ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Nickel-Nanopartikel
CAS-NR.: 7440-02-0
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS02 Flamme
Flam. Sol. 2 H228 Entzündbarer fester Stoff.
GHS08 Gesundheitsgefährdung
Karz. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
STOT RE 1 H372 Schädigt die Lunge, die Nieren und die Leber bei längerer oder
wiederholter Exposition. Expositionsweg: Inhalativ.
GHS07
Skin Sens. 1 H317 Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG
T; Giftig
R48/23: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
Xn; Gesundheitsschädlich
R40: Begrenzte Hinweise auf eine krebserzeugende Wirkung.
Xi; Sensibilisierend
R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
F; Leichtentzündlich
R11: Leichtentzündlich.
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Carc. Kat. 3
Hinweise auf besondere Gefahren für Mensch und Umwelt:
N/A
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise
H228 Entzündbarer Feststoff.
H317 Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H372 Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge, Nieren und Leber.
Expositionsweg: Inhalativ.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. - Nicht rauchen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Gebrauch waschen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Klassifizierung
B4 - Entzündbarer Feststoff
D2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
1
3
1
Gesundheit (akute Auswirkungen) = 1
Entflammbarkeit = 3
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT: N/A.
vPvB: Nicht zutreffend.
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:7440-02-0 Nickel
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 231-111-4
Indexnummer: 028-002-01-4
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmen:
Frischluft zuführen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Feuerlöschmittel
Geeignete Löschmittel
Spezialpulver für Metallbrände. Kein Wasser verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Kohlendioxid
Wasser
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden
Nickeloxide
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollständig undurchlässigen Schutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Von Zündquellen fernhalten
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Produkt nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Boden eindringen lassen.Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Von Zündquellen fernhalten.
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Von Zündquellen fernhalten.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Vor elektrostatischer Aufladung schützen.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
An einem kühlen Ort lagern.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Getrennt von Halogenen lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
7440-02-0 Nickel (100,0%)
PEL (USA) Langfristiger Wert: 1 mg/m³
REL (USA) Langzeitwert: 0,015 mg/m³ als Ni; siehe Pocket Guide App. A
TLV (USA) Langzeitwert: 1,5* mg/m³ elementar, *einatembare Fraktion
EL (Kanada) Langfristiger Wert: 0,05 mg/m³ als Ni; ACIGH A1, IARC 1
EV (Kanada) Langzeitwert: 1* 0.2** 0.1*** mg/m³ inh.;*Metall;**unlösliche Bestandteile;***lösliche Bestandteile.
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen allgemeinen Schutz- und Arbeitshygienemaßnahmen sind zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten; verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Ein Atemschutzgerät mit Patronen vom Typ P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Ergänzung zu den technischen Kontrollen verwenden.
Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende Atemschutzmasken geeignet sind. Nur
nur Geräte verwenden, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände: Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Eignung von Handschuhen sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller.
Material der Handschuhe
Nitrilkautschuk, NBR
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten)
480
Dicke des Handschuhs
0,11 mm
Schutz der Augen: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver oder Flocken
Farbe: Silbergrau
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A.
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 1455 °C (2651 °F)
Siedepunkt/Bereich: 2732 °C (4950 °F)
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar.
Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Leichtentzündlich.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar.
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar.
Selbstentzündlich: Keine Daten verfügbar.
Gefahr einer Explosion: Das Produkt stellt keine Explosionsgefahr dar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar.
Obere: Keine Daten verfügbar.
Dampfdruck: N/A.
Dichte bei 20 °C (68 °F): 8,908 g/cm³ (74,337 lbs/gal)
Relative Dichte: Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte: N/A.
Verdampfungsrate: N/A.
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A.
Kinematisch: N/A.
Sonstige Angaben
Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Es liegen keine Daten vor.
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
Unverträgliche Materialien:
Halogene
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Nickeloxide
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität für diesen
Stoff.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Kann Reizungen verursachen
Augenreizung oder -verätzung: Irritierende Wirkung.
Sensibilisierung: Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Keimzell-Mutagenität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Mutationsdaten für diesen
Stoff.
Karzinogenität: Steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen.
IARC-2B: Möglicherweise krebserregend für den Menschen: begrenzte Beweise beim Menschen in Ermangelung von ausreichenden
Beweise im Tierversuch.
NTP-R: Wahrscheinlich krebserregend: begrenzte Beweise aus Studien am Menschen oder
ausreichende Beweise aus Studien an Versuchstieren.
ACGIH A5: Nicht als Karzinogen für den Menschen verdächtigt: Kein Verdacht auf Karzinogenität beim Menschen auf der
Grundlage ordnungsgemäß durchgeführter epidemiologischer Studien am Menschen.
Die Studien weisen eine ausreichend lange Nachbeobachtungszeit, zuverlässige Expositionsverläufe, eine ausreichend hohe Dosis und
ausreichende statistische Aussagekraft, um zu dem Schluss zu kommen, dass die Exposition gegenüber dem Stoff kein signifikantes Krebsrisiko für den Menschen birgt.
Krebsrisiko für den Menschen birgt. Beweise, die auf eine fehlende Karzinogenität bei Versuchstieren hindeuten, werden
werden berücksichtigt, wenn sie durch andere relevante Daten gestützt werden.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält tumorigene und/oder
krebserregende und/oder neoplastische Daten für diesen Stoff.
Reproduktionstoxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur Reproduktionstoxizität für diesen Stoff.
Stoff.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition:
Verursacht bei längerer oder wiederholter Exposition Schäden an Lunge, Nieren und Leber. Weg
der Exposition: Inhalativ.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition: entfällt
Aspirationsgefahr: N/ASubakute bis chronische Toxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur Toxizität bei Mehrfachdosierung für
diesen Stoff.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
Krebserregende Kategorien
OSHA-Ca (Behörde für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Informationen verfügbar.
Persistenz und Abbaubarkeit:
Es liegen keine Informationen vor.
Bioakkumulationspotenzial:
Es liegen keine Informationen vor.
Mobilität im Boden:
Es liegen keine Informationen vor.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Schädlich für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur geringe Mengen ins Erdreich gelangen.
Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf Wasserorganismen haben.
Nicht in die Umwelt gelangen lassen.
Schädlich für Wasserorganismen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT: N/A.
vPvB: Nicht zutreffend.
Andere schädliche Wirkungen
Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die staatlichen, örtlichen oder nationalen Vorschriften zu beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat gemäß den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATAUN3089
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
RQ Metallpulver, entzündbar, n.a.g. (Nickelpulver)
IMDG, IATA
METALLPULVER, ENTZÜNDBAR, N.A.G. (Nickelpulver)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse
4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe.
Kennzeichnung
4.1
Klasse
4.1 (F3) Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
Etikett
4.1
IMDG, IATA
Klasse
4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe.
Etikett
4.1
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
II
Umweltgefahren:
N/A.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Warnung: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Feststoffe
EMS-Nummer:
F-G,S-G
Trennungsgruppen
Schwermetalle und ihre Salze (einschließlich ihrer metallorganischen Verbindungen), Metallpulver
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
N/A.
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Gefährlicher Stoff:
100 lbs, 45.4 kg
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
UN-"Modellvorschrift":
UN3089, Metallpulver, entzündbar, n.a.g. (Nickelpulver), 4.1, II
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Auflistung giftiger Chemikalien)
7440-02-0 Nickel
California Proposition 65Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
7440-02-0 Nickel
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur für den Gebrauch durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtige Verwendung)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
REACH - Vorregistrierte Stoffe
Der Stoff ist aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.