ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Niob-Zinn-Legierung
CAS-NR.: 12035-04-0
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS02 Flamme
Flam. Sol. 2 H228 Entzündbarer fester Stoff.
GHS07
Hautreiz. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
Reizt die Augen. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG
Xi; reizend
R36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
F; Leichtentzündlich
R11: Leichtentzündlich.
Angaben zu besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt: N/A
Sonstige Gefahren, die nicht zu einer Einstufung führen Keine Daten verfügbar
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist eingestuft und gekennzeichnet
gemäß der CLP-Verordnung.
Gefährdungspiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort Warnung
Gefahrenhinweise
H228 Entzündbarer Feststoff.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht
Rauchen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: k.A.
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Inhaltsstoffe
CAS# Bezeichnung:
12035-04-0 Niob-Zinn-Pulver
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten. Rücksprache mit
bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Im Falle von Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife waschen und gut abspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Dann Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Keine Daten verfügbar
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung erforderlich:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Feuerlöschmittel
Geeignete Löschmittel Spezialpulver für Metallbrände. Kein Wasser verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasser.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, können
kann Folgendes freigesetzt werden:
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Von Zündquellen fernhalten
6.2 Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt: Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Genehmigungen.
6.3 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Von Zündquellen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren: Von Zündquellen fernhalten.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Informationen zum Schutz vor Explosionen und Bränden: Vor elektrostatischer Aufladung schützen.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort lagern.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum: Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
7.3 Spezifische Endverwendung(en) Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche Strömungsgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute aufweist.
8.1 Kontrollparameter
Bestandteile mit kritischen Werten, die am Arbeitsplatz überwacht werden müssen:
Zinnmetall, -oxid und anorganische Verbindungen, außer Zinnhydrid, als Sn
mg/m3
ACGIH TLV 2
Österreich MAK 2
Belgien TWA 2
Dänemark TWA 2
Finnland TWA 2
Deutschland MAK 2
Ungarn TWA 1; 2-STEL (Haut)
Korea TLV 2
Niederlande MAC-TGG 2
Norwegen TWA 1
Polen TWA 2
Schweiz MAK-W 2; 4-KZG-W
Vereinigtes Königreich TWA 2; 4-STEL
USA PEL 2
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Beim Umgang mit den Chemikalien sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Lebensmitteln fernhalten.
Verschmutzte und getränkte Kleidungsstücke sofort ausziehen.
In den Pausen und am Ende der Arbeit die Hände waschen.
Vermeiden Sie den Kontakt mit Augen und Haut.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte: Bei hohen Konzentrationen Atemschutz verwenden.
Schutz der Hände:
Handschuhe vor dem Gebrauch prüfen.
Die Auswahl der geeigneten Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen ab
Qualitätsmerkmalen ab und variiert von Hersteller zu Hersteller.
Material der Handschuhe Undurchlässige Handschuhe
Augenschutz:
Schutzbrille
Gesichtsschutz
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver oder Feststoff in verschiedenen Formen
Farbe: Silbergrau
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 2100 °C
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt: N/AEntzündbarkeit (fest, gasförmig) Leichtentzündlich.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündlichkeit: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Es liegen keine Daten vor.
Kritische Werte für Explosion:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte Keine Daten verfügbar
Relative Dichte Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte N/A
Verdampfungsrate N/A
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
9.2 Sonstige Angaben Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität Es liegen keine Daten vor.
10.2 Chemische Stabilität Stabil unter empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung
Spezifikationen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine Daten verfügbar
10.5 Unverträgliche Materialien: Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Metalloxid
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung oder -verätzung: Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Keimzell-Mutagenität: Keine Auswirkungen bekannt.
Karzinogenität: Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Einstufungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor.
EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Kann Reizung der Atemwege verursachen.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses
Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine Daten verfügbar
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Im allgemeinen nicht wassergefährdend.
Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Empfehlung
An Entsorger für gefährliche Abfälle abgeben.
Muss unter Beachtung der behördlichen Vorschriften speziell behandelt werden.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Die Entsorgung hat nach den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA UN3089
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR 3089 METALLPULVER, ENTZÜNDBAR, N.A.G. (Niob-Zinn-Pulver)
IMDG, IATA METALLPULVER, ENTZÜNDBAR, N.A.G. (Niob-Zinn-Pulver)
14.3 Transportgefahrenklasse(n)
ADR
Klasse 4.1 (F3) Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und feste desensibilisierte
Sprengstoffe.
Kennzeichnung 4.1
IMDG, IATA
Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte feste
Sprengstoffe.
Etikett 4.1
Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA III
14.5 Umweltgefahren: N/A
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Warnung: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und feste
desensibilisiert
Sprengstoffe.
Kemler-Nummer: 40
Trennungsgruppen Schwermetalle und ihre Salze (einschließlich ihrer metallorganischen Verbindungen), pulverförmige Metalle
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC
Code N/A
Transport/zusätzliche Informationen:
ADR
Ausgenommene Mengen (EQ): E1
Begrenzte Mengen (LQ): 5 kg
Beförderungskategorie 3
Tunnelbeschränkungscode E
UN-"Modellvorschrift": UN3089, METALLPULVER, ENTZÜNDBAR, N.A.G. (Niob-Zinn-Pulver), 4.1,
III
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
15.1 Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Gesetzgebung
Australisches Verzeichnis chemischer Stoffe Stoff ist nicht aufgelistet.
Standard for the Uniform Scheduling of Drugs and Poisons Stoff ist nicht aufgelistet.
Nationale Vorschriften
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Beschäftigungsbeschränkungen für junge Menschen sind zu beachten.
Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Wassergefährdungsklasse: Im allgemeinen nicht wassergefährdend.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
ELINCS (European List of Notified Chemical Substances) Stoff ist nicht gelistet.
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen
Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig) Stoff ist nicht aufgelistet.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE ANGABEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.