am Arbeitsplatz
Siehe Anhang A
TWA 0,100000 mg/m3 USA. Empfohlene NIOSH-Expositionsgrenzwerte
PEL 0,005000 mg/m3 OSHA Speziell geregelte Chemikalien/Karzinogene1910.1027
Diese Norm gilt für alle beruflichen Expositionen gegenüber Cadmium und Cadmiumverbindungen in allen
Formen und in allen Branchen, die unter den Occupational Safety and Health Act fallen, mit Ausnahme der
Baugewerbe, das unter 29 CFR 1926.63 fällt.
Von der OSHA speziell geregeltes Karzinogen
Potenzielles Karzinogen am Arbeitsplatz
Siehe Anhang A
TWA 0,100000 mg/m3 USA. Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (OSHA) - Tabelle Z-1 Grenzwerte für Luft
Verunreinigungen
TWA 0,100000 mg/m3 USA. ACGIH Schwellengrenzwerte (TLV)
Halitosis
TWA 0,100000 mg/m3 USA. NIOSH Empfohlene Expositionsgrenzwerte
TWA 0,1 mg/m3 USA. Grenzwerte für die berufliche Exposition (OSHA) - Tabelle Z-1 Grenzwerte für Luft
Verunreinigungen
TWA 0,1 mg/m3 USA. ACGIH Schwellengrenzwerte (TLV)
Halitosis
TWA 0,1 mg/m3 USA. NIOSH Empfohlene Expositionsgrenzwerte
Biologische Arbeitsplatzgrenzwerte
Inhaltsstoff CAS-Nr.
Cadmiumtellurid 1306-25-8
Parameter Wert Biologische Probe Basis
Cadmium 5,0000 µg/l Im Blut ACGIH - Biologische Expositionsindizes (BEI)
Bemerkungen
Nicht kritisch
Cadmium 0,0050 mg/g Urin ACGIH - Biologische Expositionsindizes (BEI)
Nicht kritisch
Cadmium 5 µg/l Im Blut ACGIH - Biologische Expositionsindizes (BEI)
Nicht kritisch
Cadmium 5µg/g Kreatinin Urin ACGIH - Biologische Expositionsindizes (BEI)
Nicht kritisch
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Begrenzungen
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Vor Pausen und unmittelbar nach dem Umgang mit dem Produkt die Hände waschen
dem Produkt.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Gesichtsschutz und Schutzbrille Geprüfte und zugelassene Augenschutzausrüstung gemäß
den einschlägigen staatlichen Normen wie NIOSH (USA) oder EN 166 (EU) geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Haut
Mit Handschuhen anfassen. Die Handschuhe müssen vor dem Gebrauch geprüft werden. Richtige Technik zum Ausziehen der Handschuhe anwenden
(ohne die Außenfläche des Handschuhs zu berühren), um Hautkontakt mit diesem Produkt zu vermeiden. Entsorgen Sie
kontaminierte Handschuhe nach Gebrauch gemäß den geltenden Gesetzen und der guten Laborpraxis entsorgen.
Hände waschen und abtrocknen.
Körperschutz
Vollständiger Schutzanzug gegen Chemikalien, Die Art der Schutzausrüstung muss je nach Konzentration und Menge der Chemikalien ausgewählt werden.
Die Art der Schutzausrüstung muss entsprechend der Konzentration und Menge des gefährlichen Stoffes am jeweiligen Arbeitsplatz ausgewählt werden.
Atemschutz
Wenn die Risikobewertung ergibt, dass ein luftreinigendes Atemschutzgerät angemessen ist, verwenden Sie ein Vollmasken-Atemschutzgerät des Typs N99 (US) oder des Typs P2 (EN 143) mit Atemschutzpatronen als Ergänzung zu technischen
Kontrollen. Wenn das Atemschutzgerät die einzige Schutzmaßnahme ist, verwenden Sie ein Vollgesichts-Atemschutzgerät mit Luftversorgung. Verwenden Sie
Atemschutzgeräte und -komponenten, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind, wie z. B.
NIOSH (USA) oder CEN (EU).
Kontrolle der Umweltexposition
Weitere Leckagen oder Verschüttungen verhindern, wenn dies gefahrlos möglich ist. Das Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Eine Freisetzung in die
Umwelt muss vermieden werden.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
a) Äußeres Erscheinungsbild: Form: fest
b) Geruch: Keine Daten verfügbar
c) Geruchsschwellenwert: Keine Daten verfügbar
d) pH-Wert: Keine Daten verfügbar
e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1.100 - 1.500 °C (2.012 - 2.732 °F)
f) Anfänglicher Siedepunkt und Siedebereich: Keine Daten verfügbar
g) Flammpunkt: Keine Daten verfügbar
h) Verdampfungsrate: Keine Daten verfügbar
i) Entflammbarkeit (fest, gasförmig): Keine Daten verfügbar
j) Obere/untere Entflammbarkeits- oder Explosionsgrenzen: Keine Daten verfügbar
k) Dampfdruck: Keine Daten verfügbar
l) Dampfdichte: Keine Daten verfügbar
m) Relative Dichte: Keine Daten verfügbar
n) Wasserlöslichkeit: Keine Daten verfügbar
o) Verteilungskoeffizient: n-Oktanol/Wasser: Keine Daten verfügbar
p) Selbstentzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
q) Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
r) Viskosität: Keine Daten verfügbar
s) Explosive Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
t) Oxidierende Eigenschaften: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben zur Sicherheit
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine Daten verfügbar
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
10.3 Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Es liegen keine Daten vor.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
10.5 Unverträgliche Materialien
Starke Oxidationsmittel, starke Säuren10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Andere Zersetzungsprodukte - Keine Daten verfügbar
Im Falle eines Brandes: siehe Abschnitt 5
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Keine Daten verfügbar
Einatmen: Keine Daten verfügbar
Dermal: Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Verätzung/Reizung der Haut
Keine Daten verfügbar
Schwere Augenschäden/Augenreizung
Keine Daten verfügbar
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Keine Daten verfügbar
Keimzell-Mutagenität
Keine Daten verfügbar
Karzinogenität
IARC: 1 - Gruppe 1: Krebserzeugend für den Menschen (Cadmiumtellurid)
NTP: Bekannt als krebserregend für den MenschenDer Vermerk wurde von TD auf der Grundlage der
Hintergrundinformationen des NTP hinzugefügt. (Cadmiumtellurid)
OSHA: OSHA spezifisch geregeltes Karzinogen (Cadmiumtellurid)
Reproduktionstoxizität
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
Es liegen keine Daten vor.
Aspirationsgefahr
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche Informationen
RTECS: Nicht verfügbar
Akute inhalative Exposition gegenüber Cadmiumdämpfen kann zu "Metalldampffieber" mit grippeähnlichen Symptomen wie Schwäche, Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Schwitzen, Muskelschmerzen, Husten und
Atembeschwerden. Akut
Lungenödem kann sich innerhalb von 24 Stunden entwickeln und erreicht nach drei Tagen ein Maximum.
Die erste chronische Auswirkung der Cadmiumexposition ist im Allgemeinen eine Nierenschädigung, die sich durch die Ausscheidung von
Die erste chronische Auswirkung der Cadmiumexposition ist in der Regel eine Nierenschädigung, die sich in einer übermäßigen Eiweißausscheidung im Urin äußert, gefolgt von Anämie, Zahnverfärbung und Geruchsverlust. Cadmium
soll auch Lungenemphyseme und Knochenerkrankungen verursachen. Nach unserem besten Wissen
sind die chemischen, physikalischen und toxikologischen Eigenschaften nicht gründlich untersucht worden.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
Keine Daten verfügbar
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT/vPvB-Beurteilung nicht verfügbar, da Stoffsicherheitsbeurteilung nicht erforderlich/nicht durchgeführt
12.6 Sonstige schädliche Wirkungen
Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden. Sehr
giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Überschüssige und nicht wiederverwertbare Lösungen einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen anbieten. Wenden Sie sich an einen lizenzierten
lizenzierten Entsorgungsdienstleister, um dieses Material zu entsorgen. Lösen oder mischen Sie das Material mit einem
brennbaren Lösungsmittel und verbrennen Sie es in einer chemischen Verbrennungsanlage mit Nachbrenner und Wäscher.
Kontaminierte Verpackung
Wie unbenutztes Produkt entsorgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
DOT (US)
UN-Nummer: 2570 Klasse: 6.1 Verpackungsgruppe: III
Richtiger Versandname: Cadmiumverbindungen (Cadmiumtellurid, Zinktellurid) Meldepflichtige Menge
(RQ):
Gift Gefahr beim Einatmen: NeinIMDG
UN-Nummer: 2570 Klasse: 6.1 Verpackungsgruppe: III EMS-Nr.: F-A, S-A Richtiger Versandname: CADMIUM
COMPOUND (Cadmiumtellurid, Zinktellurid)
Meeresschadstoff:ja
IATA
UN-Nummer: 2570 Klasse: 6.1 Verpackungsgruppe: III
Richtiger Versandname: Cadmiumverbindung (Cadmiumtellurid, Zinktellurid)
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
SARA 302 Bestandteile
Keine der in diesem Material enthaltenen Chemikalien unterliegen der Meldepflicht gemäß SARA Titel III, Abschnitt 302.
SARA 313 Bestandteile
Die folgenden Bestandteile unterliegen der Meldepflicht nach SARA Titel III, Abschnitt 313:
Cadmiumtellurid
CAS-Nr.
1306-25-8
Datum der Überarbeitung
2007-07-01
Zink-Tellurid 1315-11-3 2007-07-01
SARA 311/312 Gefährdungen
Akute Gesundheitsgefährdung, Chronische Gesundheitsgefährdung
Massachusetts Right To Know Bestandteile
Keine Komponenten unterliegen dem Massachusetts Right to Know Act.
Pennsylvania Right To Know Bestandteile
Kadmiumtellurid
CAS-Nr.
1306-25-8
Datum der Überarbeitung
2007-07-01
Zinks tellurid 1315-11-3 2007-07-01
New Jersey Right To Know Bestandteile
Kadmiumtellurid
CAS-Nr.
1306-25-8
Datum der Revision
2007-07-01Zink-Tellurid 1315-11-3 2007-07-01
Kalifornien Prop. 65 Bestandteile
WARNUNG! Dieses Produkt enthält eine Chemikalie, die dem
Staat Kalifornien bekannt ist, Krebs zu verursachen. Kadmiumtellurid
CAS-Nr.
1306-25-8
Datum der Überarbeitung
2007-09-28
ABSCHNITT 16. SONSTIGE ANGABEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als korrekt angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Leitfaden zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.