ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Germanium(II) Selenid
CAS-NR.: 12065-10-0
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GHS-Einstufung in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
Akute Toxizität, oral (Kategorie 3), H301
Akute Toxizität, Dermal (Kategorie 3), H311
Hautreizung (Kategorie 2), H315
Augenreizung (Kategorie 2A), H319
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition (Kategorie 2), H373
Akute aquatische Toxizität (Kategorie 1), H400
Chronische aquatische Toxizität (Kategorie 1), H410
Der vollständige Wortlaut der in diesem Abschnitt genannten H-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden.
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich der Sicherheitshinweise
Piktogramm
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweis(e)
H301 + H311
Giftig beim Verschlucken oder bei Berührung mit der HautH315
Verursacht Hautreizungen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H373
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweis(e)
P260
Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dämpfe/ Spray nicht einatmen.
P264
Nach Gebrauch die Haut gründlich waschen.
P270
Bei der Arbeit mit diesem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen.
P301 + P310 + P330
BEI VERSTOSSEN: Sofort eine GIFTINFORMATIONSZENTRALE oder einen Arzt anrufen. Mund ausspülen.
P302 + P352
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P302 + P352 + P312
WENN AUF DER HAUT: Mit reichlich Wasser und Seife waschen. Rufen Sie ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt, wenn Sie
sich unwohl fühlen.
P305 + P351 + P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und
leicht zu machen sind. Weiter ausspülen.
P314
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P332 + P313
Wenn eine Hautreizung auftritt: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337 + P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P361
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P391
Verschüttetes Material aufnehmen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren (HNOC) oder nicht durch GHS abgedeckt - keine
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
Formel: GeSe
Molekulargewicht: 151,6 g/mol
CAS-Nr.: 12065-10-0EC-Nr.: 235-061-4
Index-Nr.: 034-002-00-8
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeiner Ratschlag
Einen Arzt aufsuchen. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen.
Den Gefahrenbereich verlassen.
Bei Einatmen
Bei Einatmung Person an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Einen Arzt aufsuchen
Arzt.
Bei Hautkontakt
Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Opfer sofort in ein Krankenhaus bringen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Augenkontakt
Mindestens 15 Minuten lang gründlich mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken
Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen. Mund mit Wasser ausspülen. Einen Arzt aufsuchen.
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch
Sofortige und verzögerte Wirkungen
Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung (siehe Abschnitt 2.2)
und/oder in Abschnitt 11
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und erforderliche Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Sprühwasser, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Selen/Seleniumoxide, Germaniumoxide
Hinweise für die Brandbekämpfung
Bei der Brandbekämpfung umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, falls erforderlich.
Weitere Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Atemschutz tragen. Staubbildung vermeiden. Einatmen von Dämpfen, Nebel oder Gas vermeiden. Sicherstellen
ausreichende Belüftung. Personal in sichere Bereiche evakuieren. Vermeiden Sie das Einatmen von Staub.
Zum persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt
Weitere Leckagen oder Verschüttungen verhindern, wenn dies gefahrlos möglich ist. Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Ableitung in die Umwelt
Umwelt muss vermieden werden.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung
Aufnehmen und staubfrei entsorgen. Auffegen und aufschaufeln. In geeigneten, geschlossenen
Behältern zur Entsorgung aufbewahren.
Verweis auf andere AbschnitteFür die Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Die Bildung von Staub und Aerosolen vermeiden.
Die Weiterverarbeitung fester Stoffe kann zur Bildung brennbarer Stäube führen. Das Potenzial für
Die Möglichkeit der Bildung brennbarer Stäube sollte vor der Weiterverarbeitung berücksichtigt werden.
An Orten, an denen sich Staub bildet, ist für eine angemessene Absaugung zu sorgen.
Zu Vorsichtsmaßnahmen siehe Abschnitt 2.2.
Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Behälter dicht verschlossen an einem trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.
An einem trockenen Ort aufbewahren.
Lagerklasse (TRGS 510): Nicht brennbar, akut giftig Kat.3 / giftige Gefahrstoffe oder
chronisch wirkende Gefahrstoffe
Spezifische Endverwendung(en)
Außer den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Verwendungen vorgeschrieben.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Gesichtsschutz und Schutzbrille Augenschutzgeräte verwenden, die nach folgenden Normen geprüft und zugelassen sind
den einschlägigen staatlichen Normen wie NIOSH (USA) oder EN 166 (EU) geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Haut
Mit Handschuhen anfassen. Die Handschuhe müssen vor dem Gebrauch geprüft werden. Richtige Technik zum Ausziehen der Handschuhe anwenden
(ohne die Außenfläche des Handschuhs zu berühren), um Hautkontakt mit diesem Produkt zu vermeiden. Entsorgen Sie
kontaminierte Handschuhe nach Gebrauch gemäß den geltenden Gesetzen und der guten Laborpraxis entsorgen.
Hände waschen und abtrocknen.
Körperschutz
Kompletter Schutzanzug gegen Chemikalien, Die Art der Schutzausrüstung muss je nach Konzentration und Menge der Chemikalien ausgewählt werden.
Die Art der Schutzausrüstung muss entsprechend der Konzentration und Menge des gefährlichen Stoffes am jeweiligen Arbeitsplatz ausgewählt werden.
Atemschutz
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein luftreinigendes Atemschutzgerät angebracht ist, verwenden Sie ein Vollgesichts-Partikel
Partikelmasken des Typs N99 (US) oder des Typs P2 (EN 143) als Ergänzung zu technischen
Kontrollen. Wenn das Atemschutzgerät die einzige Schutzmaßnahme ist, verwenden Sie ein Vollgesichts-Atemschutzgerät mit Luftzufuhr. Verwenden Sie
Atemschutzgeräte und -komponenten, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind, wie z. B.
NIOSH (USA) oder CEN (EU).
Kontrolle der Umweltexposition
Weitere Leckagen oder Verschüttungen verhindern, wenn dies gefahrlos möglich ist. Das Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Eine Freisetzung in die
Umwelt muss vermieden werden.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
Erscheinungsbild
Form: Stücke
Farbe: grau
Geruch
Keine Daten verfügbarGeruchsschwellenwert
Keine Daten verfügbar
pH-Wert
Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 670 °C (1.238 °F)-beleuchtet.
Anfänglicher Siedepunkt und Siedebereich
Keine Daten verfügbar
Flammpunkt
Keine Daten verfügbar
Verdampfungsrate
Keine Daten verfügbar
Entflammbarkeit (fest, gasförmig)
Keine Daten verfügbar
Obere/untere Entflammbarkeits- oder Explosionsgrenzen
Keine Daten verfügbar
Dampfdruck
Keine Daten verfügbar
Dichte des Dampfes
Keine Daten verfügbar
Relative Dichte
5,6 g/cm3 bei 25 °C (77 °F)
Wasserlöslichkeit
Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient: n-Oktanol/Wasser
Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur
Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur
Keine Daten verfügbar
Viskosität
Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften
Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften
Keine Daten verfügbar
Andere Sicherheitsinformationen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Es liegen keine Daten vor.
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien
Starke Oxidationsmittel
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Andere Zersetzungsprodukte - Keine Daten verfügbarIm Falle eines Brandes: siehe Abschnitt 5
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Keine Daten verfügbar
Einatmen:
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Verätzung/Reizung der Haut
Keine Daten verfügbar
Schwere Augenschäden/Augenreizung
Keine Daten verfügbar
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Keine Daten verfügbar
Keimzell-Mutagenität
Keine Daten verfügbar
Karzinogenität
IARC:
3-Gruppe 3: Nicht klassifizierbar hinsichtlich seiner Karzinogenität für den Menschen (Germanium(II)selenid)
ACGIH:
Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1% vorhanden ist, wird als
Karzinogen oder potentielles Karzinogen durch ACGIH identifiziert.
NTP:
Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird vom NTP als
NTP als bekanntes oder zu erwartendes Karzinogen identifiziert.
OSHA:
Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird als
Karzinogen oder potentielles Karzinogen von OSHA identifiziert.
Reproduktionstoxizität
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität -wiederholte Exposition
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Aspirationsgefahr
Es liegen keine Daten vor.
Zusätzliche Informationen
RTECS: Nicht verfügbar
Akute Selenvergiftungen haben Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem, die Nervosität, Krämpfe und Schläfrigkeit umfassen,
Krämpfe und Schläfrigkeit. Andere Vergiftungserscheinungen können Hautausschläge, Abgeschlagenheit,
Magen-Darm-Beschwerden, verfärbte oder kariöse Zähne, übelriechender Atem ("Knoblauch") und teilweiser
Verlust von Haaren und Nägeln. Chronische Exposition durch Einatmen kann zu Symptomen wie Blässe
Zungenbelag, Blutarmut, Schleimhautreizungen, Lendenschmerzen, Leber- und Milzschäden sowie
sowie jedes der anderen zuvor genannten Symptome. Chronischer Kontakt mit Selenverbindungen kann
Knoblauchgeruch in Atem und Schweiß, Dermatitis und leichte emotionale Instabilität verursachen.
unseres Wissens sind die chemischen, physikalischen und toxikologischen Eigenschaften noch nicht gründlich
untersucht.
Unregelmäßigkeiten im Magen - basierend auf Nachweisen beim Menschen
Magen-Unregelmäßigkeiten-Basierend auf menschlichem Beweismaterial
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
Toxizität
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT/vPvB-Beurteilung nicht verfügbar, da Stoffsicherheitsbeurteilung nicht erforderlich/nicht durchgeführt
Andere schädliche Wirkungen
Bei unsachgemäßer Handhabung oder Entsorgung kann eine Umweltgefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Überschüssige und nicht wiederverwertbare Lösungen einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen anbieten.
Wenden Sie sich an einen zugelassenen professionellen Entsorgungsdienst, um dieses Material zu entsorgen.
Lösen oder mischen Sie das Material mit einem brennbaren Lösungsmittel und verbrennen Sie es in einer chemischen Verbrennungsanlage mit
mit Nachbrenner und Wäscher.
Kontaminierte Verpackung
Wie unbenutztes Produkt entsorgen.
ABSCHNITT 14. EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHER SCHUTZ
DOT (US)
UN-Nummer: 3283
Klasse:
6.1
Verpackungsgruppe:
III
Richtiger Versandname:
Selenverbindung, fest, n.a.g. (Germanium(II)selenid)
Meldepflichtige Menge
(RQ): Gift Gefahr beim Einatmen:
Nein
IMDG
UN-Nummer:
3283
Klasse:
6.1
Verpackungsgruppe:
III
EMS-Nr:
F-A, S-A
Richtiger Versandname:SELENIUM COMPOUND, SOLID, N.O.S. (Germanium(II)selenid)
IATA
UN-Nummer:
3283
Klasse:
6.1
Verpackungsgruppe:
III
Richtiger Versandname:
Selenverbindung, fest, n.a.g. (Germanium(II)selenid)
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
SARA 302 Bestandteile
Keine der in diesem Material enthaltenen Chemikalien unterliegen den Meldeanforderungen von SARA Titel III, Abschnitt 302.
SARA 313 Bestandteile
Die folgenden Bestandteile unterliegen der Meldepflicht nach SARA Titel III, Abschnitt 313:
Germanium(II)selenid
CAS-Nr. 12065-10-0
Überarbeitungsdatum 2007-07-01
SARA 311/312
Gefahren
Akute Gesundheitsgefährdung, Chronische Gesundheitsgefährdung
Massachusetts Right To Know Bestandteile
Es gibt keine Komponenten, die dem Massachusetts Right to Know Act unterliegen.
Pennsylvania Right To Know Bestandteile
Germanium(II)selenid
CAS-Nr. 12065-10-0
Datum der Revision
2007-07-01
New Jersey Right To Know Bestandteile
Germanium(II)-selenid
CAS-Nr. 12065-10-0
Datum der Revision
2007-07-01
Kalifornien Prop. 65 Bestandteile
Dieses Produkt enthält keine Chemikalien, von denen dem Staat Kalifornien bekannt ist, dass sie Krebs, Geburtsfehler
Defekte oder andere reproduktive Schäden verursachen.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.