ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Kaliumchlorat
CAS-NR.: 3811-04-9
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS03 Flamme über Kreis
Ox. Sol. 1 H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.
GHS07
Akute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Akute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG
Xn; Gesundheitsschädlich
R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
O; Brandfördernd
R9: Explosionsgefährlich in Mischung mit brennbaren Stoffen.
N; Gefährlich für die Umwelt
R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Hinweise auf besondere Gefahren für Mensch und Umwelt:
N/A
Nicht anderweitig eingestufte GefahrenKeine Daten verfügbar
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS03 GHS07
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise
H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.
H302+H332 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder Einatmen.
Sicherheitshinweise
P221 Alle Vorsichtsmaßnahmen treffen, um eine Vermischung mit brennbaren Stoffen zu vermeiden.
P283 Feuerfeste/flammhemmende Kleidung tragen.
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P306+P360 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen
bevor die Kleidung entfernt wird.
P371+P380+P375 Bei einem Großbrand und großen Mengen: Bereich evakuieren. Feuer aus der Ferne bekämpfen, da
der Explosionsgefahr.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Klassifizierung
C - Oxidierende Stoffe
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
2
0
2
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 2
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
3811-04-9 Kaliumchlorat
Identifikationsnummer(n):
EG-Nummer: 223-289-7
Indexnummer: 017-004-00-3
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Durch das Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Einatmen:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Für die Brandbekämpfung sind dem Brand entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Halocarbon-Löscher
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Dieser Stoff ist ein Oxidationsmittel und seine Reaktionswärme mit Reduktionsmitteln oder brennbaren Stoffen kann eine
Entzündung führen.
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Chlorwasserstoff (HCl)
Kaliumoxid
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Von Zündquellen fernhalten
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation oder andere Wasserläufe gelangen lassen.
Das Material darf nicht in den Boden eindringen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Wirkt als Oxidationsmittel auf organische Materialien wie Holz, Papier und Fette.
Von brennbarem Material fernhalten.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Stoff/Produkt kann die Zündtemperatur von brennbaren Stoffen herabsetzen.
Dieser Stoff ist ein Oxidationsmittel und seine Reaktionswärme mit Reduktionsmitteln oder brennbaren Stoffen kann eine
Entzündung führen.
Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Getrennt von brennbaren Stoffen lagern.
Getrennt von Reduktionsmitteln lagern.
Nicht zusammen mit organischen Stoffen lagern.
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Getrennt von Metallpulvern lagern.
Getrennt von Alkoholen lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
Keine.
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Übliche Schutz- und Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen, vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Verwenden Sie ein Atemschutzgerät mit N95- (USA) oder PE- (EN 143) Filterpatronen als Ergänzung zu den technischen Kontrollen.
Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende Atemschutzmasken geeignet sind. Nur
nur Geräte verwenden, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände: Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Eignung von Handschuhen sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller.
Material der Handschuhe
Nitrilkautschuk, NBR
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten): Keine Daten verfügbar
Schutz der Augen: Schutzbrille
Körperschutz: Schützende Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Kristallin
Farbe: Weiß
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 356 °C (673 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: 400 °C (752 °F) (dez)
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt: N/A
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
Kontakt mit brennbarem Material kann Feuer verursachen.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion:
Explosionsgefährlich, wenn es mit brennbaren Stoffen gemischt wird.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 2,33 g/cm³ (19.444 lbs/gal)
Relative Dichte: Keine Daten verfügbar.
Dichte des Dampfes: N/A
Verdampfungsrate: N/A
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser bei 20 °C (68 °F): 71 g/l
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Kann Feuer verstärken; Oxidationsmittel.
Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Reagiert mit Reduktionsmitteln
Reagiert mit brennbaren Stoffen
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Säuren
Alkohole
Entzündliche Stoffe
Reduktionsmittel
Organische Stoffe
Organische Stoffe
Metallpulver
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Chlorwasserstoff (HCl)
Metalloxid-Rauch
Chlor
Kaliumoxid
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität für diesen
Stoff.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Oral LD50 1870 mg/kg (Ratte)
Hautreizung oder Ätzwirkung: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
Augenreizung oder -verätzung: Irritierende Wirkung.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität: Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität:
Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Einstufungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor,
NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur Toxizität bei Mehrfachdosierung für diesen Stoff.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung: Giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Hinweise:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Giftig für Wasserorganismen
Nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur geringe Mengen ins Erdreich gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Giftig für aquatisches Leben.
Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf Wasserorganismen haben.
Vermeiden Sie die Übertragung in die Umwelt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung hat nach den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
PUNKT, IMDG, IATA
UN1485
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT
Kaliumchlorat
IMDG, IATA
POTASSIUM CHLORATTransportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse
5.1 Brandfördernde Stoffe.
Kennzeichnung
5.1
Klasse
5.1 (O2) Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Etikett
5.1
IMDG, IATA
Klasse
5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe.
Etikett
5.1
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
II
Umweltgefahren:
Umweltgefährdender Stoff, fest
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
Warnung: Oxidierende Stoffe
EMS-Nummer:
F-H,S-Q
Trennende Gruppen
Chlorate
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
K.A.
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
UN-"Modellvorschrift":
UN1485, Kaliumchlorat, 5.1, II
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der Liste der U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemischer Stoff
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (Auflistung spezifischer giftiger Chemikalien)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Kalifornische Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Der Stoff ist nicht aufgelistet.Informationen über die Einschränkung der Verwendung:
Nur für den Gebrauch durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
REACH - Vorregistrierte Stoffe
Der Stoff ist aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. Inventar.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.