ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Bleitellurid
CAS-NR.: 1314-91-6
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS08 Gesundheitsgefahr
Repr. 1A
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
GHS07
Akute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Akute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
GHS-Kennzeichnungselemente
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort: Gefahr
GefahrenhinweiseH302+H332 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder Einatmen.
H360
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H373
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P261
Das Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P281
Persönliche Schutzausrüstung wie erforderlich verwenden.
P304+P340 BEI EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und für angenehme Atmung sorgen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
WHMIS-Einstufung
D2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
1314-91-6 Blei(II)-Tellurid
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 215-247-1
Indexnummer: 082-001-00-6
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken: Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Spezialpulver für Metallbrände. Kein Wasser verwenden.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Angaben zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Keine Daten verfügbar
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
Keine besonderen Anforderungen.
Angaben zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung: Nicht erforderlich.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Zusätzliche Angaben: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Übliche Schutz- und Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung aufrechterhalten.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Siehe 29CFR1910.1025 für Vorschriften über den erforderlichen Atemschutz bei Exposition gegenüber Blei
und Bleiverbindungen.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität ist
von Hersteller zu Hersteller.
Augenschutz: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Brocken
Farbe: Grau
Geruch: Produktspezifisch
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 917 °C (1683 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt: N/A
Entflammbarkeit (fest, gasförmig): Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 8,16 g/cm
3
(68.095 lbs/gal)
Relative Dichte: Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte: N/A
Verdampfungsrate: N/A
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Keine Daten vorhanden
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Giftige Gase / Dämpfe
Giftige Metallverbindungen
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
Augenreizung oder -verätzung: Reizende Wirkung.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität: Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität:
EPA-B2: Wahrscheinlich krebserregend für den Menschen, ausreichende Beweise aus Tierstudien; unzureichende Beweise oder
keine Daten aus epidemiologischen Studien.
IARC-2B: Möglicherweise krebserregend für den Menschen: begrenzte Beweise beim Menschen in Ermangelung ausreichender
Beweise im Tierversuch.
NTP-R: Wahrscheinlich krebserregend: begrenzte Beweise aus Studien am Menschen oder ausreichende Beweise aus Studien an Versuchstieren.
ACGIH A3: Karzinogen für Tiere: Der Stoff ist bei Versuchstieren in einer relativ hohen Dosis krebserregend,
über den/die Verabreichungsweg(e), an der/den Stelle(n), der/den histologischen Art(en) oder über Mechanismen, die nicht als relevant für die
die für die Exposition von Arbeitnehmern relevant sind. Die verfügbaren epidemiologischen Studien bestätigen kein erhöhtes Risiko für
Krebsrisiko bei exponierten Menschen. Die vorliegenden Erkenntnisse deuten darauf hin, dass der Stoff wahrscheinlich keinen Krebs beim Menschen verursacht
Menschen Krebs zu verursachen, außer bei ungewöhnlichen oder unwahrscheinlichen Expositionswegen oder -höhen.
Reproduktionstoxizität: Kann die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Kann die Organe schädigen bei
längerer oder wiederholter Exposition.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Blei und Bleiverbindungen können Bauchschmerzen, Durchfall, Appetitlosigkeit, metallischen Geschmack verursachen,
Übelkeit, Erbrechen, Abgeschlagenheit, Schlaflosigkeit, Muskelschwäche, Gelenk- und Muskelschmerzen, Reizbarkeit, Kopfschmerzen
und Schwindelgefühl. Die roten Blutkörperchen können geschädigt werden, was zu Anämie führen kann. Gastritis und Schädigung der
Nieren, der Leber, der männlichen Keimdrüsen und des zentralen Nervensystems können ebenfalls auftreten.
Tellur wird im Körper in Dimethyltellurid umgewandelt, das dem Atem und dem Schweiß einen knoblauchartigen Geruch verleiht.
und Schweiß verleiht. Starke Exposition kann zu Kopfschmerzen, Schläfrigkeit, metallischem Geschmack, Appetitlosigkeit,
Übelkeit, Zittern, Krämpfe und Atemstillstand führen.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Sehr giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in kleinen
Mengen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur kleinste Mengen ins Erdreich gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf das Leben im Wasser haben.
Vermeiden Sie den Eintrag in die Umwelt.
Sehr giftig für Wasserorganismen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat nach den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN3077
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Blei(II)tellurid)
IMDG, IATA
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Blei(II)-tellurid)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, IMDG
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Kennzeichnung
9
Klasse
9 (M7) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Etikett
9
IATA
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Etikett
9
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren:
Besondere Kennzeichnung (ADR):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Kennzeichnung (IATA):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
Warnung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
K.A.
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
UN-"Modellvorschrift":UN3077, Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Blei(II)tellurid), 9, III
ABSCHNITT 15. INFORMATIONEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
GHS GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS07
GHS08
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise
H302+H332 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder Einatmen.
H360
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H373
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosol nicht einatmen.
P261
Das Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfen/Aerosol vermeiden.
P281
Persönliche Schutzausrüstung wie erforderlich verwenden.
P304+P340 BEI EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und für angenehme Atmung sorgen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Substanzen des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Listen giftiger Chemikalien)
1314-91-6 Blei-(II)-Tellurid
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
1314-91-6 Blei(II)-tellurid
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt enthält Blei und unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des
Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und
40CFR372.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Siehe 29CFR1910.1025 für Vorschriften bezüglich Blei und Bleiverbindungen.
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht gelistet.
Die Beschränkungsbedingungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (erfordert eine Zulassung zur Verwendung)
Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.