ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Bor-Bromid
CAS-NR.: 10294-33-4
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS06 Totenkopf und gekreuzte Knochen
Akute Tox. 1 H300 Tödlich bei Verschlucken.
Akute Tox. 1 H330 Lebensgefährlich bei Einatmen.
GHS05 Ätzend
Hautkorr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Augenschäd. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren Keine Daten verfügbar
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS06
Signalwort Gefahr
Sicherheitshinweise
H300+H330 Tödlich bei Verschlucken oder Einatmen.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
SicherheitshinweiseP260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/einen Arzt anrufen.
P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut abspülen mit
Wasser/Dusche.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P320 Besondere Behandlung ist dringend erforderlich (siehe auf diesem Etikett).
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D1A - Sehr giftiges Material, das sofortige und ernste giftige Wirkungen verursacht
D2B - Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
E - Ätzendes Material
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
4
0
2
Gesundheit (akute Wirkungen) = 4
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 2
Andere Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
10294-33-4 Bortribromid
Identifikationsnummer(n):
EG-Nummer: 233-657-9
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Durch das Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Atemschutzgerät erst nach vollständiger Entfernung der kontaminierten Kleidung ablegen.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen, gründlich abspülen und sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt konsultieren.
Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Verursacht schwere Augenschäden.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und Spezialbehandlung erforderlich:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Feuerlöschmittel
Geeignete Löschmittel Im Falle eines Brandes Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel verwenden.
Löschmittel verwenden. Niemals Wasser verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasser
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Reagiert heftig mit Wasser
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Bromwasserstoff (HBr)
Boroxid
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt: Das Produkt nicht in die Kanalisation oder andere Gewässer gelangen lassen.
Wasserläufe.
Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl) aufsaugen.
Neutralisierungsmittel verwenden.
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Nicht mit Wasser oder wässrigen Reinigungsmitteln abspülen.
Vermeidung von Sekundärgefahren: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7
Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
HandhabungVorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Unter trockenem Schutzgas handhaben.
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Angaben zum Schutz vor Explosionen und Bränden: Keine Daten verfügbar
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße: Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Vor Wasser/Feuchtigkeit geschützt lagern.
Getrennt von starken Basen lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Unter trockenem Inertgas lagern.
Dieses Produkt ist feuchtigkeitsempfindlich.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en) Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
10294-33-4 Bortribromid (100,0%)
REL (USA) Oberer Grenzwert: 10 mg/m
3
, 1 ppm
TLV (USA) Oberer Grenzwert: 10 mg/m
3
, 1 ppm
EL (Kanada) Kurzzeitwert: C 1 ppm
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Typische Schutz- und Hygienemaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte: In Notsituationen umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert
von Hersteller zu Hersteller.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten) Keine Daten verfügbar
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille
Vollständiger GesichtsschutzKörperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Flüssigkeit
Farbe: Hellgelb
Geruch: Säuerlich
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: Keine Daten verfügbar.
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: -46 °C (-51 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: 90 °C (194 °F)
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Es liegen keine Daten vor.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck bei 20 °C (68 °F): 72 hPa (54 mm Hg)
Dichte bei 20 °C (68 °F): 2,643 g/cm
3
(22.056 lbs/gal)
Relative Dichte Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte Keine Daten verfügbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit Keine Daten verfügbar.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Reagiert heftig
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: Keine Daten verfügbar.
Kinematisch: Keine Daten verfügbar.
Sonstige Angaben Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität Reagiert heftig mit Wasser.
Chemische Stabilität Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung tritt keine Zersetzung
gemäß den Spezifikationen.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Reagiert mit starken Oxidationsmitteln
Reagiert heftig mit Wasser
Zu vermeidende Bedingungen Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Basen
Oxidationsmittel
Wasser/Feuchtigkeit
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
BromwasserstoffBoroxid
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Tödlich bei Verschlucken.
Tödlich beim Einatmen.
Verschlucken führt zu einer starken Ätzwirkung im Mund- und Rachenraum und zur Gefahr der Perforation
von Speiseröhre und Magen.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Augenreizung oder -verätzung: Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität: Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität: EPA-I: Die Daten reichen nicht aus, um das karzinogene Potential für den Menschen zu beurteilen.
Reproduktionstoxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses
Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen:
Nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur geringe Mengen ins Erdreich gelangen.
Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Verfahren zur Abfallbehandlung
Empfehlung Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA UN2692
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT Bortribromid
IMDG, IATA BORTRIBROMID
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse 8 Ätzende Stoffe.
Kennzeichnung 8+6.1
Klasse 8 (C1) Ätzende Stoffe
Etikett 8+6.1
IMDG, IATA
Klasse 8 Ätzende Stoffe.
Zettel 8+6.1
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA I
Umweltgefahren: N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Warnung: Ätzende Stoffe
Gefahr der Vergiftung beim Einatmen: Ja
EMS-Nummer: F-A,S-B
Trennungsgruppen Säuren
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code N/A
Transport/zusätzliche Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT): Nein
Bemerkungen: Dieser Stoff ist giftig beim Einatmen in der Gefahrenzone B.
UN-"Modellvorschrift": UN2692, Bortribromid, 8 (6.1), I
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS06
Signalwort Gefahr
Sicherheitshinweise
H300+H330 Tödlich bei Verschlucken oder Einatmen.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/einen Arzt anrufen.
P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut abspülen mit
Wasser/Dusche.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P320 Besondere Behandlung ist dringend erforderlich (siehe auf diesem Etikett).
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Chemikalieninventar der U.S. Environmental Protection Agency ToxicSubstances Control Act aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Listen giftiger Chemikalien) Der Stoff ist nicht aufgeführt.
Kalifornische Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich Stoff ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen: Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen
Inverkehrbringen und Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig) Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.