ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Zinkbromid
CAS-NR.: 7699-45-8
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05 Ätzwirkung
Hautkorr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
GHS09 Umwelt
Aquatisch Akut 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
GHS07
Akut Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Skin Sens. 1 H317 Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen. Andere Gefahren, die nicht zu einer Einstufung führen
Einstufung führen Keine Informationen bekannt.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist eingestuft und gekennzeichnet
gemäß der CLP-Verordnung. Gefährdungspiktogramme
GHS05 GHS07 GHS09
SignalwortGefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317 Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut abspülen
mit Wasser abspülen/abduschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen. P301+P330+P331 BEI
VERSTECKT: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften. 2.3 Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS# Bezeichnung:
7699-45-8 Zinkbromid
Konzentration: ≤100%
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 231-718-4
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise Durch das Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Nach Einatmen
Frischluft zuführen. Falls erforderlich, künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten. Arzt aufsuchen, wenn
Symptome fortbestehen. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Augenkontakt Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Dann Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Informationen verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Feuerlöschmittel
Geeignete Löschmittel Das Produkt ist nicht brennbar. Für die Brandbekämpfung geeignete Maßnahmen
Umgebungsbrand. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenWenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden Bromwasserstoff (HBr)
Zinkoxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Belüftung sorgen.
6.2 Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt: Das Produkt nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. 6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Neutralisationsmittel verwenden.
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen. Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Siehe Abschnitt 13 für Informationen zur
Entsorgung.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Unter trockenem Schutzgas handhaben.
Behälter dicht geschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Arbeitsplatz.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden: Das Produkt ist nicht brennbar.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. Angaben zur
Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Getrennt von Wasser lagern.
Getrennt von starken Basen lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Unter trockenem Inertgas lagern.
Dieses Produkt ist hygroskopisch.
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Vor Feuchtigkeit schützen und von Wasser fernhalten.
In einem verschlossenen Schrank oder mit Zugangsbeschränkung für technische Experten oder deren Assistenten aufbewahren. 7.3 Spezifische
Endverwendung(en) Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
8.1 KontrollparameterKomponenten mit kritischen Werten, die am Arbeitsplatz überwacht werden müssen:
7699-45-8 Zinkbromid (100,0%)
MAK (Deutschland) Langzeitwert: 0,1A* 2E** mg/m³ *alveolengängig; **einatembar
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Beim Umgang mit den Chemikalien sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Fernhalten von
Lebensmitteln, Getränken und Speisen fernhalten.
Verschmutzte und getränkte Kleidungsstücke sofort ausziehen.
In den Pausen und am Ende der Arbeit die Hände waschen.
Vermeiden Sie den Kontakt mit Augen und Haut.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte: Bei hohen Konzentrationen Atemschutz verwenden. Empfohlenes Filtergerät
für kurzfristigen Einsatz:
Verwenden Sie ein Atemschutzgerät mit Patronen vom Typ P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Ergänzung zu den technischen Kontrollen.
Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende Atemschutzgeräte angemessen sind. Nur
nur Geräte verwenden, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind. Schutz der Hände:
Schutzhandschuhe vor jedem Gebrauch auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen. Die Auswahl der geeigneten
Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen ab und variiert von
Hersteller zu Hersteller.
Material der Handschuhe Nitrilkautschuk, NBR
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten) 480
Handschuhdicke: 0,11 mm
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille.
Voller Gesichtsschutz
Schutzbrille mit Seitenschildern / NIOSH (US) oder EN 166(EU)
Körperschutz: Schützende Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Erscheinungsbild:
Form: Pulver/Kristallin/Perlen Geruch: Nicht bestimmt
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
pH-Wert: Nicht anwendbar.
Änderung des Zustands
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: 394 °C
Anfangssiedepunkt und Siedebereich: 650 °C
Sublimationstemperatur/Beginn: Nicht bestimmt
Entflammbarkeit (fest, gasförmig) Nicht bestimmt.
Entzündungstemperatur: Nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt
Selbstentflammbarkeit: Nicht bestimmt.
Explosive Eigenschaften: Nicht bestimmt.
Kritische Werte für die Explosion:
Untere: Nicht bestimmt
Obere: Nicht bestimmt
Dampfdruck: Nicht anwendbar. Dichte bei 20 °C 4.201 g/cm³ Relative Dichte Nicht bestimmt.
Dampfdichte Nicht anwendbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht zutreffend. Löslichkeit in / Mischbarkeit mitWasser bei 20 °C: 4470 g/l Verteilungskoeffizient: n-Oktanol/Wasser: Nicht bestimmt.
Viskosität:
Dynamisch: Nicht anwendbar.
Kinematisch: Nicht anwendbar. 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität Keine Informationen bekannt.
10.2 Chemische Stabilität Stabil unter empfohlenen Lagerbedingungen. Thermische Zersetzung /
zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung. 10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reagiert mit starken Oxidationsmitteln 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine
weitere relevante Informationen verfügbar.
10.5 Unverträgliche Materialien:
Basen
Oxidationsmittel
Wasser/Feuchtigkeit
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Bromwasserstoff
Zinkoxid
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Verschlucken führt zu einer starken Ätzwirkung im Mund- und Rachenraum und zur Gefahr der Perforation von
Speiseröhre und Magen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder -verätzung:
Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Augenreizung oder -verätzung:
Verursacht schwere Augenschäden.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen.
Keimzell-Mutagenität: Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält
Mutationsdaten für diesen Stoff.
Karzinogenität: Es liegen keine Einstufungsdaten zu den karzinogenen Eigenschaften dieses Stoffes vor von der
EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses
Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung: Sehr giftig für Fische Zusätzliche ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 3 (Selbsteinstufung): extrem wassergefährdend.
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in kleinen Mengen.
Gefahr für das Trinkwasser, wenn auch nur kleinste Mengen in den Boden gelangen. Auch giftig für Fische und
Plankton in Gewässern. Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf Wasserorganismen haben.
Vermeiden Sie den Eintrag in die Umwelt.
Sehr giftig für Wasserorganismen
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
An Entsorger für gefährliche Abfälle weitergeben.
Muss unter Beachtung der behördlichen Vorschriften speziell behandelt werden. Staatliche, örtliche oder nationale
Vorschriften für die ordnungsgemäße Entsorgung.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Die Entsorgung hat unter Beachtung der behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA UN3260
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR 3260 ÄTZENDER FESTER STOFF, SÄURE, INORGANISCH, N.A.G. (Zinkbromid) IMDG ÄTZEND
FEST, SÄURE, HORGANISCH, N.A.G. (Zinkbromid), SCHIFFSCHADSTOFF
IATA ÄTZENDER FESTER STOFF, SÄURE, EISENWASSERSTOFF, N.A.G. (Zinkbromid)
14.3 Transportgefahrenklasse(n)
ADR
Klasse 8 (C2) Ätzende Stoffe. Kennzeichnung 8
IMDG
Klasse 8 Ätzende Stoffe.
Etikett 8
IATA
Klasse 8 Ätzende Stoffe.
Etikett 8
Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA II
14.5 Umweltgefahren: Umweltgefährdender Stoff, fest; Marine Pollutant Meeresverschmutzung
Schadstoff: Symbol (Fisch und Baum)14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Warnung: Ätzende Stoffe. Kemler-Nummer: 80
EMS-Nummer: F-A,S-B
Trennungsgruppen Säuren
Staukategorie B
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des Marpol-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht zutreffend.
Transport/Zusätzliche Informationen:
ADR
Begrenzte Mengen (LQ) 1 kg Ausgenommene Mengen (EQ) Code: E2
Maximale Nettomenge pro Innenverpackung: 30 g
Maximale Nettomenge pro Außenverpackung: 500 g Beförderungskategorie 2
Tunnelbeschränkungscode E
IMDG
Begrenzte Mengen (LQ) 1 kg Ausgenommene Mengen (EQ) Code: E2
Maximale Nettomenge pro Innenverpackung: 30 g
Maximale Nettomenge pro Außenverpackung: 500 g
UN-"Musterverordnung": UN 3260 ÄTZENDER FESTER STOFF, SAUER, ANORGANISCH, N.A.G. (ZINK
BROMID),
8, II
ABSCHNITT 15. INFORMATIONEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Gesetzgebung
Australian Inventory of Chemical Substances Stoff ist aufgelistet.
Standard for the Uniform Scheduling of Medicines and Poisons Stoff ist nicht aufgelistet.
Richtlinie 2012/18/EU
Benannte gefährliche Stoffe - ANHANG I Stoff ist nicht aufgelistet.
Seveso-Kategorie E1 Gefährlich für die aquatische Umwelt Mengenschwelle (Tonnen) für die
Anwendung der Anforderungen der unteren Klasse 100 t
Mengenschwelle (Tonnen) für die Anwendung der Anforderungen der oberen Klasse 200 t
Nationale Vorschriften
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Die Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sind zu beachten. Nur zur Verwendung durch technisch
qualifizierte Personen.
Einstufung nach VbF: Nicht zutreffend
Wassergefährdungsklasse: Wassergefährdungsklasse 3 (Selbsteinstufung): extrem wassergefährdend. Sonstige
Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
ELINCS (European List of Notified Chemical Substances) Stoff ist nicht gelistet.
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig) Stoff ist nicht aufgelistet
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE ANGABEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar.