ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Strontiumfluorid
CAS-NR.: 7783-48-4
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1. EINSTUFUNG DES STOFFES ODER GEMISCHES
Schädlich bei Berührung mit Haut und Augen. Besondere Vorsicht ist geboten bei der Bearbeitung und der Entstehung von
Staub oder Partikel.
2.2. ELEMENTE DES KENNZEICHENS
Signalwort: Warnung
H315 Verursacht Hautreizungen
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen
Sicherheitshinweise:
P262 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort eine Giftnotrufzentrale oder einen Arzt anrufen. Mund ausspülen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Spülung fortsetzen.
2.3. ANDERE RISIKEN
Keine
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1. STOFFE
Bestandteil Bezeichnung CAS-Nummer % EG-Nummer (EINECS) EU-Index UN-Nummer
Strontiumfluorid 7783-48-4 100% 232-000-3 - -
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1. BESCHREIBUNG DER ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
ALLGEMEIN: Einen Arzt aufsuchen, um speziellen Rat einzuholen.
AUGEN: Mindestens 15 Minuten lang gründlich mit Wasser spülen. Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
HAUT: Gründlich mit Wasser und Seife waschen. Bereich mit sauberem Handtuch abtrocknen. Entfernen Sie kontaminierte
Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
INHALATION: An die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Wenn
Wenn die Atmung schwierig ist, kann entsprechend geschultes Personal Sauerstoff verabreichen. Betroffene Person warm halten
und ruhen. Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
INGESTION: Bei Bewusstsein und auf Anweisung von qualifiziertem Personal Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen
Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Niemals eine bewusstlose Person zum Erbrechen bringen oder Flüssigkeit trinken lassen. Sofort ärztliche
Sofortige ärztliche Hilfe!
4.2. WICHTIGSTE SYMPTOME UND WIRKUNGEN, SOWOHL AKUT ALS AUCH VERZÖGERT
Siehe Abschnitt 2.2 und Abschnitt 11.
4.3. HINWEISE AUF SOFORTIGE ÄRZTLICHE HILFE UND BESONDERE BEHANDLUNG
ERFORDERLICH
Keine Daten.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1. LÖSCHMITTEL
Dieses Produkt ist nicht brennbar.
5.2. BESONDERE GEFÄHRDUNGEN DURCH DEN STOFF ODER DAS GEMISCH
Das Material kann im Brandfall giftige Dämpfe entwickeln.
5.3. HINWEISE FÜR DIE BRANDBEKÄMPFUNG
Falls erforderlich, Atemschutzgerät verwenden.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1. PERSÖNLICHE VORSICHTSMASSNAHMEN, SCHUTZAUSRÜSTUNG UND NOTFALLMASSNAHMEN
Geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung tragen, wie in Abschnitt 8 aufgeführt. Staubbildung vermeiden.
6.2. VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE UMWELT
Weitere Leckagen oder Verschüttungen verhindern. Das Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht in die Umwelt ableiten
Umwelt ableiten.
6.3. METHODEN UND MATERIALIEN FÜR EINDÄMMUNG UND REINIGUNG
Aufnehmen und zur ordnungsgemäßen Entsorgung in Behälter füllen. Verwendete Reinigungsmittel zur ordnungsgemäßen Entsorgung in
Entsorgung.
6.4. VERWEIS AUF ANDERE ABSCHNITTE
Wie in Abschnitt 13 beschrieben entsorgen.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1. VORSICHTSMASSNAHMEN ZUR SICHEREN HANDHABUNG:
Von Hitze fernhalten. Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Vor physischer Beschädigung schützen. Vermeiden
Staubentwicklung vermeiden.
7.2. BEDINGUNGEN FÜR EINE SICHERE LAGERUNG, EINSCHLIESSLICH EVENTUELLER UNVERTRÄGLICHKEITEN
Von Lebensmitteln fernhalten. Von starken Säuren fernhalten.
7.3. SPEZIFISCHE ENDVERWENDUNGEN
Optisches Material für die Herstellung von optischen Komponenten
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1. KONTROLLPARAMETER
OCCUPATIONAL EXPOSURE LIMITS (OEL) = 2,5 mg/m3
EXPOSITIONSBEGRENZUNG
Schutzhandschuhe aus PVA sind erforderlich. Die Verwendung eines Laborkittels wird empfohlen. Schutzbrille oder
Schutzbrille mit Seitenschutz ist erforderlich, wenn die Möglichkeit von Splittern oder Staubbildung besteht.
Bei Überschreitung des Grenzwerts müssen Atemschutzmasken getragen werden. Sorgen Sie für eine ausreichende allgemeine mechanische
Belüftung und örtliche Entlüftung. Nach dem Umgang mit dem Produkt sofort die Hände waschen.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1. ANGABEN ZU DEN GRUNDLEGENDEN PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN EIGENSCHAFTEN
ERSCHEINUNG: Klare, glasartige, geometrische Formen, geruchlos. FLAMMPUNKT: Nicht anwendbar
SIEDPUNKT (760mm Hg) 2460?C ENTZÜNDBARKEIT: Nicht zutreffend
SCHMELZPUNKT: 1400?C EXPLOSIVE EIGENSCHAFTEN: Nicht zutreffend
SPEZIFISCHE GESCHWINDIGKEIT: 4,24 g/ml DAMPFDRUCK: Vernachlässigbar bei 25?C
LÖSLICHKEIT IN WASSER: 0,12 g/100ml H2O bei 27?C pH-Wert IN WÄSSRIGER LÖSUNG: Keine Daten verfügbar
9.2. SONSTIGE SICHERHEITSINFORMATIONEN
Keine
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1. REAKTIVITÄT
Reagiert mit starken Mineralsäuren.
10.2. CHEMISCHE STABILITÄT
Stabil unter normalen Lagerungs- und Verwendungsbedingungen.
10.3. MÖGLICHKEIT VON GEFÄHRLICHEN REAKTIONEN
Keine bekannt
10.4. ZU VERMEIDENDE BEDINGUNGEN
Starke Säuren meiden
10.5. UNVERTRÄGLICHE MATERIALIEN
Starke Mineralsäuren.
10.6. GEFÄHRLICHE ZERSETZUNGSPRODUKTE
Das Zersetzungsprodukt ist Fluorwasserstoffgas.
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1. ANGABEN ZU TOXIKOLOGISCHEN WIRKUNGEN
Giftig bei Verschlucken und Einatmen von Staub, mit kumulativer Wirkung. Beeinträchtigt das Nervensystem. Besondere
Besondere Vorsicht ist geboten bei der Bearbeitung und bei der Entstehung von Staub oder Partikeln. Einatmen von Staub kann die
Atemwege reizen.
GIFTIGE DOSIERUNG - LD50 > 10600 mg/kg (oral/Ratte) KARZINOGENITÄT: Keine Hinweise auf krebserregende
Eigenschaften.
MUTAGENITÄT/TERATOGENITÄT: Keine Hinweise auf reproduktive Wirkungen.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
12.1. TOXIZITÄT
Gefährdung des Trinkwassers.
12.2. PERSISTENZ UND ABBAUBARKEIT
Keine Daten
12.3. BIOAKKUMULATIONSPOTENZIAL
Keine Daten
12.4. MOBILITÄT IM BODEN
Keine Daten
12.5. ERGEBNISSE DER PBT- UND vPvB-BEWERTUNG
Nicht erforderlich oder durchgeführt
12.6. ANDERE SCHÄDLICHE WIRKUNGEN
Für anorganische Fluoride im Allgemeinen gilt Folgendes: Biologische Wirkungen: Fische: L idus LC50 660mg/l;
Bakterien: Ps putida toxisch ab 231 mg/l; Algen: Sc quadricauda giftig ab 249mg/l aufwärts;
Protozoen:E.sulcatum giftig ab 101mg/l; U parduczi giftig ab 71mg/l (alle Werte als NaF).
Gefährdung des Trinkwassers.
Für Strontiumverbindungen im Allgemeinen gilt: giftig für Wasserorganismen: Fische: Salmo giftig
ab 1mg/l; tödlich ab 1500mg/l in 2 Wochen, ab 10g/l in 1 Tag, fischfressende Tiere: giftig ab
3500mg/l aufwärts (Werte berechnet als Sr)
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
13.1. ABFALLBEHANDLUNGSMETHODEN
Chemische Rückstände werden im Allgemeinen als Sondermüll eingestuft und unterliegen Vorschriften, die
die je nach Standort variieren. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Abfallentsorgungsbehörde oder an ein
Entsorgungsunternehmen für Chemikalien.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
14.1. UN-KENNZEICHNUNG: Keine
14.2. UN-BEFÖRDERUNGSNAME:
Unterliegt nicht den Transportvorschriften.
14.3. VERKEHRSGEFÄHRDUNGSKLASSE: Keine
14.4. VERPACKUNGSGRUPPE: Keine
14.5. UMWELTGEFÄHRDUNGEN: Keine
14.6. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DEN BENUTZER: Keine
14.7. TRANSPORT IN LOSER SCHÜTTUNG MARPOL / IBC: Keine Daten
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
15.1. SICHERHEITS-, GESUNDHEITS- UND UMWELTRELEVANTE VORSCHRIFTEN / RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR
DEN STOFF ODER DAS GEMISCH
TSCA: Nicht im TSCA-Verzeichnis aufgeführt
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die obigen Informationen werden als korrekt angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Leitfaden zu verwenden. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.