ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Schwarzer Phosphor
CAS-NR.: 7723-14-0
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
GHS-Einstufung in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
Entzündbare feste Stoffe (Kategorie 2), H228
Akute aquatische Toxizität (Kategorie 3), H402
Chronische aquatische Toxizität (Kategorie 3), H412
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Piktogramm
Signalwort Warnung
Gefahrenhinweis(e)
H228 Entzündbarer fester Stoff.
H412 Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweis(e)
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P240 Behälter und Aufnahmevorrichtung erden/verbinden.
P241 Explosionsgeschützte elektrische/belüftete/beleuchtete Geräte verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P370 + P378 Im Falle eines Brandes: Trockenen Sand, Trockenchemikalien oder alkoholbeständigen Schaum zum
löschen.
P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
2.3 Nicht anderweitig eingestufte (HNOC) oder nicht vom GHS abgedeckte Gefahren - keine
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Inhaltsstoffe
Synonyme: Phosphor
Formel: P
Molekulargewicht : 30.97 g/mol
CAS-Nr. : 7723-14-0
EG-Nr. : 231-768-7
Index-Nr. : 015-002-00-7
Gefährliche Bestandteile
Bestandteil Einstufung Konzentration
Roter Phosphor
Flam. Sol. 2; Aquatisch Akut 3;
Chronisch Wassergefährdend 3; H228,
H412
<= 100 %
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeiner Ratschlag
Einen Arzt aufsuchen. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen und sich aus dem Gefahrenbereich entfernen.
Bereich.
Bei Einatmen
Bei Einatmung: Person an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Einen Arzt aufsuchen
Arzt.
Bei Hautkontakt
Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Augenkontakt
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Bei Verschlucken
KEIN Erbrechen herbeiführen. Einer bewusstlosen Person niemals etwas über den Mund verabreichen. Mund ausspülen mit
Wasser ausspülen. Konsultieren Sie einen
Arzt.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung beschrieben (siehe Abschnitt 2.2)
und/oder in Abschnitt 11
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 LöschmittelGeeignete Löschmittel
Sprühwasser, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefährdungen
Phosphoroxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Bei der Brandbekämpfung umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, falls erforderlich.
5.4 Weitere Hinweise
Zur Kühlung ungeöffneter Behälter Wassersprühstrahl verwenden.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Staubbildung vermeiden. Einatmen von Dämpfen, Nebel oder Gas vermeiden. Für ausreichende Belüftung sorgen. Entfernen Sie alle
Zündquellen
Zündquellen entfernen. Personen in sichere Bereiche evakuieren.
Zum persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
6.2 Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies gefahrlos möglich ist. Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen. In die Umwelt ableiten
Umwelt
muss vermieden werden.
6.3 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung
Auffegen und aufschaufeln. Verschüttetes eindämmen und dann mit einem elektrisch geschützten Staubsauger aufnehmen
oder durch Nassbürsten
und in einen Behälter zur Entsorgung gemäß den örtlichen Vorschriften geben (siehe Abschnitt 13). In geeigneter Weise aufbewahren,
geschlossenen
Behältern zur Entsorgung aufbewahren. Verschüttetes Material eindämmen, mit einem elektrisch geschützten Staubsauger aufnehmen oder durch
Nassbürsten
und in einen Behälter zur Entsorgung gemäß den örtlichen Vorschriften geben (siehe Abschnitt 13).
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Staub- und Aerosolbildung vermeiden, bei der Weiterverarbeitung von festen Stoffen können sich brennbare Stoffe bilden.
von brennbaren
Stäuben führen. Die Möglichkeit der Bildung von brennbarem Staub sollte vor der Weiterverarbeitung berücksichtigt werden.
Weiterverarbeitung
erfolgt.
Geeignete Absaugung an den Stellen vorsehen, an denen sich Staub bildet; von Zündquellen fernhalten.
Zündquellen fernhalten - Nicht
Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung treffen.
Vorsichtsmaßnahmen siehe Abschnitt 2.2.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Luft-, wärme- und feuchtigkeitsempfindlich. An einem trockenen Ort aufbewahren. Unter Inertgas handhaben und lagern.
Lagerklasse (TRGS 510): Entzündbare feste Gefahrstoffe
7.3 Spezifische Endverwendung(en)
Außer den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Verwendungen vorgeschrieben.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Begrenzungsparameter
Bestandteile mit Arbeitsplatzkontrollparametern
Inhaltsstoff CAS-Nr. Wert Kontroll
Parameter
Grundlage
Roter Phosphor 7723-14-0 TWA 0,100000
mg/m3
USA. Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz
(OSHA) - Tabelle Z-1 Grenzwerte für Luft
Verunreinigungen
TWA 0,1 mg/m3 USA. Grenzwerte für berufsbedingte Exposition
(OSHA) - Tabelle Z-1 Grenzwerte für Luft
Verunreinigungen
TWA 0,100000
mg/m3
USA. NIOSH Empfohlene
Expositionsgrenzwerte
TWA 0,1 mg/m3 USA. Empfohlene NIOSH
Expositionsgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Kontrollen
In Übereinstimmung mit guter Arbeitshygiene und Sicherheitspraxis handhaben. Vor Pausen die Hände waschen
und am Ende des
Arbeitstag.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille mit Seitenschutz nach EN166 Geprüfte und zugelassene Augenschutzgeräte verwenden
zugelassen
gemäß den entsprechenden staatlichen Normen wie NIOSH (USA) oder EN 166 (EU).
Schutz der Haut
Mit Handschuhen anfassen. Die Handschuhe müssen vor dem Gebrauch geprüft werden. Richtige Technik zum Ausziehen der Handschuhe anwenden
(ohne
ohne die Außenfläche des Handschuhs zu berühren), um Hautkontakt mit diesem Produkt zu vermeiden. Kontaminierte Handschuhe entsorgen
nach
nach Gebrauch gemäß den geltenden Gesetzen und der guten Laborpraxis. Waschen und trocknen Sie sich die Hände.
Körperschutz
Flammhemmende, antistatische Schutzkleidung, Die Art der Schutzausrüstung muss entsprechend der
je nach
der Konzentration und Menge des gefährlichen Stoffes am jeweiligen Arbeitsplatz.
Schutz der Atemwege
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein luftreinigendes Atemschutzgerät angebracht ist, ist ein Vollgesichts-Partikel
Atemschutzgerät Typ
N100 (US) oder Typ P3 (EN 143) als Ergänzung zu den technischen Kontrollen. Wenn das
Atemschutzgerät das
einzige Schutzmaßnahme ist, verwenden Sie ein Vollgesichts-Atemschutzgerät mit Luftzufuhr. Verwenden Sie Atemschutzmasken und Komponenten
geprüft und
die nach den entsprechenden staatlichen Normen wie NIOSH (USA) oder CEN (EU) geprüft und zugelassen sind.
Kontrolle der Umweltexposition
Weitere Leckagen oder Verschüttungen verhindern, wenn dies gefahrlos möglich ist. Das Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Eine Freisetzung in die
Umwelt muss vermieden werden.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
a) AUSSEHEN Form: kristallin
Farbe: grau
b) Geruch Keine Daten verfügbar
c) Geruchsschwellenwert Keine Daten verfügbar
d) pH-Wert ca.3 bei 10 g/l bei 37 °C (99 °F)
e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
punkt
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 416 °C (781 °F)
f) Anfangssiedepunkt und
Siedebereich
Keine Daten verfügbar
g) Flammpunkt N/A
h) Verdampfungsgeschwindigkeit Keine Daten verfügbar
i) Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Der Stoff oder das Gemisch ist ein entzündbarer Feststoff der Kategorie 2.
j) Oberer/unterer
Entzündlichkeit oder
Explosionsgrenzen
Keine Daten verfügbar
k) Dampfdruck 0,04 hPa (0,03 mmHg) bei 21 °C (70 °F)
l) Dampfdichte Keine Daten verfügbar
m) Relative Dichte 2,340 g/cm3
n) Wasserlöslichkeit 0,3 g/l bei 20 °C (68 °F) - schwer löslich
o) Verteilungskoeffizient: Noctanol/
Wasser
Keine Daten verfügbar
p) Selbstentzündung
temperatur
> 300 °C (> 572 °F) bei 1,013 hPa (760 mmHg)
q) Zersetzung
Temperatur
Keine Daten verfügbar
r) Viskosität Keine Daten verfügbar
s) Explosive Eigenschaften Keine Daten verfügbar
t) Brandfördernde Eigenschaften Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Sicherheitshinweise
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine Daten verfügbar
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
10.3 Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Es liegen keine Daten vor.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Hitze
Hitze, Flammen und Funken.10.5 Unverträgliche Materialien
Schwefelverbindungen, Oxidationsmittel, Kupfer, Sauerstoff, Basen
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Andere Zersetzungsprodukte - Keine Daten verfügbar
Im Falle eines Brandes: siehe Abschnitt 5
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
LD50 Oral - Ratte - weiblich - > 15.000 mg/kg
(OECD-Prüfrichtlinie 401)
Einatmen: Keine Daten verfügbar
Dermal: Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Verätzung/Reizung der Haut
Haut - Kaninchen
Ergebnis: Keine Hautreizung - 24 h
(OECD-Prüfrichtlinie 404)
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Augen - Kaninchen
Ergebnis: Keine Augenreizung - 24 h
(OECD-Prüfrichtlinie 405)
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Bühler-Test - Meerschweinchen
Ergebnis: Verursacht keine Sensibilisierung der Haut.
(OECD-Prüfrichtlinie 406)
Keimzell-Mutagenität
Hamster
Fibroblast
Ergebnis: negativ
Karzinogenität
IARC: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wurde von der IARC als
wahrscheinliches, mögliches oder bestätigtes Karzinogen für den Menschen durch die IARC.
NTP: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Konzentrationen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird von der
bekanntes oder zu erwartendes Karzinogen identifiziert.
OSHA: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Konzentrationen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird als
Karzinogen oder potentielles Karzinogen von OSHA identifiziert.
Reproduktionstoxizität
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
Es liegen keine Daten vor.
Aspirationsgefahr
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche Informationen
RTECS: Nicht verfügbar
Je nach Intensität und Dauer der Exposition können die Wirkungen von leichter Reizung bis zu schwerer
Zerstörung von
Erbrechen, Durchfall, Nach unserem besten Wissen sind die chemischen, physikalischen und toxikologischen
Eigenschaften noch nicht gründlich untersucht worden.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
12.1 Toxizität
Toxizität für Fische statischer Test LC50 - Danio rerio (Zebrafisch) - 33,2 mg/l - 96 h
(OECD-Prüfrichtlinie 203)
Toxizität für Daphnien und
andere aquatische
wirbellose Tiere
Statischer Test EC50 - Daphnia magna (Wasserfloh) - 10,5 mg/l - 48 h
(OECD-Prüfrichtlinie 202)
Toxizität für Algen statische Prüfung EC50 - Desmodesmus subspicatus (Grünalge) - 18,3 mg/l - 72 h
(OECD-Prüfrichtlinie 201)
Toxizität für Bakterien Respirationshemmung EC50 - Schlammbehandlung - > 1.000 mg/l - 3 h
(OECD-Prüfrichtlinie 209)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT/vPvB-Beurteilung nicht verfügbar, da Stoffsicherheitsbeurteilung nicht erforderlich/nicht durchgeführt
12.6 Sonstige schädliche Wirkungen
Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden.
Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
In einem chemischen Verbrennungsofen mit Nachbrenner und Wäscher verbrennen, aber besondere Vorsicht walten lassen bei
Anzünden, da dieses
Material leicht entzündlich ist. Überschüssige und nicht verwertbare Lösungen einem lizenzierten Entsorgungsunternehmen
Unternehmen.
Verunreinigte Verpackungen
Wie unbenutztes Produkt entsorgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
DOT (US)
UN-Nummer: 1338 Klasse: 4.1 Verpackungsgruppe: III
Richtiger Versandname: Phosphor, amorph
Meldepflichtige Menge (RQ): 1 lbs
Giftige Gefahr beim Einatmen: Nein
IMDG
UN-Nummer: 1338 Klasse: 4.1 Verpackungsgruppe: III EMS-Nr.: F-A, S-G
Richtiger Versandname: PHOSPHORUS, AMORPHOUS
Meeresschadstoff:jaIATA
UN-Nummer: 1338 Klasse: 4.1 Verpackungsgruppe: III
Richtiger Versandname: Phosphor, amorph
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
SARA 302 Bestandteile
Die folgenden Bestandteile unterliegen den durch SARA Titel III, Abschnitt 302 festgelegten Meldestufen:
Roter Phosphor
CAS-Nr.
7723-14-0
Datum der Überarbeitung
1991-07-01
SARA 313 Bestandteile
Die folgenden Bestandteile unterliegen den durch SARA Title III, Section 313 festgelegten Meldestufen:
Roter Phosphor
CAS-Nr.
7723-14-0
Datum der Überarbeitung
1991-07-01
SARA 311/312 Gefährdungen
Brandgefahr
Massachusetts Right To Know Bestandteile
Roter Phosphor
CAS-Nr.
7723-14-0
Datum der Revision
1991-07-01
Pennsylvania Right To Know Bestandteile
Roter Phosphor
CAS-Nr.
7723-14-0
Datum der Revision
1991-07-01
New Jersey Right To Know Bestandteile
Roter Phosphor
CAS-Nr.
7723-14-0
Datum der Revision
1991-07-01
Kalifornien Prop. 65 Bestandteile
Dieses Produkt enthält keine Chemikalien, von denen dem Staat Kalifornien bekannt ist, dass sie Krebs, Geburtsfehler
Geburtsfehler oder andere
Fortpflanzungsschäden verursachen.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar.